Sind die SWM der große Gewinner der Energiepreisbremsen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.5.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 5.5.2023 führten Sie als Begründung aus: „Im Dezember letzten Jahres schaffte es eine Meldung der Stadtwerke München (SWM) in die bundesweite Presse. ,Wir gehen davon aus, dass wir allein im Jahr 2023 rund 330 Millionen Euro für die Finanzierung der Strompreisbremse an den Bund abgeben müssen¹´. SWM-Chef Bieberbach suggerierte, dass die SWM durch die Abführung der Zufallsgewinne, die Preisbremsen des Bundes bezahlen würden. Damit reagierte er auf die Kritik von Verbraucherschützern und anderen Stadtwerken, dass die Energiepreise in München zu hoch sind und somit Mitnahmeeffekte mit den Energiepreisbremsen zu befürchten sind².
München war zu Beginn des Jahres bei Gas, Strom und Fernwärme jeweils die teuerste der zehn größten Städte des Landes. Der Gaspreis (SWM: 21,1ct/kWh, Preisdeckel: 12ct/kWh), der Strompreis (SWM: 61,9ct/ kWh, Preisdeckel: 40ct/kWh) und der Fernwärmepreis (SWM: 210Euro/ MWh, Preisdeckel: 95Euro/MWh) lagen im Januar jeweils weit über den Preisen, ab dem der Bund die Energie gedeckelt hat. Die Differenz wird jeweils für 80 Prozent des Verbrauches vom Bund und damit vom Steuerzahler erstattet. Während viele Energieversorger, deren Energiepreise unter den Preisdeckeln liegen, keine Gelder vom Bund bekommen werden, werden die SWM hohe Ausgleichsgelder vom Bund bekommen.
Wie Frontal berichtet, werden nun viel weniger Übergewinne abgeschöpft als zuvor geplant³. Die Abschöpfung startete nach großem Druck der Energiekonzerne erst ab Dezember 2022 und damit genau zu dem Zeitpunkt, ab dem die Strompreise weiter stark gefallen sind. Seit Januar 2023 befinden sich die Strompreise an der Energiebörse auf einem Niveau, auf dem entweder nur wenig oder gar keine Zufallsgewinne abgeschöpft werden können. Laut Schätzung der DIW sollen im Bereich der Erneuerbaren Energien in ganz Deutschland nur 250 Millionen Euro an Zufallsgewinnen abgeschöpft werden. Weniger als die 330 Millionen Euro, die die SWM nach eigener Aussage im Dezember allein an den Bund hätten zahlen sollen. Eine Zahl, die schon damals sehr gewagt war, da es keine Vorhersage der Strompreise der Zukunft geben kann.
Ebenfalls in Frontal wird über die Gemeinde Dardesheim berichtet, die aktuell die Einwohner*innen bei den Strompreisen aktiv entlastet und sogar Strompreise von nur 30ct/kWh anbietet⁴. Das Energieunternehmen lässt die Kund*innen von den hohen Einnahmen aus den Erneuerbaren Energie aktiv teilhaben. Obwohl die SWM immer wieder werben mit ihrem angeblichen Anteil von 90 Prozent Erneuerbaren beim Strom, gab es ein solches Entgegenkommen kaum. Mit der Absenkung des Strompreises auf 51,9ct/ kWh liegen die SWM immer noch unter den teuersten Stromanbietern.“
1 https://www.sueddeutsche.de/bayern/energie-muenchen-stadtwerke-muenchen-330-millionen-eu-ro-fuer-strompreisbremse-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221216-99-929731 2 https://www.merkur.de/wirtschaft/stadtwerke-strompreise-grundversorgung-verbraucherschuet-zer-strompreisbremse-91936572.html
3 https://www.zdf.de/politik/frontal/strom-uebergewinn-steuern-stromanbieter-energiekrise-gewinnabschoepfung-entlastung-kunden-100.html
4 https://energiepark-druiberg.de/buergerstrom/allgemeines/
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können auf der Basis einer Stellungnahme der SWM wie folgt beantwortet werden:
Vorbemerkung der SWM:
Die von den SWM Ende November 2022 ermittelte Hochrechnung der
Gewinnabschöpfung bei Ökostromanlagen ging von dem zu diesem Zeitpunkt noch sehr hohen Marktpreisniveau aus. Inzwischen ist das Marktpreisniveau jedoch wieder deutlich gesunken. Bei den meisten betroffenen Anlagen wurden somit weniger hohe Erlöse erzielt und daher auch wenig bzw. keine Gewinnabschöpfung. Die SWM haben jedoch bereits vor dem Inkrafttreten der Gewinnabschöpfung, d.h. bereits im Herbst 2022, zwei Entscheidungen getroffen, um die Kund*innen in der Energiekrise zu entlasten: 20 Mio. Euro wurden für den Wärmefonds für einkommensschwache Haushalte bereitgestellt. Damit werden Menschen unterstützt, die am stärksten von hohen Energiepreisen betroffen sind. Daneben wurde ein Fernwärmefonds mit 10 Mio. Euro eingerichtet, der die klimapolitisch wichtige Umstellung von Gas auf Fernwärme beschleunigt. Darüber hinaus haben die SWM ihre Kund*innen in der Sparte Strom bereits zum 1.4.2023 durch eine Preissenkung entlastet und bereits weitere Preissenkungen für die Sparten Strom und Gas angekündigt. Konkret sinkt der Arbeitspreis beim Erdgas zum Start der Heizperiode am 1. Oktober 2023 um rund 40 Prozent. Zum 1. November 2023 werden die SWM zudem den Strompreis um mehr als 20 Prozent senken.
Der Vergleich mit der Gemeinde Dardesheim, die mit ihren 750 Einwohner*innen direkt neben dem auf einer ehemaligen Radarstation errichteten 82 MW-Windpark liegt, ist ganz offensichtlich inadäquat.
Frage 1:
Wie hoch sind jeweils die gesetzlich geregelten Strompreise, bei denen Zufallsgewinne seit Dezember 2022 abgeschöpft werden? (Wind onshore, Wind offshore, Photovoltaik, Geothermie, Atomenergie, Erdgas, Stein- kohle)
Antwort der SWM:
Lt. § 13 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) erfolgt keine Abschöpfung bei Strom aus Stromerzeugungsanlagen, wenn in diesen ausschließlich oder überwiegend auf Basis von Erdgas oder Steinkohle Strom erzeugt wurde.
Bei den restlichen genannten Anlagentypen bzw. Energieträgen regelt § 18 StromPBG, ab welchen Preisgrenzen „Überschusserlöse“ erzielt werden. Dies ist je Anlagentyp bzw. Ver-marktungsart unterschiedlich:

Frage 2:
Wie hoch sind die jeweiligen Energiemengen für Erdgas, Strom und Fernwärme, die im letzten Jahr durch die SWM jeweils an Privat- und an Gewerbekunden vertrieben wurden?
Antwort der SWM:
Basierend auf dem Jahresabschluss 2022 konnten die SWM an die Privat- und Geschäftskunden (=gesamtes Kundenportfolio) in der Sparte Strom 5125GWh, in der Sparte Erdgas 6668GWh und in der Sparte Fernwärme 4204GWh absetzen.“
Frage 3:
Wie hoch sind die monatlichen Abschöpfungen der Zufallsgewinne seit Dezember 2022 für die verschiedenen Energieerzeugungen der SWM in Deutschland?
Antwort der SWM:
Die Ende November 2022 ermittelte Hochrechnung der Abschöpfung ging von dem zu diesem Zeitpunkt noch sehr hohen Preisniveau aus. Inzwischen ist das Marktpreisniveau jedoch wieder deutlich gesunken. Bei denmeisten betroffenen Anlagen wurden somit weniger hohe Erlöse erzielt und daher auch wenig bzw. keine Gewinnabschöpfung.
Der finale Betrag steht noch nicht fest, da sich die Preissicherungsgeschäfte lt. § 17 Strom-PBG noch in der Prüfung befinden. Aktuell wird für die Abschöpfungsperiode seit Dezember 2022 von einem niedrigen 2-stelligen Mio. Euro-Betrag ausgegangen. Darin enthalten sind Abschöpfungen für Kernenergie, Erneuerbare Energien und Abfallverbrennung.
Frage 4:
Wie hoch sind jeweils die monatlichen Abgaben bzw. Steuern bei der Abschöpfung von Übergewinnen aus der Stromerzeugung in den europäischen Ländern, in denen die SWM Anlagen Erneuerbarer Energien haben? (jeweils für England, Irland, Polen, Spanien, Frankreich, Norwegen, Schweden)
Antwort der SWM:
Die Ende November 2022 ermittelte Hochrechnung der Abschöpfung ging von dem zu diesem Zeitpunkt noch sehr hohen Preisniveau aus. Inzwischen ist das Marktpreisniveau jedoch wieder deutlich gesunken. Bei den meisten betroffenen Anlagen wurden somit weniger hohe Erlöse erzielt und daher auch wenig bzw. keine Gewinnabschöpfung. In den unterschiedlichen Ländern fallen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen sehr unterschiedlich aus, betreffen teilweise abweichende Zeiträume bzw. sind noch im Gesetzgebungsverfahren. Die aktuelle Schätzung für die Abschöpfungsperiode für die wesentlichen Erneuerbare Energien Beteiligungen im Ausland seit Dezember 2022 beläuft sich auf einen niedrigen 2-stelligen Mio. Euro-Betrag, der anteilig auf die SWM entfällt.
Frage 5:
Wie sind die Ergebnisse der einzelnen Töchterfirmen der SWM im Bereich Erneuerbarer Energien im Jahr 2022?
Antwort der SWM:
Die Summe der operativen Ergebnisse (vor Steuern) für die wesentlichen Erneuerbare Energien Beteiligungen, wie sie in den SWM-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 eingeflossen sind, betragen unter Berücksichtigung von Energieabsicherungsergebnissen für diese Beteiligungen rund 115 Mio. Euro.
Frage 6:
Wie viel Geld haben die SWM monatlich für die Energiepreisbremsen seit Januar 2023 vom Bund erhalten? (Jeweils für Gas, Strom und Fernwärme)
Antwort der SWM:
Für die Liefersparten Strom und Fernwärme haben die SWM für die Energiepreisbremsen seit Januar 2023 bisher weder Zahlungen beantragt noch erhalten. Für die Liefersparte Gas haben die SWM für das erste und zweite Quartal 2023 in Summe 111 Mio. Euro erhalten, die als Entlastung an unsere Kund*innen geflossen sind.
Frage 7:
Wieso schaffen es die SWM nicht, mit den Gewinnen aus den Wind- und Solarparks in ganz Europa ihre Kund*innen besser zu entlasten, wie zum Beispiel die Gemeinde Dardesheim?
Antwort der SWM:
Ein Vergleich mit der Gemeinde Dardesheim, die mit ihren 750 Einwohner*innen direkt neben dem auf einer ehemaligen Radarstation errichteten 82 MW-Windpark liegt, erscheint unpassend. Im Übrigen haben die SWM ihre Kund*innen in der Sparte Strom bereits zum 1.4.2023 durch eine Preissenkung entlastet und weitere Entlastungen für die Sparten Strom und Gas angekündigt. Konkret sinkt der Arbeitspreis beim Erdgas zum Start der Heizperiode am 1. Oktober 2023 um rund 40 Prozent. Zum 1. November 2023 werden die SWM zudem den Strompreis um mehr als 20 Prozent senken.
Darüber hinaus wurden 20 Millionen Euro für einen Wärmefonds bereitgestellt, mit dem einkommensschwache Haushalte unterstützt werden. Und weitere zehn Millionen Euro sind in einen Fernwärmefonds geflossen, um die klimapolitisch wichtige Umstellung von Gas auf Fernwärme zu beschleunigen.
Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von sechs Wochen überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit der SWM.
Um sicher zu gehen, dass die Antwort von der Unternehmensleitung der SWM mitgetragen wird und auch im Einklang mit der Referatsleitung des RAW steht, durchläuft die Antwort in beiden Organisationseinheiten nacheinander verschiedene Fach- und Führungsabteilungen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.