Radinfrastruktur schnell sicher und nutzerfreundlich gestalten I Öffnungen der Umlaufsperren vergrößern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 31.3.2023
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 31.3.2023 fordern Sie das Baureferat auf, „alle Umlaufsperren dieser Stadt zu überprüfen und die Öffnungen so zu vergrößern, dass diese Querungen kein Sicherheitsrisiko darstellen und Las- tenräder und Räder mit Anhängern gut passieren können. Dazu soll die Schwarmintelligenz der Radcommunity in München genutzt werden und zu Meldungen der Orte über die Radmeldeplattform oder besser noch über eine interaktive Karte von MunichWays aufgefordert werden, um sie dann zeitnah zu umzubauen“.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft die Prüfung der für die laufende Aufgabenerfüllung des Baureferates eingesetzten Mittel und ist somit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 31.3.2023 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich rund 70 Umlaufsperren. Seit dem Inkrafttreten der ERA 2010 werden die Umlaufsperren gemäß den Vorgaben im Abstand von 1,50 m und ohne Überlappung hergestellt. In Einzelfällen wurde unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten die Umlaufsperre mit Überlappung montiert. Ältere Umlaufsperren wurden an die jeweiligen Verkehrssituationen angepasst und entsprechend dimensioniert. Die Anzahl liegt im einstelligen Bereich.
Das Baureferat wird alle Umlaufsperren nach den derzeit gültigen Kriterien der ERA noch in diesem Jahr überprüfen. Der Umbau der Umlaufsperren kann im Frühjahr 2024 erfolgen.
Umlaufsperren im Gleisbereich der Trambahnen liegen in der Zuständigkeit der Stadtwerke München GmbH. Diese nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ein Umbau von Umlaufgittern in einem Maße, dass sie mit Lastenrädern und Fahrrädern mit Anhänger wie im Antrag gefordert gut passiert werden können, führt unweigerlich dazu, dass durch vergrößerte Breiten zwischenden Umlaufgittern insbesondere für Fußgänger*innen vermehrt die Möglichkeit der diagonalen Abkürzung gegeben wird. Umlaufsperren sind jedoch gemäß § 20 Abs. 4 der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) so zu gestalten, dass die Wegebenutzer*innen der Fahrtrichtung der Straßenbahn entgegen gehen müssen.
Je weiter daher der Abstand der Umlaufgitter verbreitert wird, desto weniger müssen die Fußgänger parallel zum Gleis gehen und umso mehr wird die Sicherheit für diese Personen wegen der schlechteren Lenkung der Blickrichtung auf eine ggf. herannahende Tram herabgesetzt. Eine Vergrößerung des Umlaufgitterabstands parallel zu den Gleisen auf mehr als 2,0 m wäre ohnehin nicht mit den einschlägigen Regelwerken, namentlich der VDV-Schrift 738 ‚Leitfaden für Bahnübergänge nach § 20 BOStrab und Empfehlungen für die bauliche Gestaltung von Querungsstellen nach § 16 Absatz 5 BOStrab‘, in Einklang zu bringen.
Die Technische Aufsichtsbehörde hat uns bereits allgemein zu dieser Problematik mitgeteilt, dass eine Änderung von Fortbewegungsmitteln, verbunden mit Schwierigkeiten bei der Nutzung von Bahnübergängen durch ihre ‚neue‘ Größe, kein Grund sei, für alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen das Überqueren der Bahnkörper derart zu erleichtern, dass der Sinn einer Umlaufsperre hinfällig wird.
Die Alternative wäre daher der mit der Planfeststellungsbehörde, der Technischen Aufsichtsbehörde und der Straßenverkehrsbehörde abzustimmende Ausbau von Querungsstellen mit besonderer Bedeutung für den Radverkehr als lichtsignalgeregelte Übergänge. Dies hätte ferner den positiven Nebeneffekt, dass solche Querungen bei einer Ausstattung mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Bodenindikatoren dann auch vollständige Barrierefreiheit bieten würden. Ein solcher Ausbau wäre über das ÖPNV-Bauprogramm zu finanzieren. Umlaufsperren, welche nicht auf eine signalgesicherte Querung umgebaut werden (können), sollten gesondert betrachtet werden, ob ein regelkonformer Ausbau ausreicht oder ob Radfahrer*innen für die Nutzung zum Absteigen und Schieben verpflichtet werden sollten.
Die Stellungnahme ist mit dem Betriebsleiter BOStrab der SWM und MVG abgestimmt. Die Planfeststellungsbehörde und die Technische Aufsichtsbehörde, beide bei der Regierung von Oberbayern, erhalten Kopie der E-Mail.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.