Radinfrastruktur schnell sicher und nutzerfreundlich gestalten II Bordsteinkanten entschärfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 31.3.2023
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag vom 31.3.2023 das Baureferat auf, Bordsteine im Bereich von querenden Radwegen bei Neubau bzw. Instandsetzungsmaßnahmen höhengleich mit der Fahrbahn einzubauen. Wo dies nicht möglich ist, sollen ausgerundete oder abgeschrägte Bordsteine verwendet werden. Im Bestand soll der Höhenunterschied harter Bordsteinkanten zwischen Radweg und Fahrbahn durch abgeschrägte Übergänge, welche mittels Sägen, Abfräsen oder durch ausgerundete Bordsteine (sog. Formsteine bzw. Rampensteine) hergestellt werden, ausgeglichen werden. Um die Stellen zu lokalisieren, an denen Handlungsbedarf besteht, soll die Radmeldeplattform oder eine interaktive Karte von z.B. MunichWays genutzt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 31.3.2023 teilt das Baureferat aber Folgendes mit: Im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen an Knotenpunkten und Querungsstellen werden Übergänge im Verlauf von Radwegen bereits seit 2007 im Regelfall ohne Borde ausgeführt. In den Fällen, in denen ein Verzicht nicht möglich ist, liegt der „Regelabstich“ bei 0 bis 1cm. An Querungen, die nicht ausschließlich von Radfahrenden genutzt werden (z. B. gemeinsamer Geh- & Radweg), gelten, je nach Situation, entsprechend den Anforderungen an die Barrierefreiheit, andere Abstichhöhen. Vor allem beim Spezialfall eines gemeinsamen Geh- und Radwegs bedarf es aus Gründen der Barrierefreiheit einer eindeutig erfassbaren 3cm hohen Bordsteinkante oder im Falle einer möglichen Bordabsenkung <3cm eines mindestens 90cm tiefen Sperrfeldes mit Rippenplatten parallel zum Bordstein. Das Sperrfeld warnt gemäß DIN 32984 vor einem niveaugleichen bzw. nahezu niveaugleichen Übergang zur Fahrbahn. Aus Sicht der Barrierefreiheit wäre in diesem Fall auch eine Abrundung (analog der Ausgestaltung beigesicherten Querungen von Fußgängerüberwegen) der Bordsteinkanten möglich.
An reinen Radwegquerungen und an Grundstückszufahrten werden bei anstehenden Projekten, gemäß den Ausführungen in den Leitlinien zur Umsetzung des Radentscheids München, Anlage 4 zum Stadtratsbeschluss „Sachstandsbericht 2022 zum Altstadt-Radlring und Radentscheid“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06921) vom 21.12.2022 (VV) versuchsweise bereits breite abgeschrägte Borde (ähnlich des im Antrag genannten Form- bzw. Rampensteins) vorgesehen. Etwaige weitere Sonderbauweisen sollen anhand anstehender Projekte sukzessive entwickelt und ausprobiert werden.
Alle bestehenden Radwege werden regelmäßig begangen und mit dem Rad befahren, um auftretende Schäden frühzeitig zu erkennen. Treten an Radwegen Schadstellen auf, werden diese nach ihrer Benutzerhäufigkeit und dem Schadensbild bewertet. Bei flächenhaften Schäden werden zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Sanierungen im Bestandsquerschnitt durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten werden Bordsteine in der Regel entsprechend dem o.g. Baustandard für Neubaumaßnahmen quer zum Radweg komplett ausgebaut, sodass die Asphaltflächen des Radwegs und der Fahrbahn direkt ineinander übergehen. Ist ein Ausbau des Bordsteins, beispielsweise aufgrund der Wasserführung nicht möglich, wird grundsätzlich ein Abstich bis 0cm angestrebt. Unabhängig von Sanierungsmaßnahmen können zur Wahrung der Verkehrssicherheit an verkehrswichtigen Querungen auch steinmetzmäßige Bearbeitungen (z.B. abfräsen, abrunden) an Bordsteinen im Bestand durchgeführt werden. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten im Straßenunterhalt, wie auch bei den ausführenden Firmen, ist eine Ausweitung der Maßnahmen zur Entschärfung bestehender Bordsteine jedoch nicht möglich.
Bereits heute gibt es die Möglichkeit, bei bestehenden Radwegübergängen störende Bordsteinabstiche über die Meldeplattform „Radverkehr“ zu melden.
Im Beschluss „Meldeplattform Weniger ist mehr“ und „Mach München besser: gilt auch für nutzbare Gehwege?“ des IT-Referats (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08782 vom 26.4.2023) ist dazu Folgendes ausgeführt: Für Radwege gibt es auf der Meldeplattform Radverkehr seit Juni 2021 die Möglichkeit, den Wunsch einer Bordsteinabsenkung an Radwegen zu melden. Durch die Wahl der Kategorie ‚Großer Höhenunterschied bei Übergängen (Bordsteinen)‘ wird die Meldung direkt an die zuständige Abteilung im Baureferat weitergeleitet. Die Bürger*innen werden anschließend informiert, dass die Anpassung von Bordsteinkanten mit umfangreichen Planungs- und Abstimmungsprozessen verbunden ist und die Meldungberücksichtigt wird, wenn an dieser Stelle Umbaumaßnahmen vorgesehen sind. Eine Aufnahme dieser Kategorie in ‚Mach München besser!‘ ist aufgrund des komplexen Prozesses bis zur möglichen Umsetzung eines gemeldeten Bordsteinabsenkungs-Wunsches daher aktuell nicht sinnvoll.
Diese Aussage gilt sinngemäß auch für andere, externe Plattformen, wie im Antrag aufgeführt (z.B. MunichWays o.ä.).
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Die im Antrag genannten Anregungen zur Verbesserung des Fahrkomforts für Radfahrende setzt das Baureferat bereits wo möglich um.
Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München hat diesem Antwortschreiben zugestimmt.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.