Wohnungsgipfel für Studierende durchführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 11.5.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 11.5.2023 haben Sie gemäß § 60 GeschO den o.g. Antrag an Herrn Oberbürgermeister Reiter gestellt. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag Nr. 20-26/A 03840 vom 11.5.2023 als Brief zu beantworten.
Um die Wohnungssituation der Studierenden in München zu verbessern, wird in Ihrem Antrag die Landeshauptstadt München gebeten, einen Wohnungsgipfel für Studierende auszurichten, bei dem alle wichtigen Entscheidenden der Landesebene, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Sozialreferates, des Studierendenwerks München Oberbayern sowie Vertreter*innen der Studierendenschaft und Rektor*innen sowie Professor*innen der Münchner Hochschulen eingeladen werden.
Zu Ihrem Antrag vom 11.5.2023 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Aufgabe des Studierendenwerks München Oberbayern ist es, sich um die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zu kümmern. Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und laut Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz Teil 4 Studierendenwerke, Artikel 114 Aufgaben, Verordnungsermächtigungen, zuständig für „... die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studierenden der staatlichen Hochschulen, insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, den Bau und den Betrieb von Studierendenwohnheimen, den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen, die Bereitstellung von Beratungsangeboten sowie von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich. Die Studierendenwerke sollen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen.”
Für die Landeshauptstadt München steht die Wohnraumversorgung breiter Kreise der Bevölkerung im Vordergrund:
Das wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München“ (WiM) legt den strategischen Rahmen für die Wohnungsversorgung und die Wohnraumsicherung in München fest. Es dient damit der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Perspektive München und wird regelmä-ßig fortgeschrieben. Der Wohnungsbau und insbesondere der geförderte und preisgedämpfte (Miet-)Wohnungsbau hat dabei oberste Priorität.
Das Programm „Wohnen in München VII“ (WiM VII) mit den Handlungsfeldern „Zielgruppengerechtes Wohnen“, „Bodenpolitik & Neubau“, „Bestandssicherung & Bestandsförderung“ und „Klimaschutz & Qualitäten“ steht für bezahlbares, qualitätvolles und nachhaltiges Wohnen. Dabei ist es der Landeshauptstadt München wichtig, die erreichten Standards für qualitätvolles Wohnen für alle Zielgruppen zu erhalten und die Ziele in Bezug auf klimaneutrales Wohnen trotz und gerade auch wegen der Energiekrise und den steigen den Nebenkosten zu erfüllen.
In der sozialen Wohnraumförderung sind die Zielgruppen nach § 1 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) Haushalte, „die sich am Markt nicht entsprechend mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Wohnraumförderung im Mietwohnungsbereich Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen.“
Die Landeshauptstadt München unterstützt das Thema „Wohnungsgipfel für Studierende“ gerne und hat das Anliegen des Antrags daher an den hierfür zuständigen Freistaat Bayern herangetragen.
Obwohl die Wohnraumversorgung für Studierende, wie dargelegt, nicht Kernaufgabe der Landeshauptstadt München ist und auch keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht, ist sie sich ihrer Verantwortung als Wissenschafts- und Hochschulstandort durchaus bewusst. Da dringender Bedarf an günstigem Wohnraum für Studierende besteht, unterstützt die Landeshauptstadt München den Freistaat Bayern bei seinen Projekten und ermöglicht auch auf städtischen Grundstücken studentisches Wohnen, beispielsweise am Frankfurter Ring oder in der Nordheide.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.