Schwimmen lernen? Mit Sicherheit! – III: Sind Schwimmkurse bei fehlenden Lehrschwimmbädern auch an geeigneten Seen möglich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.6.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 30.6.2023 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausgeschickt:
„Die Verfügbarkeit von Lehrschwimmbecken ist in München nicht immer gewährleistet. Eine Alternative, um doch Schwimmkurse im Sommer anbieten zu können, könnten unter Einbeziehung der Eltern auch die Uferbereiche der Münchner Badeseen bieten.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Vorgaben für die Schwimmausbildung bei Schwimmkursen gibt es?
Antwort:
Schwimmen ist eine der beliebtesten Sportarten und eine der häufigsten sportlichen Freizeitbetätigungen in Deutschland. Gleichzeitig ist das Erlernen der Fortbewegung im Wasser eine der ältesten Kulturtechniken und der sicherste Schutz vor dem Ertrinken. Aus diesem Grund setzen sich die im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen Verbände für eine einheitliche und flächendeckende Schwimmausbildung in Deutschland ein. Die Schulen sind neben den Mitgliedsverbänden des BFS die wichtigsten Schwimmausbilder bei Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grund stimmt sich der BFS über Inhalte der Schwimmausbildung eng mit der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) ab und dringt auf einheitliche Vorgaben für das Schulschwimmen insbesondere in den Grundschulen.
Weitere unverzichtbare Partner in der Schwimmausbildung sind die Kommunen als Träger der (Sport-)Bäderinfrastruktur sowie die sportwissenschaftlichen Zweige der Hochschulen und Fachhochschulen, die zusammen mit den Ausbildungsexpert*innen der Verbände kontinuierlich an der theoretischen, methodischen und didaktischen Weiterentwicklung der Schwimmausbildung arbeiten. Zusammengefasst findet sich diese Expertise in der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen. Schwerpunkt derPrüfungsordnung ist das sichere Schwimmen mit seinem Wert und seiner Notwendigkeit für die Schwimmfähigkeit in Deutschland. Schwimmabzeichen sind das gesellschaftlich akzeptierte Instrument, einen Stand des Schwimmen-Könnens zu beschreiben. Die nachfolgend formulierte Prüfungsordnung legt in Abstimmung mit der Kommission Sport der KMK Regularien und Prüfkriterien fest, die für den Erwerb von Schwimmabzeichen zugrunde zu legen sind.
Ziel der Prüfung im Schwimmen ist das Erreichen des sicheren Schwimmens. Sicher Schwimmen im Tiefwasser im Sinne dieser Prüfungsordnung wird durch ein hohes Niveau des Könnens und darüber hinaus durch beliebige Sprünge ins Wasser sowie selbständiges Verlassen des Wassers bestimmt. Weiterhin können beliebige Änderungen des Richtungssinnes, der Fortbewegung im tiefen Wasser sowie eine vielseitige Anwendung der erlernten Schwimmart, einschließlich des Wechsels der Schwimmlage, erfolgen. Die Erfüllung der Prüfbedingungen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze gilt als ein Nachweis des sichereren Schwimmens. Das Seepferdchen ist aber noch kein Nachweis, dass die Kinder sicher schwimmen können.
Frage 2:
Wäre ein Angebot an Badegewässern im Sommer grundsätzlich auch rechtlich möglich?
Antwort:
Grundsätzlich sind Seen öffentliche Gewässer und damit für die Allgemeinheit nutzbar. Folglich könnten dort auch Schwimmkurse angeboten werden, sofern dieses nicht aus bestimmten Gründen, z.B. bei gewerblicher Ausübung, zum Schutz von Flora und Fauna, aus Gefährdungsgründen etc. an den entsprechenden Seen oder Stellen ausdrücklich verboten ist.
Frage 3:
Welche Badegewässer in München kämen für ein solches Angebot ggf. auch für Fortgeschrittene in Frage?
Antwort:
Dem Referat für Bildung und Sport liegt hierzu keine Übersicht über die Badeseen in und um München und die für Schwimmen lernen geeigneten Stellen vor.
Schwimmen lernen im See stellt aus Sicht des Geschäftsbereichs Sport zudem keine umsetzbare Alternative dar, zumal die Landeshauptstadt München im Gegensatz zu anderen Kommunen derzeit über 33 Lehr- und Schulschwimmbecken verfügt und weitere Schwimmzeiten anmietet (z.B.in SWM-Bädern, im Salesianum, etc.). Neben der schlechteren Erreichbarkeit und der schwierigen Aufsichtssituation für kleinere Gruppen gibt es Gefahren und Themen, die in jedem Fall zu beachten sind und eine Umsetzbarkeit als schwierig erscheinen lassen, wie Untiefen und Abbruchkanten, temperaturbedingte Sprungschichten, die beispielsweise bei unabgekühltem Sprung in den See zu einem Schock führen können, fehlenden Ein- und Ausstiege etc. Zudem gehört zu natürlichen Gewässern, dass es Wasserpflanzen, Fische und Wasservögel geben kann, die geschützt werden müssen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.