Schwimmen lernen? Mit Sicherheit! – IV: Unterstützung der Münchner Schwimmvereine bei der Ausbildung von Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrern?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.6.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 30.6.2023 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausge-
schickt:
„Die Fähigkeit zu Schwimmen ist eine der überlebenswichtigen Kompe- tenzen, die unsere Kinder frühestmöglich erwerben sollen. Die Münchner Schwimmvereine leisten hierbei eine großartige Arbeit, benötigen aber auch Unterstützung, um mehr Schwimmlehrer auszubilden. Eine etwaige Unterstützung durch die Stadt könnte in kooperativer Zusammenarbeit zum Beispiel durch die Bereitstellung von Schulschwimmbädern auch dazu genutzt werden, deutlich mehr Schwimmkurse anbieten zu können.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wie können die Schwimmvereine Münchens durch die Landeshauptstadt bei der Schwimmlehrerausbildung unterstützt werden?
Antwort:
Die Ausbildung/Qualifizierung von Trainer*innen bzw. Übungsleiter*innen ist Angelegenheit der Vereine und Verbände. Die Landeshauptstadt München unterstützt den Einsatz entsprechender Übungsleiter*innen/Trainer*innen nach den geltenden Sportförderrichtlinien durch die Gewährung von Zuschüssen für nachgewiesene Übungsleiterstunden. Die Sportbetriebspauschale wurde im Jahr 2023 aufgrund der Kostensteigerungen bei den Vereinen, aber auch zur Erreichung einer besseren Betreuungsqualität im Personaleinsatz von 3 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro aufgestockt.
Frage 2:
Wie kann die Qualifizierung aussehen? Was ist für die Schwimmlehreraus- bildung nötig?
Antwort:
Als DLRG Mitglied oder Mitarbeiter*in im öffentlichen Dienst (Lehrer*in, Polizist*in, Bäderpersonal usw.) kann man sich zum/zur Schwimmausbilder*in oder zum/zur Rettungsschwimmer*in ausbilden lassen und die Qualifikation Ausbilder*in Schwimmen bzw. Rettungsschwimmer*in erwerben. Die Ausbildungen werden in der Regel über die Landesverbände organisiert. Details zur Ausbildung sind in den Rahmenrichtlinien der DLRG geregelt.
Als Vereinsmitglied bietet sich eine Weiterbildung zum/zur Übungsleiter*in C „Aquasport“ und Übungsleiter*in B „Sport in der Prävention“ mit der Zielgruppe Erwachsene sowie Kinder/Jugendliche an.
Für den schulischen Bereich des Schwimmunterrichts und für den Nachweis des Rettungsschwimmers bei Lehrkräften gelten die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a, § 38 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c, § 57 Abs. 1 Nr. 2 und § 83 Abs. 1 Nr. 2 der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 13. März 2008. Auch Lehrkräfte können im außerschulischen Einsatz, z.B. im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit bei Vereinen, dann ohne gesonderte Nachweise, eingesetzt werden.
Frage 3:
Welche Anreize müssen geschaffen werden?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Welche Bäder existieren, können aber nicht genutzt werden, weil es keine Schwimmlehrer gibt?
Antwort:
Die derzeit 33 städtischen Schulschwimmbäder werden vorrangig durch Schulschwimmen genutzt. Diese Bäder sind vollumfänglich belegt und betreut, da das Lehrpersonal die entsprechende Befähigung und Aufsichtspflicht hat. Nach dem Unterricht stehen diese Bäder den Vereinen für deren Training, aber auch für Schwimmangebote zur Verfügung. Auch hier ist die Belegung durchgängig und es wurden sogar zusätzliche Kapazitäten in den Schulferien ermöglicht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.