Überprüfung des Kulturkonzeptes des sogenannten „Kulturstrand“
Antrag Stadträte Winfried Kaum, Alexander Reissl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.9.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Mit Schreiben vom 5.9.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen: Das Kulturreferat stellt dem Stadtrat die Analyse und Bewertung des Kulturkonzeptes des sogenannten ,Kultur- strand´ vor und begründet, warum dieses Konzept die Kriterien eines Kulturprogrammes erfüllt.“
Zur Begründung tragen Sie Folgendes vor:
„Die Urbanauten betreiben mit dem sogenannten ,Kulturstrand´ seit Jah- ren im öffentlichen Raum eine kommerzielle, vorwiegend gastronomische Veranstaltung und nutzen diesen öffentlichen Raum vor allem mit der Begründung, dass es sich um eine kulturelle Veranstaltung handelt. Das Kul- turreferat bewertet dieses Konzept daher regelmäßig. Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bürgerschaft steht der sogenannte ,Kulturstrand´ immer wieder in der Kritik, z.B. wegen nächtlicher Lärmbelästigung oder über Monate nicht geräumter, öffentlicher Flächen. Der Stadtrat sollte daher über das Kulturkonzept als Grundlage für diese kommerzielle Veranstaltung informiert werden, um sich ein Bild über die Berechtigung des Kulturans- pruchs zu machen.“
Bei der Veranstaltung „Kulturstrand“ handelt es sich um eine Kultur- und Strandveranstaltung, die mit den Richtlinien für Kultur- und Strandveranstaltungen neu geregelt worden sind. Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Stadtrat in der Sitzung vom 1.2.2023 die Richtlinien bereits dargestellt. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten. Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ziel dieser Richtlinien war es unter anderem, dass unterschiedliche Veranstalter*innen mit unterschiedlichen Konzepten unterschiedliche Orte beleben können. Mehrwöchige Kultur- und Strandveranstaltungen sollen deshalb auch an wenig beachteten oder abseitigen Orten Plattformen für Leben, Erleben und bunte Vielfalt mit hoher Aufenthaltsqualität bieten. Durch kulturelle Programme wird Künstler*innen und Kulturschaffenden Raum gegeben und zugleich werden durch das Outdoorformat Hürden beim Zugang zur Kultur abgebaut. Mithin wird die Stadt vielfältiger und bunter.
Neben dem „Kulturstrand“ konnten so in diesem Jahr die Kultur- und Strandveranstaltungen weiterer Veranstalter*innen, „Isarflimmern“ sowie„Kulturbühne Thalkirchen“, nach den neuen Richtlinien genehmigt werden. In allen Fällen hat das Kulturreferat eine positive Stellungnahme abgegeben.
In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07848 Mehrwöchige Nutzung der Grünanlagen und des öffentlichen Verkehrsgrunds, Richtlinien für Kultur- und Strandveranstaltungen heißt es unter anderem:
-2.3. Genehmigungsvoraussetzungen
In Anlehnung an die Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund Veranstaltungsrichtlinien) sollen folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Kultur- und Strandveranstaltungen gelten: (...) Positive Stellungnahme des Kulturreferates
Für mehrwöchige Kultur- und Strandveranstaltungen in öffentlichen städtischen Grünanlagen und auf öffentlichem Verkehrsgrund ist eine Stellungnahme des Kulturreferates einzuholen. Diese fordert das Kreisverwaltungsreferat an. (...)
Bereits bei den vorherigen Stadtstrandveranstaltungen wurde bei Auswahlverfahren die Kultur als Kriterium herangezogen. Dem Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2016 entsprechend lauten die Bewertungskriterien und Bewertungshilfen im Auswahlverfahren für eine Sommerstrandveranstaltung: Förderung junger und/oder unbekannter Künstler*innen, Vielfältigkeit des Angebots, Verbindung zur lokalen Szene, Interkulturalität des Programms.
Mit der Bewertung des Veranstaltungskonzeptes durch das Kulturreferat wurde festgestellt, dass die als Voraussetzungen genannten Anforderungen laut Antragstellung erfüllt sind und mithin die Genehmigungsvoraussetzungen für die Durchführung der Strandveranstaltung vorliegen. In Bezug auf die angeführten Beschwerden sei angemerkt, dass nicht nur bei Kultur- und Strandveranstaltungen, sondern auch bei nicht-kulturellen Veranstaltungen, wie Sport-, Markt- und Brauchtumsveranstaltungen oder Straßenfesten stets versucht wird, die Beeinträchtigungen für Anwohner*innen und Nachbarschaft möglichst gering zu halten. Dazu werden in Abstimmung mit den entsprechenden Fachdienststellen regelmäßig Auflagen verfügt. Zudem wurden mit den o.g. Richtlinien Auf- und Abbauzeiten festgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.