Autoreduzierte Altstadt braucht Lösungen II – Städtische Stellplätze
umnutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter und Christian Müller (SPD/Volt-Fraktion)
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Stadtverwaltung darstellt, welche Kapazitäten im Altstadtbereich in Parkhäusern unter städtischen Gebäuden oder Dienststellen nicht genutzt sind oder durch andere Mobilitätskonzepte für Mitarbeiter*innen frei werden können. Diese Stellplätze sind laut Ihrem Antrag dann Anwohner*innen anzubieten. Bauliche Maßnahmen für die Umsetzung sind darzustellen.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu Ihrem o.g. Antrag auf diesem Wege als Kommunalreferat (KR) Folgendes mit:
1) Vorbemerkung
Die Dienstanweisung zur Vergabe von Kfz-Stellplätzen (DA Stellplatzvergabe) in der Fassung vom 1.5.2023 enthält Vorgaben für die Vergabe von Stellplätzen. Sie gilt für die gesamte Stadtverwaltung mit Ausnahme der Gebäude im Aufgabenbereich des Referates für Bildung und Sport (RBS).
Die DA Stellplatzvergabe regelt, welche Stellplatzbedarfe anerkannt werden können (städtische Dienst-Kfz, Privat-Kfz in dienstlicher Nutzung, Privat-Kfz in privater Nutzung bei Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Dienstleistungen außerhalb der Verkehrszeiten des ÖPNV, Besucherparkplätze).
Das KR ist darüber hinaus laufend aufgefordert, zu prüfen, ob eine Vergabe von durch Dienststellen nicht benötigte Stellplätze an Dritte umgesetzt werden kann. Diese Umsetzung darf jedoch nur erfolgen, falls dies ohne baulichen Aufwand möglich und eine separate 24-Stunden-Zugänglichkeit für Externe gewährleistet ist, ohne dass Dienstgebäude betreten werden müssen (Beschäftigtensicherheit, Fluchtwegekonzept, Datenschutz).
2) Unterirdische Stellplätze im Altstadtbereich im Zuständigkeitsbereich des KR
Im Altstadtbereich gibt es fünf Verwaltungsgebäude mit 61 Stellplätzen in Tiefgaragen. Lediglich bei acht Stellplätzen im Gebäude Burgstraße 4 besteht theoretisch die Möglichkeit, ohne bauliche Veränderungen einen Zugang für externe Mieter*innen/Anwohner*innen bereitzustellen. Hiervon werden bereits vier Stellplätze extern vermietet. Die übrigen vier befinden sich in dienstlicher Nutzung und stehen für eine Vermietung nicht zur Verfügung. In den anderen vier Verwaltungsgebäuden gibt es keine Stellplätze in Tiefgaragen, die mit vertretbarem baulichen Aufwand für Externe zugänglich gemacht werden könnten.
Im Bereich der Feuerwachen sowie Betriebs- und Friedhöfe gibt es keine Möglichkeit, Tiefgaragenstellplätze für Externe zur Verfügung zu stellen, da diese Flächen für Einsatz- und Betriebsfahrzeuge benötigt werden und sich meistens in einem abgesperrten Bereich befinden bzw. aus Sicherheitsgründen nicht von Externen betreten werden dürfen. Die Immobilien im Kultur- und Sozialbereich halten keine Stellplätze für städtische Mitarbeiter*innen vor.
3) Stellplätze im Zuständigkeitsbereich des RBS
Neben dem Verwaltungsbereich verfügen auch die städtischen Bildungseinrichtungen über einen großen Bestand an Stellplätzen. Das RBS wurde daher um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme befindet sich in Anlage 1 unter https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7271118#ergebnisse
Im Ergebnis sieht das RBS keine Möglichkeit, Stellplätze für Anwohner*innenparken zur Verfügung zu stellen.
4) Stellungnahme des Mobilitätsreferats (MOR)
Das MOR wurde u.a. zu den Themen „autoreduzierte Altstadt“, „Mobilitätskonzept für städt. Mitarbeitende“ und „Anwohnerparken“ um Stellungnahme gebeten. Das MOR teilte mit, dass es den Antrag zwar begrüßt, jedoch die Finanzierung sowie die Umsetzbarkeit kritisch sieht, vgl. Anlage 2 unter https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7271118#ergebnisse. Die Finanzierung der Umnutzung, insbesondere die damit in Verbindung stehenden Kosten für bauliche Anpassungen der Tiefgaragen, kann laut MOR nicht aus Stellplatzablösemitteln gefördert werden, da durch dieses Vorhaben keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen, sondern diese nur verlagert werden. Das Betreiben weiterer Anwohnerparkplätze in Kooperation mit der P+R Park & Ride GmbH, welche bereits mit der Landeshauptstadt München (LHM) zusammenarbeitet, wäre grundsätzlich möglich. Jedochmüssten durch Einzelfallprüfungen die baulichen Gegebenheiten vor Ort auf die Benutzung durch Anwohnende angepasst werden. Dies wird laut MOR in den meisten Fällen die Ein- und Ausgänge sowie die Fluchtwege betreffen. Laut MOR besteht die Möglichkeit, dass eine derartige Nutzung aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht mit den Sicherheitsinteressen des Referats zu vereinbaren ist bzw. die bauliche Umsetzung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Umbaukosten realisierbar wäre.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass derzeit in den städtischen Gebäuden oder Dienststellen im Altstadtbereich keine weiteren Parkmöglichkeiten für Anwohnende zur Verfügung gestellt werden können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.