Die Erhaltungssatzungsgebiete „Alte Heide“ und „Moosach“ in den Stadtbezirken 10 und 12 gelten künftig unbefristet. Dies hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats jetzt vorberatend beschlossen. Die neue Geltungsdauer tritt nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar in Kraft. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die heutige Entscheidung macht einmal mehr deutlich, dass die Landeshauptstadt München sich entschieden für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum einsetzt. Dass diese beiden Erhaltungssatzungen künftig unbefristet gelten und zum Teil sogar vergrößert werden, ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz gewachsener Bevölkerungsstrukturen in München.“
Der Umgriff der bisherigen Erhaltungssatzung „Alte Heide“ wird Richtung Norden um einige Blöcke erweitert. Südlich der Fröttmaninger Straße wird ebenfalls ein weiterer kleiner Teilbereich neu in die Erhaltungssatzung aufgenommen. Das Satzungsgebiet vergrößert sich damit um rund 500 Wohnungen und umfasst gegenüber den bisherigen 1.300 Wohnungen nun 1.800 Wohnungen, in denen 3.500 Einwohner*innen leben.
Das bisherige Erhaltungssatzungsgebiet „Moosach“, das erstmalig im Jahr 2018 erlassen wurde, gilt im unveränderten Umgriff nun unbefristet und umfasst 7.200 Wohnungen, in denen 13.600 Einwohner*innen leben.
In der Stadt München gibt es nach Beschluss der Vollversammlung damit insgesamt 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 348.100 Einwohner*innen in 201.700 Wohnungen leben.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Weitere Informationen sind unter www.muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.