Realitätscheck zu Wärmepumpenausbau in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 22.5.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Sie legen zugrunde, dass außerhalb der mit Fernwärme versorgten Gebieten in der Regel Wärmepumpen zur Gebäudeheizung in Frage kommen. Daraus leiten Sie eine Reihe von Einzelfragen zu den Planungsgrundlagen, genehmigungstechnischen und technologischen Aspekten rund um das Thema Wärmepumpen ab. Zudem stellen Sie Fragen zur Stromversorgung insbesondere mit erneuerbaren Energien im Lichte des erwarteten Ausbaus von Wärmepumpen.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Gibt es hydrogeologische Gutachten, in denen die Eignung von Stadtgebieten für Wärmepumpen untersucht wurden?
Antwort:
Die hydrogeologischen Grundlagen und Potenzialanalysen werden im Geo-Portal München unter https://geoportal.muenchen.de/portal/geothermie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Diese Daten basieren auf einer Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen insbesondere in Zusammenarbeit mit der TU München.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass neben dem Grundwasser auch andere Quellen von Umweltwärme, insbes. die Umgebungsluft für den Betrieb von Wärmepumpen verwendet werden können.
Frage 2:
Wenn nein, sind welche geplant?
Antwort:
S.o.
Frage 3:
Gibt es im Rahmen der Energieberatung durch die Stadt die Möglichkeit kostenlos die Eignung eines Standortes erfahren zu können?
Antwort:
Ja, über das Geoportal können Energieberater*innen und Bürger*innen die Grundlagen zur Eignung ihres Standortes kostenlos abfragen. Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung sollen zukünftig zusätzlich Eignungsgebiete für alle erneuerbaren Arten der Wärmeversorgung ausgewiesen werden.
Frage 4:
Wenn nein, könnte das nicht eingerichtet werden?
Antwort:
S.o.
Frage 5:
Wie könnte bei trockengelaufenen Wärmepumpen den Betroffenen durch die LHM geholfen werden?
Antwort:
Nach fachlicher Einschätzung des Referats für Klima- und Umweltschutz kann ein derartiges Trockenlaufen durch sorgfältige Planung und bei DIN-konformer Bauweise bei Grundwasserwärmepumpen vermieden werden.
Frage 6:
Klärt das Referat für Klima- und Umweltschutz oder eine andere Förderstelle bereits über die Gefahr des Trockenlaufens von Wärmepumpen und über die Explosionsgefahr und notwendige Seitenabstände wegen Lärmemissionen auf?
Antwort:
Im Rahmen der Grundwasserauskunft klärt das RKU auf, dass der Niedrigwasserstand beim Brunnenbau zu beachten ist und der Brunnen
vollständig bis zum Stauer ausgebaut werden sollte, damit die gesamte Grundwassermächtigkeit erschlossen wird. Dadurch lassen sich auch Niedrigwasserstände mit Grundwasserwärmepumpen gut überbrücken. Im Hinblick auf Luftwärmepumpen kann bzgl. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht (u.a. Abstandsflächen) die Lokalbaukommission Auskunft erteilen (Arbeitsgruppe „Vollzug gebäudebezogenes Energierecht“) und bzgl. Schallschutz die Abteilung für Immissionsschutz des RKU.Sofern Energieberater*innen der LHM am Entscheidungsprozess der Käufer*innen von Wärmepumpen beteiligt sind, wird auf den Lärmschutz hingewiesen.
Frage 7:
Wenn nein, kann das nicht in die Energieberatung mit integriert werden?
Antwort zu Frage 7:
S.o.
Frage 8:
Für wie realistisch wird der Ersatz aller Öl- und Gasheizungen von Experten, z.B. von der TUM beurteilt?
Antwort:
Diese Frage können nur die genannten Expert*innen beantworten. Grundsätzlich ist über den im bisher bekannten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgesehenen Zeitraum bis 2045 der Austausch aller Heizungen in München selbstverständlich möglich. Dieser Austausch würde überwiegend auch ohne gesetzliche Änderungen einfach durch den Ersatz von Heizungen am Ende ihrer Lebensdauer notwendig.
Frage 9:
Welche Kosten kämen auf alle betroffenen Münchner insgesamt bei einem kompletten Austausch – ohne zusätzliche Umbaumaßnahmen – zu?
Antwort:
Die Kostenentwicklung von Heizsystemen und Energiepreisen über die kommenden Jahrzehnte, also dem Umstellungszeitraum laut aktuell
bekanntem Entwurf des GEG, lässt sich nicht genau vorhersagen. Alle seriösen Studien zu diesem Thema treffen Annahmen, die in den Studien auch transparent gemacht werden. Im Ergebnis ist laut Studienlage davon auszugehen, dass erneuerbare Energien die mittel- und langfristig deutlich günstigere Option darstellen. Demnach sind in diesem Zeitrahmen keine Kosten, sondern ein Einspareffekt für die Münchner*innen zu erwarten.
Frage 10:
Bis wann könnten alle Münchner Haushalte an die Fernwärme angeschlos- sen werden?
Antwort:
Es ist nicht vorgesehen, alle Münchner Haushalte an die Fernwärme anzuschließen.
Frage 11:
Wie viele Wärmepumpen könnten derzeit mit Strom, der in München oder in der Region Oberbayern erzeugt wird, versorgt werden?
Antwort:
Sowohl das regionale als auch das überregionale Stromnetz sind in der Lage, den absehbaren Strombedarf von Wärmepumpen bereitzustellen. Die Bundesnetzagentur stellt dauernd sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes zu keiner Zeit gefährdet ist. Ein rein bilanzieller Vergleich der lokalen Erzeugung mit dem erwarteten Bedarf für die in München erwarteten Wärmepumpen liegt dem RKU nicht vor und wird auch nicht als sinnvoll angesehen, da München in das übergeordnete Stromnetz eingebunden ist.
Frage 12:
Gibt es Forschungsaufträge zum Thema Stromversorgung bei zunehmendem Ausbau der Wärmepumpen in München?
Antwort:
Bei den SWM existiert das Forschungsprojekt „Grid for Electrification“ in Zusammenarbeit mit der Hochschule Augsburg und der TU München. Der Fokus liegt hierbei auf den regional ausgelösten Effekten der Wärmepumpen auf das Stromnetz.
Frage 13:
Wenn nein, ist es geplant, dass die LHM das ggf. in Auftrag gibt?
Antwort:
S.o.
Frage 14:
Wie viel Prozent der Ein- und Mehrfamilienhäuser in den Gartenstädten könnten überhaupt eine Baugenehmigung für eine Wärmepumpe erhalten unter Berücksichtigung der Abstände wegen Lärmemissionen?
Antwort:
Aussagen darüber, wie sich etwaige bauordnungs- oder immissionsschutzrechtliche Vorgaben auf die Zahl der prinzipiell möglichen Luftwärmepumpen auswirken, sind nicht möglich.