Handy-App für vorübergehende Halteverbote
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.7.2022
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Landeshauptstadt München, eine Handy-App bereitzustellen, die Auskunft über künftige vorübergehende Halteverbote gibt. Halter*innen von Kfz sollen diese Informationen nutzen können, um ihre Fahrzeuge rechtzeitig an einer anderen Stelle parken zu können. Wer sich bei der App registriert, soll aktiv informiert werden, wenn bspw. im betreffenden Parklizenzgebiet ein Halteverbot vorgesehen ist.
Für die gewährte Fristverlängerung möchten wir uns bedanken.
Zu Ihrem o.g. Antrag teilen wir Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Im Hinblick auf die gewünschten Informationen ist zu beachten, dass eine Vorankündigung von temporären Halteverboten (durch Aufstellen der mobilen Beschilderung) mindestens 72 Stunden vor Inkrafttreten gesetzlich vorgegeben ist. In Fällen, in denen nur diese Mindestfrist durch die Beantragenden berücksichtigt wird, kann auch die digitale Information nur mit entsprechendem Vorlauf von 72 Stunden veröffentlicht werden. Die Beantragung, Genehmigung und Ankündigung temporärer Halteverbote erfolgt häufig jedoch deutlich früher. Allerdings gibt es in Notfällen auch kurzfristigere Halteverbote bzw. Sperrungen ohne Ankündigung. Aus diesen Gründen kann die Bereitstellung von Informationen zu temporären verkehrsrechtlichen Anordnungen nicht als vollständig und rechtsverbindlich angesehen werden.
Dennoch stellt die Stadt München diese Informationen seit diesem Jahr über das Portal https://muenchenunterwegs.de/baustellenkarte öffentlich zur Verfügung und ermöglicht damit allen, die in München zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Kfz unterwegs sind, Einschränkungen für den fließenden und den ruhenden Verkehr frühzeitig zu erkennen.
Die Informationen zu temporären verkehrsrechtlichen Anordnungen bieten Potenzial für verschiedene interessante Anwendungsfälle, da Bürger*innen, aber auch Unternehmen und Verbände von der frühzeitigen Information zu Einschränkungen im Verkehr profitieren können. Insbesondere wenn verschiedenste Mobilitätsanbieter*innen diese Informationen in be-reits bestehende Informationsangebote integrieren können, ergibt sich ein hoher Mehrwert für die Nutzenden.
Verbunden mit dem Ziel, einen Mehrwert für möglichst viele Bürger*innen zu erzielen, ist die Bereitstellung von Verwaltungsdaten als offene Daten ein wichtiger Aspekt in der Digitalisierungsstrategie der Landeshauptstadt München. Daher wurde die Veröffentlichung der Daten zu temporären verkehrsrechtlichen Anordnungen als offene Daten über das OpenDataPortal geprüft. Sie werden noch im laufenden Jahr über das Portal der Stadt München https://opendata.muenchen.de/ bereitgestellt.
Eine Anzeige für dieses Informationsangebot über eine App ist sinnvoll und wünschenswert, wenn dadurch einzelne Anwendungskontexte noch besser unterstützt werden. Dieser Vorteil ergibt sich insbesondere dann, wenn die Informationen in bereits bestehende und genutzte Apps integriert werden. Eine mögliche App für die Integration dieser Informationen und Funktionen ist die HandyParken App der SWM. Aktuell wird die Bereitstellung der betreffenden Daten für die App geprüft.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.