Die Anleihe der Stadt München – ein Mauerblümchen auf den Finanzmärkten?
Anfrage Hans-Peter Mehling und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.8.2023
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Am 18. Februar 2020 gab die Landeshauptstadt München über die Hypovereinsbank und die Stadtsparkasse München eine Anleihe (ISIN/ WKN: DE000A254SP3/A254SP) mit einer Laufzeit bis 18. November 2032 und einer Verzinsung von 0,25% aus. Das Emissionsvolumen betrug 120.000.000 Euro (Stückelung 1.000 Euro).
Mit den Erlösen aus diesem ‚social bond‘ sollen soziale Projekte (bezahlba- rer Wohnraum, Bildungsinfrastruktur) finanziert werden.
Nach einem Allzeithoch von 104,94% ist die Anleihe derzeit auf einen Kurs von ca. 74% (Stand August 2023) gefallen. Dies bedeutet, dass derzeit bei voller Ausschöpfung der Restlaufzeit eine Rendite von etwa 4% erreicht werden kann.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie hoch ist das bisherige Ausgabevolumen der Anleihe?
Antwort:
Die Stadtanleihe wurde zum Emissionsdatum am 18.2.2020 in Höhe von 120 Mio. Euro emittiert. Die Anleiheerlöse sind der Landeshauptstadt München zum Emissionszeitpunkt vollständig zugeflossen.
Frage 2:
Welche Bonität (Rating) hat die Anleihe derzeit?
Antwort:
Die Stadtanleihe besitzt kein eigenständiges Wertpapierrating.
Frage 3:
Wie ist die Bandbreite der Investoren (private und institutionelle Anleger)?
Antwort:
Zum Emissionszeitpunkt betrug die Zuteilung für institutionelle Investoren 80%, für Privatkunden wurden 20% reserviert. Die Investitionswünscheder Privatkunden konnten vollständig bedient werden. Die Stadtanleihe ist börsennotiert; die aktuelle Investorenstruktur ist nicht bekannt.
Frage 4:
Welche Projekte wurden bisher mit den Erlösen erzielt und in welcher Höhe?
Antwort:
Die Emissionserlöse der Stadtanleihe in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro dienen der Refinanzierung von Projekten im Bereich bezahlbarer Wohnraum (Nutzung eines Vorkaufsrechtes nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in Erhaltungssatzungsgebieten; 6. Stadtbezirk Sendling „Am Harras/Passauerstraße“) in Höhe von 90 Mio. Euro und Bildungsinfrastruktur (Bildungscampus und Sportpark Freiham) in Höhe 30 Mio. Euro.
Frage 5:
Unternimmt die Landeshauptstadt München Maßnahmen, um die Anleihe bekannter zu machen bzw. an den Finanzmärkten besser zu positionieren?
Antwort:
Nein. Da die Stadtanleihe bereits vollständig platziert ist (vgl. Antwort zu Frage 1), besteht aus Sicht der Landeshauptstadt München dazu keine Notwendigkeit. Kursschwankungen und Kursentwicklungen bilden dabei u.a. das jeweils herrschende Marktzinsniveau am Kapitalmarkt während der Laufzeit ab. Die Marktgerechtigkeit der Kursgestaltung wird regelmäßig von der Landeshauptstadt München verfolgt.
Für zusätzliche Informationen zur Stadtanleihe dürfen wir auf den Internetauftritt der Stadtkämmerei unter https://stadt.muenchen.de/infos/muench-ner-stadtanleihe.html verweisen.