Der Stadtrat hat nach Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans final beschlossen. Damit wurde die Entscheidung der Vollversammlung des Stadtrats vom 26. Juli bestätigt, nach der zum 1. Oktober 2023 keine Verschärfung der Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5/V erfolgt und die ursprünglich für 1. April 2024 vorgesehene weitere Verschärfung komplett entfällt.
Ob noch Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 5/V zum Gesundheitsschutz notwendig sind, entscheidet sich im Frühjahr 2024 nach Vorliegen der Stickstoffdioxid-Messwerte des gesamten Jahres 2023. Auf deren Basis kann belastbar prognostiziert werden, ob die seit 1. Februar 2023 geltenden Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV und schlechter ausreichen, um dauerhaft den Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3 einhalten zu können.
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Der Stadtrat hat im Sinne der Verhältnismäßigkeit entschieden. Ob die bestehenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz jedoch ausreichen, wird sich erst anhand der Messwerte für das gesamte Jahr 2023 zeigen. Wir sind noch nicht auf der sicheren Seite, daher appelliere ich an alle Bürger*innen, die bestehenden Regeln konsequent einzuhalten, damit wir nicht doch noch gezwungen sind, die Zufahrtsbeschränkungen auf Diesel-Euro 5/V auszuweiten.“
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben sich keine Erkenntnisse, die eine Änderung des im Juli mit breiter Mehrheit beschlossenen Vorgehens veranlasst hätte. Die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sowie die Anpassung der Allgemeinverfügung wird mit Sonderamtsblatt am 28. September 2023 in Kraft gesetzt. Gemäß § 47 Abs. 5 ist die Anpassung der 8. Fortschreibung erneut zur öffentlichen Einsichtnahme von 28. September bis 13. Oktober im Referat für Klima- und Umweltschutz in der Bayerstraße 28 a ausgelegt sowie online unter muenchen.de/umweltzone einzusehen.
Da der seit 2010 verbindliche Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) an stark verkehrsbelasteten Streckenabschnitten immer noch nicht eingehalten werden kann, besteht seit 1. Februar 2023 zum Gesundheitsschutz der Anwohnerschaft eine Zufahrtbeschränkung für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV und schlechter für die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone. Der ursprüngliche Luftreinhalteplan hatte eine Verschärfung für Dieselfahrzeuge Euro 5/V zum 1. Oktober 2023 und den Wegfall der pauschalen Ausnahmen für Lieferverkehr und Anwohnerschaft zum 1. April 2024 vorgesehen.
Im Frühjahr 2023 konnte eine unerwartet positive Entwicklung der Messwerte festgestellt werden, und eine fachgutachterliche Abschätzung prognostizierte eine Einhaltung des gesetzlichen Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwerts auch ohne eine Verschärfung für 2024. Auf dieser Basis hat der Stadtrat im Juli 2023 zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Anpassung des Luftreinhalteplans vorgesehen.