Fußgängerzone Weinstraße und Theatinerstraße
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.6.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer Anfrage vom 27.6.2023 führen Sie Folgendes aus:
„Der Belag der Fußgängerzone in der Weinstraße (nördlich Landschaftsstraße) und der Theatinerstraße ist in einem erbärmlichen Zustand.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Gibt es beim Baureferat Pläne zur Sanierung der beiden Straßen?
Antwort:
Das Baureferat hat bereits am 19.3.2013 einen Stadtratsbeschluss (08-14/V 11000) mit dem Ziel herbeigeführt, die gesamte innerstädtische Fußgängerzone zu sanieren und an die aktuellen Erfordernisse der Barrierefreiheit anzupassen. Die Theatiner- und Weinstraße waren Bestandteil dieses Beschlusses. Um das ursprüngliche und urheberrechtlich geschützte Gestaltungskonzept der Fußgängerzone zu erhalten, sollen bei der Sanierung der Flächen Münchner Kunststeinplatten verwendet und die ursprünglich holprige Bänderung aus roh gespaltenen Granitsteinen durch ebene und erschütterungsfreie Natursteinplatten ersetzt werden.
Eine ausschließliche Sanierung der Bänderungen in der Theatiner- und Weinstraße nördlich der Landschaftsstraße, ist aufgrund des altersbedingten Zustandes des Belags nicht mehr ausreichend. In der Theatinerstraße und im nördlichen Abschnitt der Weinstraße ist auf die gesamte Länge eine grundhafte Erneuerung auch mit Anpassung der Höhen- und Entwässerungssituation erforderlich.
Der Zeitpunkt für eine grundhafte Erneuerung ist maßgeblich abhängig vom Baufortschritt der 2. S-Bahn-Stammstrecke. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt lässt sich derzeit nicht festlegen.
Das Baureferat wird dem Stadtrat für die grundhafte Erneuerung der Theatinerstraße und der nördlichen Weinstraße zu gegebener Zeit einen Beschluss zur Genehmigung vorlegen. Die Planung wird mit dem Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen abgestimmt. In der Zwischenzeit wird das Baureferat den verkehrssicheren Zustand aufrechterhalten.Die Weinstraße, zwischen Marienplatz und Landschaftsstraße, kann auch unabhängig vom Baufortschritt der 2. S-Bahnstammstrecke saniert werden. Die Bauarbeiten wurden jedoch aufgrund einer Maßnahme zur Verlegung von Fernkälte und einer Großbaustelle in diesem Bereich verzögert.
Frage 2:
Wäre es möglich, den Belag der Weinstraße zumindest teilweise, also ohne unmittelbaren Anschluss an die S-Bahn-Baustelle, zu erneuern?
Antwort:
Die Sanierungsarbeiten in der Weinstraße zwischen Marienplatz und Landschaftsstraße wurden bereits begonnen. Aufgrund der Erschließungs- und Verbindungsfunktion der Weinstraße kann der Belag der Weinstraße nur abschnittsweise saniert werden.
Bei den Sanierungsarbeiten wird die ursprüngliche Bänderung aus roh gespaltenen Granitstein durch einen Belag aus gesägtem, erschütterungsfreiem Naturstein ersetzt. Die Rinnen werden aus Material mit gebrochener Oberfläche belassen. Damit werden den Belangen von gehbehinderten Menschen durch eine Erhöhung der Ebenheit und Sehbehinderten durch eine taktile Führung Rechnung getragen. Die Art der Sanierung wird bei den derzeitigen und auch künftigen Sanierungsmaßnahmen in der Fußgängerzone angewendet.
Die Weinstraße nördlich der Landschaftsstraße bis zur Theatinerstraße kann aufgrund der Bauarbeiten zur 2. S-Bahnstammstrecke derzeit nicht grundhaft erneuert werden, da sie unmittelbar an das Baufeld angrenzt.
Frage 3:
Gibt es gegebenenfalls dazu schon einen Zeitplan?
Antwort:
Die Sanierung der Weinstraße südlich der Landschaftsstraße wurde bereits begonnen.
Im ersten Bauabschnitt (Ostseite, Torzugang Rathaus bis Landschaftsstraße) wurden die Sanierungsarbeiten bereits abgeschlossen. Der zweite Bauabschnitt (Westseite, gleiche Baulänge wie Bauabschnitt 1) soll bis spätestens Mitte August wieder für die Nutzung freigegeben werden.
Die beiden Abschnitte südlich des Torzugangs zum Rathaus bis zum Marienplatz sollen entweder im Zeitraum zwischen dem Abbau der Freischankflächen und Aufbau des Christkindlmarkts, oder, falls dies nicht möglich ist, im Frühjahr 2024 saniert werden.