Städtische Information über Stiftung „Daheim im Viertel“ zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Beppo Brem, Anna Hanusch, Dominik Krause, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, Bernd Schreyer, Christian Smolka und Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 30.3.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Mit Ihrem Schreiben beantragen Sie, dass die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München in ihre allgemeinen Informationen für stiftungswillige bzw. spenden- und schenkungsbereite Münchner Bürger*innen die Stiftung „Daheim im Viertel“ aufnimmt.
Ebenso sollen stiftungsinteressierte Münchner Bürger*innen, die ihre Immobilien ausschließlich zum Zweck der Zurverfügungstellung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums überlassen wollen, von der Stiftungsverwaltung auf die Stiftung „Daheim im Viertel“ hingewiesen werden. Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Stiftungsverwaltung im Sozialreferat hat die gesamtstädtische Zuständigkeit für die Beratung von Stifter*innen, die Abwicklung von Nachlässen zugunsten der Landeshauptstadt München (LHM) oder der von ihr verwalteten Stiftungen (aller Referate) sowie die Errichtung von Stiftungen bei der LHM.
Daher wird Ihre Anfrage vom Sozialreferat beantwortet.
Bei der Stiftungsverwaltung erfolgt im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung ausschließlich eine Beratung zur Umsetzung von Stiftungsideen bei und mit der LHM. Eine Beratung zu Stiftungen allgemein oder zu Stiftungen, die nicht von der LHM verwaltet werden, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stiftungsverwaltung. Diese liegt bei der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern, die diesen allgemeinen Beratungsauftrag von Stiftungsinteressierten innehat.
Tritt bei der Beratung von Stiftungsinteressierten ein konkret in die Richtung der Zwecke der Stiftung „Daheim in München“ gehender Wille der Stiftungsinteressierten zu Tage, erfolgt durch die Stiftungsverwaltung ein Hinweis auf diese Stiftung. Die Stiftungsverwaltung hat sich über die Stif-tung informiert und hat auch bereits in mehreren Fällen auf das Angebot der Stiftung „Daheim im Viertel“ verwiesen.
Generelle Stifterberatungen zu nichtstädtischen Stiftungen sowie die generelle Werbung für externe Stiftung gehört jedoch nicht zu den Aufgabenstellungen der Stiftungsverwaltung.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.