Nutzung von Stromspeichern durch Privathaushalte – Welchen Weg will die Stadt gehen?
Anfrage Stadträte Jens Luther und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.7.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Mit der Beschlussvorlage ‚Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude‘ (Vorlage Nr. 20-26/V 06103) wurde die Förderung von Batteriespeichern durch die Landeshauptstadt München (LHM) beendet. Ein Änderungsantrag der Fraktion CSU mit FREIE WÄHLER, der eine Beibehaltung der Förderung anstrebte, wurde von der Grün-Roten Rathausmehrheit abgelehnt. Die CSU-FW-Fraktion ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Förderung von Batteriespeichern ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist. Aktuell wirbt das städtische Bauzentrum für den Vortrag ‚Sonnenenergie speichern, Eigenverbrauch optimieren‘. In der Terminankündigung heißt es unter anderem ‚Die Kombination von Photovoltaik mit einem Stromspeicher und der Ladung von Elektrofahrzeugen steigert den möglichen Eigenverbrauch erheblich. (…) Auch Fördermöglichkeiten werden erläutert.‘“
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wenn die Kombination von Photovoltaik mit einem Stromspeicher und der Ladung von Elektrofahrzeugen den möglichen Eigenverbrauch erheblich steigert, wieso wurde die Förderung von Batteriespeichern durch die LHM dann abgeschafft? Widerspricht sich die LHM damit nicht selbst?
Antwort:
Energiespeicher sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Die mengenmäßig dominanten Energiequellen Sonne und Wind sind volatil. Das Dargebot an Sonnen- und Windstrom unterliegt Schwankungen in Abhängigkeit von der Tages- und Jahreszeit sowie mittelfristigen Wetterlagen.
Um den Strombedarf jederzeit decken zu können, werden Stromüberschüsse gespeichert und bei Bedarf abgerufen. Der Ausgleich erfolgt auf unterschiedlichen Zeitskalen, für die jeweils unterschiedliche Speicherar-ten besonders geeignet sind. Beispielsweise eignen sich Batteriespeicher sehr gut für den kurzfristigen Ausgleich innerhalb eines Tages oder Wärmespeicher für den Ausgleich von Wetterlagen innerhalb weniger Wochen.
Die Landeshauptstadt München hatte im Rahmen des Förderprogramms Energieeinsparung (FES) die damals noch sehr neuen Batterie-Heimspeicher finanziell gefördert, um den Markteintritt der innovativen Technologie zu erleichtern. Zwischenzeitlich sind diese Speicher im privaten Bereich als Stand der Technik etabliert und werden bei einem Großteil aller neuen PV-Anlagen realisiert.
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) hat das Ziel, eine möglichst hohe Reduktion an THG-Emissionen zu erreichen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt der Photovoltaik-Förderung im FKG auf der Maximierung der Solarstromerzeugung, um hier einen größtmöglichen Effekt zu erreichen.
Demgegenüber tragen Stromspeicher derzeit nur wenig zu einer THG-Reduktion bei. Der in München erzeugte Solarstrom der aktuell installierten etwa 120 MWp an PV-Leistung kann jederzeit im Münchner Stromnetz vollständig verbraucht werden. Aufgrund der derzeit noch geringen PV-Leistung im Verhältnis zum Stromverbrauch sind für die nächsten Jahre keine nennenswerten Engpässe im lokalen Stromnetz zu erwarten.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE bestätigt in seinem Abschlussbericht „Evaluation PV-Fördermassnahmen und Beratungsleistungen ‚Förderprogramm Energieeinsparung‘ (FES) der Landeshauptstadt München“ vom Februar 2022 diese Erkenntnis und konstatiert, dass sich der Beitrag, den PV-Stromspeicher aktuell zur Entlastung des Netzes in München leisten, also vorrangig auf die Reduktion der Einspeiseleistungen von PV-Anlagen beschränkt. Bei den aktuell und auch in den kommenden Jahren installierten PV-Kapazitäten sind im Münchner Netz keine Engpässe zu erwarten, da dieses schon heute auf große Übertragungskapazitäten ausgelegt ist. Hierdurch ist der Beitrag der PV-Speicher zur Netzentlastung aktuell und mittelfristig als gering einzuschätzen. Batteriespeicher führen nicht direkt zu einer THG-Einsparung, da sie keine Energiequelle darstellen und somit keinen emissionsintensiven Strom substituieren können. Im Gesamtbild scheint eine Umschichtung der Förderung für Batteriespeicher zugunsten von PV-Anlagen empfehlenswert. Der PV-Ausbau sollte aufgrund seiner emissionsmindernden Wirkung das primäre Ziel der Förderung sein.1Aus diesem Grund wurde die Neuentwicklung der Fördermaßnahmen für Photovoltaik im FKG auf einen maximalen PV-Zubau im Münchner Stadtgebiet ausgelegt und somit eine für diesen Bereich völlig neue Fördersystematik entwickelt, die in Hinblick auf den nun bereits vorliegenden Masterplan solares München ein wirkungsvolles Handlungsinstrument bereitstellt.
Obwohl private Stromspeicher derzeit nicht gefördert werden, wird die weit überwiegende Anzahl der neu installierten Solarstromanlagen in Verbindung mit Stromspeichern realisiert, weil dies im wirtschaftlichen Interesse der Anlagenbetreiber liegt. Oftmals stehen jedoch nicht nur finanzielle Erwägungen im Vordergrund, sondern das gute Gefühl, sich mit Strom vom eigenen Dach über längere Zeiträume selbst versorgen zu können und mehr Autonomie und Resilienz zu erlangen. Dadurch, dass der Schwerpunkt der Solarförderung darin liegt, einen möglichst großen Anreiz zu bieten, um PV-Anlagen zu errichten und diese möglichst leistungsfähig zu dimensionieren, wird gleichzeitig als Nebeneffekt ein indirekter Anreiz bewirkt, die zeitweiligen Stromüberschüsse zu speichern, um diese nachts selbst verbrauchen zu können.
Die Schwerpunktsetzung auf der PV-Förderung bewirkt daher neben einer möglichst großen THG-Reduktion, die im öffentlichen Interesse liegt, gleichzeitig den weiteren Zubau von privaten Batteriespeichern durch die intrinsische Eigenmotivation der PV-Betreiber.
Frage 2:
Wurden die Argumente, die nun von Herrn Klaus-Peter Rosenthal, Dipl.-Ing. (FH) für Elektrotechnik, für eine Nutzung von Energiespeichern vorgetragen werden, bei der Abschaffung der Förderung nicht mitbedacht? Wurden die vorzutragenden, gemeinsam wirkenden Effekte nicht mitbedacht?
Antwort:
Nach Rücksprache mit Herrn Klaus-Peter Rosenthal können wir festhalten, dass er in seinen Vorträgen kritisch die Wirtschaftlichkeit und die Netzdienlichkeit von PV-Speichern hinterfragt und die Ausführung des FKG-Programms als bundesweit vorbildlich bezeichnet. Herr Rosenthal zeigt sich persönlich sehr betroffen ob seiner namentlichen Nennung in Ihrem Antrag, zumal die von Ihnen getroffenen Aussagen nicht mit seiner Position übereinstimmen.
1 https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7150611, letzter Aufruf 9.8.2023, 8.28