Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 6: Freie Fahrt für Kinder und Jugendliche unter 14 beim MVV!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.11.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In o.g. Antrag fordern Sie, „die Landeshauptstadt München (LHM) wird beauftragt, sich beim Münchner Verkehrsverbund (MVV) dafür einzusetzen, dass zukünftig alle Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren kostenfrei und ohne Ticket fahren dürfen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu Ihrem Antrag auf diesem Wege Folgendes mit:
Die MVV GmbH hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„Grundsätzlich begrüßt die Verbundgesellschaft jeden Vorschlag, der zur Förderung des ÖPNV beiträgt. Die Idee der Anhebung der oberen Altersgrenze für die Freifahrt im MVV für Kinder und Jugendliche von 6 auf 14 Jahre ist aus sozialer Sicht sicherlich begrüßenswert. Jedoch würde jedes Angebot, das bei den Kunden zu einer Fahrpreisersparnis führt, bei den Verkehrsunternehmen automatisch zu Mindereinnahmen führen. Neben den unmittelbaren Tarifeinnahmen gingen bei einer Freifahrtregelung für Personen bis 14 Jahre auch die gesetzlichen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG für die Schülerbeförderung zu einem großen Teil verloren, da sie den Ausbildungstarif I zum Teil obsolet machen würde. Die Mindereinnahmen müssten durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden oder alternativ die Fahrpreise der anderen Angebote neu kalkuliert werden. Der allergrößte Teil der 6- bis 14-Jährigen ist bereits für das 365-Euro-Ticket MVV berechtigt, vielfach werden die Fahrtkosten ganz oder zum Teil aufgrund gesetzlicher Regelung vom Schulwegkostenträger übernommen. Der Erfolg des ‚365 Euro Ticket MVV‘ für Schüler und Auszubildende hat zudem gezeigt, dass solch ein preisreduziertes Ticket mit einfachem Geltungsbereich bei der Zielgruppe gut aufgenommen wird.
Darüber hinaus würde ein Sonderweg des MVV hinsichtlich der Altersgrenzen den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) zur Einheitlichkeit der Tarifbestimmungen unter den Deutschen Verkehrsverbünden zuwiderlaufen. Schließlich ist jedoch anzumerken, dass eine Freifahrtregelung für Personen bis 14 Jahre den Verwaltungsaufwand bei der Ausstellung und dem Abrechnungsverfahren in den Ausbildungsta-rifen sowie allgemein eine Vereinfachung des MVV-Gemeinschaftstarifs zur Folge hätte.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft schließt sich den Ausführungen an. Die beantragten Änderungen hätten sowohl Einnahmeausfälle als auch den Verlust gesetzlicher Ausgleichsleistungen zur Folge, was dann von allen anderen Fahrgästen mitgetragen oder von der LHM ausgeglichen werden müsste. In Anbetracht des weiter steigenden Finanzierungsbedarfs im ÖPNV sehen wir hierzu leider keinen Spielraum.
Das RAW wird sich bei möglichen Tarifvereinfachungen dafür einsetzen, die Belange der angesprochenen Zielgruppe mit in den Blick zu nehmen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.