Drogenhandel an und um Münchner Schulen – Wie gefährdet sind die Schüler?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 15.8.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 15.8.2023 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Etliche Eltern von Münchner Schulkindern erhalten derzeit ein Schreiben der Schulleitung, in dem sie gewarnt werden, dass an der Schule mit Drogen gedealt wird, dass selbst Schülern der Unterstufe Drogen angeboten wurden und Schüler mit Gewalt bedroht wurden, falls sie Erwachsenen davon erzählen sollten.
In dem Schreiben werden die Eltern darum gebeten, mit Ihren Kindern über die ‚jugendlichen Drogendealer‘ zu sprechen und sie zu ermutigen, sich den Eltern oder Ansprechpartnern an der Schule anzuvertrauen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Von wie vielen Schulen in München (bitte nach Schulart getrennt auflisten) wurden solche Warnbriefe verschickt?
Antwort:
Es ist dem Referat für Bildung und Sport nicht bekannt, dass aus dem Bereich der städtischen Gymnasien, der städtischen Realschulen und der Schulen besonderer Art Warnbriefe versendet wurden.
Frage 2:
Ist das Vorgehen der Schulen mit dem Referat für Bildung und Sport (RBS) abgesprochen bzw. weiß der Stadtschulrat von dem Schreiben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie viele konkrete Fälle von Drogenkonsum und -handel an und im Umgriff von Münchner Schulen sind der Stadt bekannt?
Antwort:
Es sind dem Referat für Bildung und Sport keine konkreten Fälle bekannt.
Frage 4:
In wie vielen Fällen und wegen welcher Delikte wurde die Polizei aktiv?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Allgemein kann man sagen, dass bei allen Drogendelikten die Polizei eingeschaltet wird. Abhängig von der Strafmündigkeit führen die Jugendbeamt*innen ein erzieherisches Gespräch oder leiten ein Ermittlungsverfahren ein.
Inwiefern Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft geführt werden, ist fallspezifisch und kann von uns nicht beantwortet werden.
Frage 5:
Was passiert mit den jungen Drogendealern? Wie wird den Opfern geholfen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3 und 4.
Innerhalb der Schule werden Drogendelikte üblicherweise im Disziplinarausschuss behandelt. Dabei sind viele Konsequenzen von Erziehungsmaßnahmen bis hin zur Entlassung von der Schule möglich. Zusätzlich wird die Thematik sowohl mit Täter*innen als auch den Betroffenen mit der*dem Schulpsycholog*in sowie den Sozialpädog*innen aufgearbeitet. Darüber hinaus werden externe Hilfsangebote unterbreitet, da eine gegebenenfalls notwendige Therapie nicht an der Schule durchgeführt werden kann.
Frage 6:
Was unternehmen das RBS, das KVR und die Münchner Polizei, um die Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen vor Drogendealern und Gewaltdrohungen zu schützen?
Antwort:
An allen städtischen allgemeinbildenden Schulen gibt es eine*n Sucht- bzw. Drogenbeauftragte*n, gekoppelt an die Schulpsychologie und die Fachschaft Biologie.
Hierzu werden Elterninformationsabende und diverse Projekte teils in Zusammenarbeit mit dem Jugendbeamten bzw. der Polizei organisiert, diesich auf aktuelle Themen bezüglich Suchtmittel und Suchtprävention beziehen.
Des Weiteren finden Einzelgespräche mit Schüler*innen im Rahmen der schulischen Beratungsteams statt, falls es zu Auffälligkeiten mit Bezug zu diesem Themenbereich gekommen sein sollte.
An den städtischen allgemeinbildenden Schulen wird durch externe Kooperationspartner*innen u.a. Suchtprävention angeboten.
In Zusammenarbeit mit dem Zentralen Schulpsychologischen Dienst wird bei Beratung auch auf die Broschüren und Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und deren Website verwiesen.
Die Schulpsycholog*innen werden regelmäßig zu Themen rund um Sucht und Suchtmittel geschult, um entsprechende Beratung und Präventionsunterstützung an den Schulen leisten zu können.
In Jahrgangsstufe 8 bieten zahlreiche allgemeinbildende Schulen das Projekt „sauba bleim“ an. Es handelt sich um ein interaktives Suchtpräventionsprogramm, das am Polizeipräsidium München entwickelt wurde und seit dem Jahr 2006 an zahlreichen Münchner Schulen durchgeführt wird. Viele Kolleg*innen haben die zweitägige Ausbildung besucht und gestalten die Projekttage.
Das Thema Sucht und Suchtmittel wird außerdem in Form von gemeinsamen Diskussionen, Kurzvorträgen und Selbstreflexionen intensiv erörtert. In diesem Rahmen finden auch zusammen mit der Polizei Elterninformationsabende statt.
Intensiv wird die Thematik an den allgemeinbildenden Schulen gemäß Lehrplan in den 8. Klassen im Biologieunterricht behandelt und auf Elternabenden entsprechend vertieft.
Folgendes Projekt findet zudem an den städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art regelmäßig statt:
„Cannabis – quo vadis?“ heißt der Präventionsworkshop, an dem Schüler*innen der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Städtischen Rudolf-Diesel-Realschule (RDR) teilgenommen haben. Florian Kraus, Bayerns Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Gesundheitsminister Klaus Holetschek besuchten dazu im Mai 2023 die Städtische Rudolf-Diesel-Realschule.Ziel ist dabei, neben dem Ausbau von Lebens- und Gesundheitskompetenzen, das Risikobewusstsein hinsichtlich Cannabis bei jungen Menschen und deren Abstinenz zu fördern.
Das bayerische Cannabis-Präventionsprojekt an Schulen ist im vergangenen Herbst gestartet. Bisher hat es bereits mehr als 110 Schulklassen erreicht. Mit dem Konzept sollen Schüler*innen, vor allem der 9. Jahrgangsstufe über die Gefahren und Risiken von Cannabis und anderen Drogen aufgeklärt werden. Die Aufklärung und Sensibilisierung der Jugendlichen erfolgt durch den interaktiven Präventionsworkshop „Cannabis – quo vadis?“ in einer Unterrichtsstunde durch geschulte externe Fachkräfte und im geschützten, vertraulichen Rahmen.
Ergänzende Informationen:
- Jährlich sollen circa 1.500 Klassen mit bis zu 40.000 Schüler*innen erreicht werden
- Projektzeitraum: 1. November 2022 bis 31. Dezember 2024
- Finanzierung mit Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro
- Eine wichtige Rolle bei der Prävention an den Schulen spielen auch die Schulsozialarbeiter, die durch die Landeshauptstadt München finanziert werden.