Perlacher Böglwiese – Infoveranstaltung muss aufgearbeitet werden!
Anfrage Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München- Liste) vom 21.7.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 21.7.2023 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Die sogenannte ‚Informationsveranstaltung‘ zur drohenden Bebauung der Böglwiese in Perlach hat die Anwohner:innen und Eltern der betroffenen Schulen noch mehr gegen die Landeshauptstadt München aufgebracht. Nachdem den Bürger*innen zunächst ein Runder Tisch versprochen wurde, wurden sie bei der Veranstaltung vor vollendete Tatsachen gestellt. Gute, zielführende Hinweise wurden zwar angehört, es wurde jedoch klar kommuniziert, dass das Todesurteil der Böglwiese bereits im Juli 2022 gefallen ist.
Die Stimmung wurde von Anfang an als feindselig und gereizt wahrgenommen.
Leider waren daran die Organisatoren nicht unschuldig.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist es zutreffend, dass keine Vertreter*innen des Referates für Bildung und Sport bei den vergangenen Bürgerversammlungen und Bezirksausschusssitzungen in Ramersdorf/Perlach anwesend waren, um zur geplanten Bebauung der Böglwiese Fragen zu beantworten? Wenn ja, warum nicht?
Antwort:
Sowohl bei der Bezirksausschusssitzung (UA Bauen) am 17.4.2023 als auch bei der Bürgerversammlung für den Stadtteil Ramersdorf am 20.7.2023 waren Vertreter*innen des Referates für Bildung und Sport anwesend. Die Bitte um Teilnahme an der Bürgerversammlung am 10.5.2023 erfolgte erst kurz vor der Sitzung, weshalb uns eine Teilnahme leider nicht möglich war.
Frage 2:
Wenn bereits seit Juli 2022 der Entschluss des RBS feststand, die Böglwiese zu bebauen und der Bezirksausschusssitzung und der Stadtrat bereits im Winter 2022 über das Schulbauprogramm abgestimmt haben, warum konnte dann erst jetzt, kurz bevor die Verträge vergeben werden sollen, eine Informationsveranstaltung für die Anwohner*innen einberufen werden?
Antwort:
Im Juli 2022 erfolgte nur eine Abstimmung über die Interimsmaßnahme für die Grundschule mit Tagesheim mit der Regierung von Oberbayern, dem staatlichen Schulamt und den betroffenen Schulleitungen. Sowohl die Regierung von Oberbayern als auch das staatliche Schulamt befürworteten den Interimsstandort Böglstraße.
Die stadtratsmäßige Entscheidung fiel mit dem einstimmigen Beschluss „Schul- und Kitabauoffensive – 4. Schulbauprogramm und Kita-Bauprogramm 2022“ in der Vollversammlung des Stadtrats am 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07879). Ergänzende Informationsveranstaltungen werden nur in Ausnahmefällen angeboten.
Frage 3:
Warum wurde nicht frühzeitiger zur Veranstaltung eingeladen (es gab nur eine Woche Vorlauf?
Antwort:
Eine frühzeitigere Einladung war aus zeitlichen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Aufgrund der Fragen der Öffentlichkeit und von Seiten der Bürgerinitiative nach der Ausschusssitzung zur Schulbauoffensive Anfang Juli 2023 wollte das Referat für Bildung und Sport möglichst zeitnah eine Informationsveranstaltung durchführen, um alle Fragen aufgreifen zu können. Ziel war außerdem ein Termin möglichst noch vor der Bürgerversammlung Ramersdorf am 20. Juli, um die detaillierten Fragen auch ausführlich zu beantworten, da im Rahmen einer Bürgerversammlung angesichts der vielen anderen Themen nur wenig Zeit vorhanden gewesen wäre.
Die Organisation einer geeigneten Räumlichkeit und einer Moderatorin bzw. eines Moderators haben einige Tage in Anspruch genommen. Der Vorlauf von einer Woche erschien angesichts der Bedeutung des Themas für die Bürger*innen bzw. des großen Interesses in der Abwägung dennoch ausreichend. Ein späterer Termin hätte womöglich bei den Bürger*innen eher den Eindruck erweckt, dass die Verwaltung das Thema „auf die lange Bank schieben wolle“. Ziel war daher eine schnelle und umfassende Information aller interessierten Bürger*innen.
Frage 4:
Warum wurde gleich zu Beginn der Veranstaltung abgefragt, welche Bürger*innen in der Bürgerinitiative „Rettet die Böglwiese“ organisiert sind?
Antwort:
Die Frage durch den Moderator erfolgte alleine zu dem Zweck, die Fragen der Bürger*innen zu bündeln, um die Fragen zielgerichtet zu beantworten und einen konstruktiven Informationsaustausch zu gewährleisten. Dabei wurde betont, dass diese Auskunft selbstverständlich freiwillig ist. Die Namen der Beteiligten wurden nicht abgefragt.
Frage 5:
Warum sollten sich die Bürger*innen namentlich anmelden, obwohl dies bei Bürgerversammlungen nicht nötig ist.
Antwort:
Die gewünschte Anmeldung zu der Informationsveranstaltung hatte allein organisatorische Gründe.
Frage 6:
Warum konnte kein wirklich neutraler Moderator für die Veranstaltung gefunden werden?
Antwort:
Die Moderation der Informationsveranstaltung wurde durch einen Mitarbeiter wahrgenommen, welcher jedoch dienstlich mit dem Bauvorhaben keine Überschneidungspunkte hatte und daher eine neutrale Moderation übernehmen konnte.
Frage 7:
Warum wurden nicht gleich zu Beginn der Veranstaltung die Gestaltungsspielräume, die es aktuell noch gibt, benannt und die Einflussmöglichkeiten der Bürger*innen aufgezeigt?
Antwort:
Es handelte sich um eine Informationsveranstaltung für die Interimsmaßnahme Böglstraße und nicht um einen Runden Tisch. Es sollten keine „falschen Erwartungen“ bei den Bürger*innen geweckt werden, die mangels einer fehlenden Alternative nicht erfüllt werden können. Sowohl aus der Einladung zu der Informationsveranstaltung als auch aus der gezeigten Präsentation, die sich unmittelbar an die Begrüßung anschloss, ergab sich der Charakter einer Informationsveranstaltung. Während der ganzen Veranstaltung betonte das Referat für Bildung und Sport, dass die Entscheidung für den Interimsstandort Böglwiese bereits gefallen ist.
Frage 8:
Kann bei künftigen Informationsveranstaltungen eine weniger hierarchische Sitzordnung (Verwaltung geballt auf der Bühne, Bürger*innen unten im Saal) gewählt werden?
Antwort:
Die Sitzordnung entspricht dem üblichen Vorgehen und den Räumlichkeiten vor Ort bei Veranstaltungen dieser Art.
Die Positionierung der Verwaltung auf der Bühne diente der besseren Sichtbarkeit und Hörbarkeit für die Bürger*innen.
Frage 9:
Warum hat sich eine Mitarbeiterin des RBS unter die Bürger*innen gemischt, um die Position der Stadtverwaltung zu verteidigen, obwohl diese durch zahlreiche Mitarbeiter*innen ohnehin vertreten war?
Antwort:
Hier handelte es sich nicht um eine Mitarbeiterin des Referates für Bildung und Sport, sondern um eine Vertreterin des staatlichen Schulamtes. Sie meldete sich mit Namen und Funktion zu Wort, um den Standpunkt des staatlichen Schulamts zu erläutern.
Frage 10:
Warum standen keine aktuellen Baupläne der neuen Theodor-Heuss-Schule und Informationen zu den Schulcontainer (bspw. blieb die Frage unbeantwortet, ob die Container platzsparender umgebaut werden könnten) zur Verfügung?
Antwort:
Ziel der Informationsveranstaltung war es die Bürger*innen über die Entscheidungsfindung für den Interimsstandort Böglwiese zu informieren. Nicht angedacht war eine ausführliche Besprechung des Neubaus am Theodor-Heuss-Platz.
Folglich waren in den Präsentationsunterlagen keine maßstabsgetreuen Pläne des geplanten Neubaus bzw. über die Pavillonanlagen enthalten. Diese wurden jedoch mit dem Protokoll zur Informationsveranstaltung nachgereicht.
Frage 11:
Warum wurden bei den Alternativstandorten mit der großen Lösung (sowohl der kleine als auch der große Schulcontainer, die jetzt am Strehleranger stehen) argumentiert, wenn auch auf der Böglwiese nur der größere Container untergebracht werden kann?
Antwort:
Ziel war es zunächst zu prüfen, ob eine Auslagerung der beiden Schulen an einem Standort möglich ist. Die in der Infoveranstaltung aufgezeigten Prüfungen von Alternativstandorten haben aber ergeben, dass dies nicht möglich ist. So ergab sich nur die Lösung der Unterbringung der Grundschule in einer Interimsanlage am Standort Böglwiese und der Auslagerung der Förderschule am Standort Strehleranger.
Frage 12:
Warum begnügt man sich mit einer einfachen Stellungnahme des Mobilitätsreferates, wenn man ein umfangreiches, fundiertes Schulwegrisikogutachten in Auftrag geben könnte?
Antwort:
Ein Verkehrssicherheitsgutachten war für die Beantragung der Baugenehmigung nicht verpflichtend. Die Landeshauptstadt München wird jedoch ein solches Gutachten als vertrauensbildende Maßnahme beauftragen.