Zur Lesung und Demonstrationen am 13.6.2023 am Rosenkavalierplatz
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.6.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 29.6.2023. Sie nehmen darin Bezug auf die Lesung von Kinderbüchern durch Dragartisten in der Stadtbibliothek Bogenhausen und dem damit einhergehenden vielfältigen Versammlungsgeschehen.
Dazu teilen Sie in Ihrer Anfrage inhaltlich Folgendes mit:
„Am Dienstag, den 13.6.2023, fanden am und um den Rosenkavalierplatz vor der Stadtbibliothek Bogenhausen mehrere Demonstrationen anlässlich einer Lesung von Kinderbüchern durch Dragartists statt. Im Rahmen der Demonstrationen und der Lesung kam es zu mehreren Vorfällen, wo es zu einem verspäteten oder keinem direkten Eingreifen der Polizei kam. Alle Demonstrationen waren schon seit einer längeren Zeit angemeldet und somit wäre eine weitreichende Einsatzplanung und Koordinierung durch die Behörden eigentlich erwartbar gewesen.“
Ihre Fragen Nr. 1.-5. richten sich inhaltlich gänzlich oder ganz überwiegend an das Polizeipräsidium München, das in seiner Doppelfunktion als operative Versammlungs- und Strafverfolgungsbehörde den Einsatz vor Ort geleitet hat. Ich habe hierzu eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums München angefordert und mit Schreiben vom 2.8.2023 folgende Antwort erhalten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Polizeieinsatz rund um die Lesung am 13.6.2023 unterliegt aktuell der parlamentarischen Kontrolle im Rahmen einer nahezu inhaltsgleichen Schriftlichen Anfrage eines Mitglieds des Bayerisches Landtages. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der hergebrachten Grundsätze daher derzeit die Anfrage der Stadtratsfraktion nicht beantworten können.
Nach hiesigem Kenntnisstand ist bei der Schriftlichen Anfrage Drucklegung beauftragt. Sollten nach der Veröffentlichung der entsprechenden Drucksache noch Fragen offen sein, bitten wir Sie, erneut auf uns zuzukommen.Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Insoweit kann das Kreisverwaltungsreferat als bescheiderlassende und originäre Versammlungsbehörde Ihre Fragen nur in Teilen bzw. zu Frage 3 beantworten.
Frage 1:
Wie war es möglich, dass in der Nacht vor der Lesung zwei unabhängig voneinander agierende Gruppen die Fenster der Stadtbibliothek mit Schmähschriften bekleben sowie Graffitis sprühen und Aufkleber anbringen konnten? Warum kam es nicht zu einer erhöhten Präsenz durch die Polizei, obwohl es im Vorfeld massive Drohungen gegen die Bibliothek gab? Wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang kontrolliert und welchen Gruppierungen können diese Personen zugeordnet werden?
Frage 2:
Wie konnten insgesamt 8 Aktivist*innen der „Identitären Bewegung“ in die Räume der Bibliothek vordringen? Warum erfolgte der Polizeieinsatz erst nach Nachhaken von Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek und nicht durch Mitteilung der mindestens zwei in der Bibliothek anwesenden Zivilbeamtinnen der Münchner Polizei? Warum wurden nur die Personalien von 7 Personen festgestellt, obwohl es offensichtlich war, dass die 8. Person zur Gruppe der Störenden dazu gehörte, um die Ereignisse vor Ort filmisch zu dokumentieren?
Antwort zu 1 und 2:
Ich bitte Sie um Verständnis, dass das Kreisverwaltungsreferat als originäre Versammlungsbehörde die Beantwortung nicht an Stelle der zuständigen Polizei vornehmen kann und erlaube mir daher, Sie insoweit auf die Rückmeldung des Polizeipräsidiums München zu verweisen.
Frage 3:
Warum wurde der zahlenmäßig 4-5-fach größere Gegenprotest von „München ist bunt“ gegen die 4 Kundgebungen von AfD und anderen Gruppierungen aus dem rechten Spektrum durch eine Polizeikette mittendurch zweigeteilt, an der die Gegenprotestierenden nicht zur jeweils anderen, dazugehörigen Seite durchgelassen wurden?
Antwort:
In Folge des breiten Medienechos auf die Ankündigung der gegenständlichen Lesung in der Stadtbibliothek Bogenhausen wurden in geringer zeitlicher Abfolge insgesamt fünf Versammlungen für den Rosenkavalierplatz im thematischen Zusammenhang angezeigt. Davon setzten sich vier Versammlungen inhaltlich ablehnend und eine Versammlung befürwortend mit der Lesung auseinander. Um das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf den geltend gemachten Ortsbezug jeweils zu ermöglichen und zu ordnen, wurden die Versammlungen aufgefächert und jeder Versammlung in Abstimmung mit der Polizei eine bestimmte Aufstellungsfläche mit einem gewissen Schutzabstand zugewiesen. Auf dem Rosenkavalierplatz vor der Bibliothek konnten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten drei Versammlungen und gegenüber auf der anderen Straßenseite zwei Versammlungen durchgeführt werden. Nachdem der Verein „München ist Bunt! e.V.“ Erstanzeiger war und nach der behördlichen Prognose die meisten Teilnehmer*innen zu erwarten ließ, wurde diesem die insgesamt größte und nächstgelegene Aufstellungsfläche zur Bibliothek zugewiesen.
Frage 4:
Gab es vor Ort weitere Störungen oder Störversuche, Personalienfeststellungen, Polizeieinsätze oder -festnahmen? Wenn ja, warum?
Frage 5:
Wurden Platzverweise erteilt? Wenn ja, wie viele und gegen die Teilnehmenden welcher Kundgebung (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Antwort zu 4 und 5:
Ich bitte Sie um Verständnis, dass das Kreisverwaltungsreferat als originäre Versammlungsbehörde die Beantwortung nicht an Stelle der zuständigen Polizei vornehmen kann und erlaube mir daher, Sie insoweit auf die Rückmeldung des Polizeipräsidiums München zu verweisen.
Im Ergebnis bitte ich Sie, sich erneut im Detail an uns oder das Polizeipräsidium München unmittelbar zu wenden, sollten nach der Veröffentlichung der entsprechenden Drucksache der Beantwortung der gemäß Polizeipräsidium München nahezu inhaltsgleichen schriftlichen Anfrage eines Mitglieds des Bayerischen Landtages für Sie noch Fragen offenbleiben.