Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereitet eine Novelle der Baumschutzverordnung vor. Mit dem heute gefassten Stadtratsbeschluss werden dabei insbesondere folgende Neuerungen zur Aufwertung des Baumschutzes in der Stadt angestrebt:
- Ausdehnung des Baumschutzes auf Bäume mit einem Stammumfang ab 60 cm (aktuell gelten 80 cm), gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden
- Einbeziehung von Obstbäumen sowie größerer Klettergehölze
- Erarbeitung von Richtlinien für die Förderung von Baumschutzmaßnahmen zur Steuerung der Verwendung von Ausgleichszahlungen
- Konkretisierung der Festlegung von Ersatzpflanzungen/Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit von Größe, Alter, Lebenserwartung etc. des beantragten Baumes
Mit dem Beschluss tritt ab sofort auch die sogenannte „Extrabauminitiative“ in Kraft. Danach fördert die Baumschutzbehörde des Referats für Stadtplanung und Bauordnung die Anschaffung eines Baumes einschließlich der Pflanzkosten zu 90 Prozent bis maximal 750 Euro. Bei Bedarf werden auch die notwendigen Entsiegelungsmaßnahmen in gleicher Höhe unterstützt.
Die Novellierung der Baumschutzverordnung ist ein wichtiger weiterer Baustein zur Stärkung des Baumschutzes in Fortsetzung des Stadtratsbeschlusses „Baumschutz in der Landeshauptstadt München“ vom Juli 2021. Die abschließende Entscheidung über die Novelle bleibt einer gesonderten Beschlussfassung im Rahmen des formellen Verfahrens vorbehalten.
Vor Beginn dieses Verfahrens wird voraussichtlich Anfang 2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden.