„Glockenbachviertel/Baldeplatz“, „Dreimühlenstraße“ und „Am Harras/Passauerstraße“: So heißen die drei neuen Erhaltungssatzungsgebiete, die der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadrats in seiner Sitzung heute beschlossen hat. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die drei neuen Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten.
Durch eine Neuordnung der Umgriffe von zwei bisher befristeten Erhaltungssatzungen in den Stadtbezirken Altstadt-Lehel und Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt entstehen die zwei neuen, unbefristeten Erhaltungssatzungsgebiete „Glockenbachviertel/Baldeplatz“ und „Dreimühlenstraße“. Die neue Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel/Baldeplatz“ umfasst 5.100 Wohnungen, in denen 8.500 Einwohner*innen leben. Das Gebiet erstreckt sich von der Blumenstraße/Fraunhoferstraße im Norden über den Baldeplatz bis zur Auenstraße/Geyerstraße im Süden. Der Bereich rund um die Dreimühlenstraße wird als eigenständiges Erhaltungssatzungsgebiet „Dreimühlenstraße“ mit unbefristeter Geltungsdauer erlassen und umfasst 2.200 Wohnungen, in denen 3.900 Menschen leben. Das bisherige Erhaltungssatzungsgebiet „Am Harras/Passauerstraße“ im 6. und 7. Stadtbezirk wird mit leicht erweitertem Umgriff unbefristet erlassen. Der bisherige Umgriff wird im Bereich zwischen der Lindenschmitstraße und des Kidlerplatzes um einen halben Block erweitert und umfasst nun 5.100 Wohnungen, in denen 9.100 Einwohner*innen leben.
In München gibt es damit künftig insgesamt 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 346.800 Menschen in 201.100 Wohnungen leben. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 35 Jahren zum Einsatz. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungs-änderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Weitere Infos unter https://www.muenchen.de/erhaltungssatzung