Der Bauausschuss des Stadtrats hat gestern vorberatend die nötige Anpassung der Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Das Baureferat reinigt gemäß der Straßenreinigungssatzung auf einem Teil des Straßennetzes, dem „Vollanschlussgebiet“, die öffentlichen Straßen und hält die Gehbahnen im Winter in einem sicheren Zustand. Bei diesen Straßen werden die Fahrbahnen, Radwege und Gehbahnen nach ihrer Ver- kehrsbedeutung und der notwendigen Reinigungsintensität entsprechend den fünf unterschiedlichen Reinigungsklassen gereinigt, die Abfallbehälter entleert sowie die Gehbahnen im Winter gesichert (Reinigungsklasse S, 1+, 1, 2 und 3). Zusätzlich reinigt die Stadt auf besonders stark befahrenen Straßen außerhalb des Vollanschlussgebiets die Fahrbahnen und Radwege für die Anlieger*innen, weil diesen die Reinigung aus Sicherheitsgründen nicht zuzumuten ist (Reinigungsklasse F). Für ihre Leistungen erhebt die Landeshauptstadt München Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung auf der Basis von Euro pro Frontmeter. Die Gebühren wurden zuletzt im Januar 2019 angepasst.
Wirtschaftsprüfer haben nun eine gutachterliche Prüfung der Nachkalkulation für die Jahre 2019 und 2022 sowie eine Prognose für 2023 durchgeführt. Im Ergebnis ist eine Kostenunterdeckung in der Gebührenausgleichsrücklage für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2023 in Höhe von annähernd elf Millionen Euro ausgewiesen. Wesentliche Gründe dafür waren die zum Januar 2020 in Kraft getretene Änderung der Entgeldordnung, welche zur Steigerung der Personalkosten führte, sowie in den Jahren 2022 und 2023 inflationsbedingte Kostensteigerungen.
Der Wirtschaftsprüfer hat außerdem eine Vorauskalkulation für die Jahre 2024 bis 2027 durchgeführt. Für diese ist zu berücksichtigen, dass nach dem Kommunalabgabengesetz für die Straßenreinigung kostendeckende und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden müssen.
Bei der aktuellen Kalkulation schlagen insbesondere der gesetzlich notwendige Abbau der Unterdeckung der Gebührenausgleichsrücklage, die Entwicklung der Personalkosten sowie die weiterhin sehr hohe Inflationsrate zu Buche. Im Ergebnis erhöhen sich die Straßenreinigungsgebühren in München für den Vier-Jahres-Zeitraum 2024 bis 2027 um durchschnittlich 28 Prozent. So werden die Gebührenschuldner*innen zum Beispiel für die günstigste Reinigungsklasse zukünftig jährlich 4,98 Euro pro Frontmeter zahlen. Im Zeitraum 2019 bis 2023 lagen die Kosten dafür bei 4,30 Euro. Für die teuerste Reinigungsklasse S erhöhen sich die Kosten je Frontmeter pro Jahr von 167,70 Euro auf 223,57 Euro.
Achtung Redaktionen: Mehr Informationen finden sich im Beschluss des Bauausschusses des Stadtrats vom 10. Oktober 2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 10678).