In München gibt es ab sofort einen zweiten barrierefreien Ausbaustandard für gesicherte Überquerungsstellen an Ampeln oder Zebrastreifen. Das hat der Bauausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.
Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer: „Alle Menschen sollen sich sicher und bequem in München bewegen können. Verschiedene Personengruppen haben dafür unterschiedliche
Bedürfnisse, die zum Teil gegensätzlich sind. Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, wün schen sich ebenerdige Gehwege ohne Bordsteinkanten. Sehbehinderte und blinde Menschen brauchen dagegen einen tastbaren Höhenunterschied oder ertastbare Kanten. Unser neuer Münchner Standard, der Überquerungsstellen mit unterschiedlicher Bordsteinhöhe vorsieht, ermöglicht eine für alle sichere Mobilität.“ Die Straßenquerungen werden bei dem neuen barrierefreien Ausbaustandard zukünftig in zwei Bereiche aufgeteilt. Auf der einen Seite gibt es einen vollständig abgesenkten Bereich für Menschen im Rollstuhl und Rollator-Nutzer*innen. Die ebenerdige Bauweise erleichtert beispielsweise auch Menschen mit Kinderwägen oder Kindern auf Fahrzeugen mit kleineren Reifen, wie zum Beispiel Tretrollern, sicherer auf die andere Straßenseite zu kommen. Neben dem abgesenkten Bereich gibt es bei den differenzierten Straßenquerungen einen Bereich mit sechs Zentimeter hohem Bordstein, den Sehbehinderte gut ertasten können. Zusätzlich werden die Querungen mit weißen Bodenindikatoren für Menschen mit Sehbehinderung ausgestattet.
Der neue zweite Standard ergänzt eine seit 2015 vom Baureferat umgesetzte Variante mit einheitlicher Bordsteinhöhe und taktilem Bodenleitsystem, die ebenfalls in intensiver Abstimmung mit den Behindertenvertreter*innen und unter Berücksichtigung der DIN-Normen erarbeitet worden war. Bei dieser Variante ist die Bordsteinkante auf drei Zentimeter Höhe abgesenkt und abgerundet, um sie einfacher überfahren zu können. Den nun beschlossenen neuen Standard mit differenzierter Bordsteinhöhe hat das Baureferat 2022 als Pilotprojekt auf Höhe der Schwanthalerstraße 74 eingebaut und erprobt. Dazu Oswald Utz, Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt München: „Das Pilotprojekt hat deutlich gezeigt, dass alle Nutzergruppen sehr gut damit zurechtkommen. Der neue, differenzierte Querungsstandard ist ein sinnvoller Baustein für eine inklusive und damit selbstbestimmte urbane Mobilität, der aber auch für nicht-behinderte Nutzergruppen das Überqueren der Straßen an Stellen mit höherem Verkehrsaufkommen spürbar erleichtert.“
Bei Neu- und Umbauprojekten wird das Baureferat ab 2024 die beiden Münchner Querungsstandards je nach örtlicher Gegebenheit umsetzen. Wie vom Behindertenbeirat gewünscht, ist die neue differenzierte Querung (0/6 cm Lösung) künftig die in München zur Anwendung kommende Standard-Lösung. Sofern die örtlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall eine derartige differenzierte Querung nicht zulassen, werden die notwendigen Abweichungen weiterhin mit dem Städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen und dem Behindertenbeirat abgestimmt. Immer mit dem Ziel, nutzer- und ortsbezogen ein Optimum an Barrierefreiheit zu erreichen.
Achtung Redaktionen: Mehr Informationen finden sich im Beschluss des Bauausschusses des Stadtrats vom 10. Oktober 2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09755).
Bildinformation: Der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München, Oswald Utz (rechts), und Bernhard Claus (links) von der Arbeitsgruppe Mobilität und Verkehr des Münchner Behindertenbeirates mit Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer an der bereits 2022 vom Baureferat anhand des neuen, höhendifferenzierten Standards realisierten Ampelquerung an der Schwanthalerstraße.