Strompreisbremse für München
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.11.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag wird gefordert, dass die Stadtwerke München GmbH aufgefordert werden, sämtliche Gewinne, die durch den Streckbetrieb von Isar 2 bis zum 15. April 2023 und ggf. darüber hinaus entstehen, zur Deckelung bzw. Subventionierung des Strompreises der Münchner SWM-Kundinnen und Kunden zu verwenden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen die Antwort der SWM schriftlich per Antwortschreiben mit.
Wir haben die Stadtwerke München GmbH um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Auf die in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise erfolgte eine Reaktion durch die Bundesregierung. Mit Hilfe des Strompreisbremsengesetzes wurden die Energiepreise für Letztverbraucher ab dem 1.3.2023 rückwirkend zum 1.1.2023 gedeckelt. Finanziert wird die Strompreisbremse der Bundesregierung unter anderem durch die Gewinnabschöpfung von sog. Überschusserlösen. Auch die Erlöse der Stromerzeugung aus Atomenergie unterlagen dieser Gewinnabschöpfung.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Spotmarktpreise – also die Preise für die aktuelle Vermarktung von Energiemengen – im Laufe des Jahres 2023 wieder stark rückläufig waren, so dass die SWM-Erlöse aus dem Weiterbetrieb und folglich der abzuschöpfende Gesamtbetrag wesentlich geringer ausgefallen sind, als es die noch höheren Strompreise im Herbst 2022 nahelegten. Neben die Übergewinnabschöpfung treten zudem noch die Kosten des für die Laufzeitverlängerung erforderlichen Kurzstillstands des Kernkraftwerks im Oktober 2022.
Da sich die Stadtwerke München der hohen Kostenbelastung für die Bürger*innen aufgrund der Energiekrise bewusst waren, haben die SWM ihre Kund*innen in der Sparte Strom bereits zum 1.4.2023 durch eine Preissenkung entlastet und weitere Preissenkungen für die Sparten Strom und Gas angekündigt. Konkret sinkt der Arbeitspreis beim Erdgas zum Start der Heizperiode am 1. Oktober 2023 um rund 40%. Zum 1. November 2023werden die SWM zudem den Strompreis nochmals um mehr als 25% senken.
Darüber hinaus wurden 20 Mio. Euro für den Wärmefonds für einkommensschwache Haushalte bereitgestellt. Damit werden Menschen un-
terstützt, die am stärksten von hohen Energiepreisen betroffen sind. Zusätzlich wurde ein Fernwärmefonds mit 10 Mio. Euro eingerichtet, der die klimapolitisch wichtige Umstellung von Gas auf Fernwärme beschleunigt.
Die bereits umgesetzten bzw. beschlossenen Maßnahmen der SWM, um die Kund*innen in der Energiekrise zu entlasten, übertreffen damit die verbliebenen Erlöse aus dem Weiterbetrieb des KKI2 deutlich. Der Intention des Antrags wurde damit bereits entsprechend Rechnung getragen.“
Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von neun Monaten überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit der SWM.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.