Wie gut gelingt Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt?
Anfrage Stadtrat Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.6.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 15.6.2023 führen Sie Folgendes aus:
„Deutschland wie auch die Landeshauptstadt München leidet unter einem generellen Arbeitskräftemangel. Gleichzeitig ist es eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe, Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind und hier länger bleiben, zu integrieren. Seit 2015 sind viele arbeitsfähige und arbeitswillige Personen als Flüchtlinge nach München gekommen. Rund acht Jahre später ist es nun an der Zeit zu evaluieren, ob diejenigen, die sich noch in München aufhalten, den Weg in den Arbeitsmarkt gefunden haben und damit eine wichtige Grundlage für Integration geschaffen wurde.“
Das Informationsrecht nach §68 GeschO beschränkt sich jedoch auf Auskünfte, die aus den Akten „abrufbar“ sind, d.h. die sich auf bei den Referaten bereits vorhandene leicht ermittelbare Informationen beziehen. Ein Anspruch auf Erhebungen, die die Verwaltung erst durchführen müsste, besteht nicht.
Der beantragten Fristverlängerung für die Erledigung der Anfrage Nr. 20 - 26/F 00726 mit Datum vom 21.6.2023 bis zum 22.9.2023 wurde zugestimmt.
Im Voraus möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrer Anfrage vom 15.6.2023 nimmt das Sozialreferat nach Einholen von Beiträgen städtischer Referate, Arbeitsverwaltung und Kammern im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Flüchtlinge sind seit 2015 insgesamt und jeweils pro Jahr in München aufgenommen worden?
Antwort:
Die Zahlen werden in dieser Form nicht erhoben.
Allerdings liegen Auswertungen des Statistischen Amtes München aus dem Ausländerzentralregister zu Geflüchteten in München für die Stichtage 31.12.2018 und 31.12.2022 vor. Es handelt sich nur um diejenigenPersonen, die sich zu den jeweiligen Stichtagen in München aufgehalten haben.
In die Auswertung wurden Personen einbezogen, die in der Vergangenheit Asyl beantragt haben oder über Humanitäre Aufnahmeprogramme wie zum Beispiel §23 Absatz 4 (Resettlement) nach München gekommen sind (vgl. „Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen. Abschlussbericht und Perspektiven“, Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 3.12.2019, Sitzungsvorlage 14-20/V 16291).

Nicht enthalten sind ca. 4.000 ukrainische Geflüchtete, die aufgrund von Datenfiltern in den Basisdaten aller Ausländer mit unbekanntem Asylbezug nicht erfasst worden sind. Die Filter wurden im Rahmen der Datenauswertung des Münchner Gesamtplans zur Integration von Flüchtlingen festgelegt. Zudem fehlen die Personen, die sich in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde befinden. Laut der Regierung von Oberbayern ist die Zentrale Ausländerbehörde Oberbayern für insgesamt 737 Personen zuständig, die im Stadtgebiet München wohnen.
Für den Zeitraum vor 2018 gibt der „Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen – Abschlussbericht und Perspektiven“ Auskunft. „Im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 kamen 14.701 Geflüchtete nach München.“ (vgl. ebenda, Seite 28, http://www.muenchen.info/soz/ pub/pdf/603_Gesamtplan_Integration.pdf)
Frage 2:
Wie viele der seit 2015 in München aufgenommenen Flüchtlinge befinden sich noch in München?
Antwort:
Da sowohl eigenständige Wegzüge von Betroffenen als auch die Jahreszahlen der Ankünfte einzelner Geflüchteter nicht erhoben werden, kann hierzu keine valide Zahl genannt werden.
Frage 3:
Wie viele dieser seit 2015 in München ansässigen Flüchtlinge gehen einer regelmäßigen Arbeit nach?
Antwort:
Die Frage kann für München nicht beantwortet werden, da die Daten nicht erhoben werden, so die Rückmeldung der Ausländerbehörde München. Zudem können laut Agentur für Arbeit die Beschäftigtendaten nicht mit dem Einreisedatum verknüpft werden.
Im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland kann auf die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hingewiesen werden. „54 Prozent der Geflüchteten mit einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren sind erwerbstätig. Davon arbeiten zwei Drittel in Vollzeit und 70 Prozent üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus. Auch die 2015 zugezogenen Geflüchteten erreichen im Befragungsjahr 2021 eine Erwerbstätigenquote von 54 Prozent.“ (siehe IAB-Kurzbericht Nr. 13/2023, Seite 1,https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf)
Frage 4:
Welche Maßnahmen wurden seit 2015 zur Integration von Flüchtlingen in den Münchner Arbeitsmarkt umgesetzt, wurden diese evaluiert und falls ja wie ist das Ergebnis dieser Evaluation?
Antwort:
Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung sind in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger geworden und tragen zum wirtschaftlichen Erfolg der Landeshauptstadt München bei. Bereits seit mehr als 20 Jahren zeigt die Landeshauptstadt München ein großes Engagement, um die Arbeitsmarktintegration und die beruflichen Aufstiegschancen dieser Personengruppe zu fördern.
Die größten Herausforderungen und Hürden für die Arbeitsmarktintegration bestehen für Geflüchtete in der Sprachbarriere, in erschwerten und zeitaufwändigen Prozessen zur Anerkennung von Abschlüssen, zu geringen Kenntnissen über das Gesellschafts- und Arbeitsmarktsystem und fehlenden sozialen und familiären Netzwerken im Aufnahmeland. Häufig verhindern auch fluchtspezifische Problemlagen und ausländerrechtliche Rahmenbedingungen den zeitnahen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die städtische Unterstützungsinfrastruktur steht allen Personengruppen, auch Geflüchteten, an ihren unterschiedlichen Bedarfen orientiert, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus, offen.
In München vernetzen sich die Beteiligten über einen bewährten und rechtkreisübergreifenden Verbund bestehend aus Stadtverwaltung, Arbeitsverwaltung, Kammern, Wohlfahrtsverbänden, Zivilgesellschaft, Flüchtlingsräten sowie NGOs und Migrant*innenselbstorganisationen. Der Austausch und die Abstimmung finden im Rahmen von institutionalisiertenGremien und Austauschforen statt, die u.a. im Rahmen des Gesamtplans zur Integration von Geflüchteten im Jahr 2016 etabliert sind bzw. im Rahmen der Fluchtmigration aus der Ukraine wiederbelebt und erweitert wurden.
Des Weiteren wird ein breites Angebot an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen finanziert, um Menschen auf ihrem gesamten Bildungsweg in aufeinander aufbauenden Schritten zu begleiten und individuell zu unterstützen.
Einen Überblick zu den Angeboten finden Sie unter:
- „Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen. Abschlussbericht und Perspektiven“ (Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 3.12.2019, Sitzungsvorlage 14-20/V 16291)
- „Überblick der Angebote im Übergang Schule und Beruf“ (Beschluss des Bildungsausschusses vom 21.9.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07099)
Im Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Migration, Integration und Teilhabe werden u.a. Angebote für Zugewanderte und Geflüchtete konzipiert und umgesetzt. Beratung und Bildungserstclearing erfolgen durch die beiden städtischen Fachberatungsstellen IBZ Sprache und Beruf und der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. In der Abteilung ist auch die Koordination der beiden ESF Plus finanzierten Projekte FiBA+ und MigraNet Plus angesiedelt, die ebenfalls den Zugang von Migrant*innen und Geflüchteten zum Arbeitsmarkt unterstützen.
Zudem werden über 50 Projekte mit ca. 2.000 Plätzen bei freien Trägern gefördert, die Teilnehmende auf Ausbildung und Arbeitsaufnahme vorbereiten.
Ein großer Schwerpunkt ist die gezielte Deutschsprachförderung. Bereits im Jahr 2015 wurde die Zahl der städtisch finanzierten Deutschkurse sowie der Fachsprachkurse erhöht, um insbesondere Geflüchteten ohne Zugang zu Integrationskursen möglichst schnell ein adäquates Angebot machen zu können. Zuletzt wurde ein befristetes Sofortprogramm Ukraine im März 2022 aufgelegt, um Geflüchteten aus der Ukraine möglichst schnell mit einem Deutschkursangebot versorgen zu können.
In drei geförderten Projekten gibt es die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen (FlüB&S und „Starten statt Warten“ bei der Münchner Volkshochschule und MIA bei der Initiativgruppe e.V.). Das Projekt Prozessbegleitung unterstützt seit 2019 ehemalige Teilnehmende aus den Maßnah-men „Starten statt Warten“ und „FlüB&S“ im Übergang in die Ausbildung, Arbeit oder in weiterführende Schulen.
Einige Geflüchtete benötigen vor und während der Ausbildung oder Beschäftigung noch weitere gezielte Unterstützung. Diese wird beispielsweise in folgenden Projekten umgesetzt:
Mit dem Projekt StartAB (Deutsches Erwachsenenbildungswerk – DEB) wurde eine Grundqualifizierung in modularer Form konzipiert, die in den Bereichen Mathematik, EDV und Bewerbungscoaching auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt vorbereitet.
Ein weiteres Brückenangebot für den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung wird mit dem Projekt Startklar (Initiativgruppe e.V.) angeboten. Berufsorientierung, Betriebsbesichtigungen sowie Praktika erhöhen die Vermittlungschancen der Teilnehmenden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich auf den Mittelschulabschluss oder auf den qualifizierenden Mittelschulabschluss vorzubereiten.
FlüQue (Flüchtlings-Qualifizierungsprojekt im Bereich Elektrotechnik) bei der Innung für Elektrotechnik ist ein Qualifizierungsprojekt, das mit den Teilnehmenden die zur Ausbildungsaufnahme im elektrotechnischen Bereich notwendigen Kenntnisse erarbeitet. Als Zwischenschritt zur Ausbildungsaufnahme kann die Prüfung zur „elektrotechnisch unterwiesenen Person“ der Innung für Elektrotechnik München und Oberbayern abgelegt werden. Betriebspraktika, berufsbezogener Deutschunterricht sowie sozialpädagogische Unterstützung ergänzen gezielt die fachtheoretischen Inhalte.
Mit dem Projekt Jobs & Careers (Träger Arrival Aid e.V.) wird die Suche nach Praktika-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen unterstützt sowie der Bewerbungsprozess vorbereitet. Die Teilnehmer*innen werden während des gesamten Bewerbungsprozesses und in den ersten Monaten der Ausbildung oder Beschäftigung durch geschulte Ehrenamtliche individuell begleitet.
Zu den ausbildungsbegleitenden Angeboten gehören das Projekt „Meine Zukunft: Facharbeiter!“ und DaFür- DaF/DaZ (Initiativgruppe e.V.) sowie BZS-Bildungszentrum schulische Ausbildung (AKA Haidhausen e.V.). Ziel dieser Maßnahmen ist die Verringerung der Ausbildungsabbrüche und damit die Sicherung von Fachkräften für den Standort München. Adres-sat*innen sind junge Menschen, deren Sprach- und Förderbedarf über die Angebote des Regelangebots AsA flex hinausgeht.
Im Projekt SchlaU ÜSB (Übergang Schule Beruf bei Trägerkreis Junge Flüchtlinge e.V.) werden Absolvent*innen der Berufsintegrationsklassen, die besonderen Förderbedarf haben, bis fünf Jahre nach ihrem Abschluss während der betrieblichen oder sonstigen weiteren Ausbildung unterstützt. Außerdem fließen die Erfahrungen aus dem Projekt in Lehrwerke, Leitfäden und Multiplikator*innenveranstaltungen ein.
Das Projekt IN VIA WIB (Wege in den Beruf) des Trägers IN VIA München e.V. begleitet und berät junge Menschen in Abschlussklassen oder in Ausbildung und entwickelt nach erfolgreicher Ausbildung erste Schritte für den Übergang in den Beruf. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei jungen Mädchen und Frauen.
Alle Träger evaluieren jährlich ihre Projekte und reichen die Ergebnisse an die zuwendungsgebende Stelle ein. Diese werden in Jahresplanungsgesprächen jährlich überprüft. Es werden Erfolgsquoten gebildet und jährlich im Geschäftsbericht des Sozialreferats veröffentlicht. Die Erfolgsquote der Maßnahmen liegt seit Jahren durchschnittlich bei über 80 Prozent. Der Anteil der Geflüchteten wird dabei nicht extra ausgewiesen.
Wie das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ausführt, verfolgt die Landeshauptstadt München mit dem Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) eine eigenständige und aktive kommunale Beschäftigungspolitik. Die knapp 100 Förderprojekte bieten über die 4 Förderbereiche (Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit; Berufliche Gleichstellung; Unterstützung beim Übergang von Schule und Studium in die Arbeitswelt; Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Branchen) Beratungen, Ausbildungen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten an. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sind unter den MBQ-Teilnehmenden zahlreich vertreten. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft achtet darauf, den Zugang der Zielgruppe zu den Angeboten sicherzustellen, wie z.B. zum Jugendsonderprogramm, das Jugendliche ohne Schulabschluss oder Ausbildungsplatz unterstützt. Für die MBQ-Projekte liegen aber wenige Hintergrunddaten zum Merkmal Flucht – abgegrenzt vom Migrationshintergrund – vor.
Weiter führt das RAW aus: „Die MBQ Programmbereiche Soziale Betriebe, Verbundprojekt Perspektive Arbeit (VPA) und der 3. Arbeitsmarkt sind nur für Teilnehmer*innen offen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialge-setzbuch (SBG II) beziehen. Diejenigen, deren Asylverfahren mit einer Anerkennung abgeschlossen ist, erhalten ebenfalls Zugang zu diesen Programmbereichen.
In den MBQ Sozialen Betrieben waren 2021 insgesamt 8,4% der Teilnehmenden „Deutsche mit Migrationshintergrund“ und 35,6% „Ausländische Mitbürger*innen“. In den letzten zehn Jahren zeigt sich ein deutlicher Anstieg um ca. 10% bei der Kategorie „Ausländische Mitbürger*innen“. 8,2% der Teilnehmenden hatten 2021 einen Fluchthintergrund, das entspricht 130 Personen. Interessant ist, dass sich der Anteil der Männer dabei im Zeitverlauf von 2016 mit ca. 88% kontinuierlich bis auf 50% in 2021 reduziert hat. Ferner lässt sich feststellen, dass 53,1% der teilnehmenden Personen mit Fluchthintergrund keinen Schulabschluss haben (Referenzwert Soziale Betriebe gesamt: 18,9 %).1
Darüber hinaus fördert das MBQ spezifische arbeitsmarktbezogene Projekte in Branchen mit deutlichen Fachkräfteengpässen (IT-Sektor, Hotel und Gastronomie und insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich). Das Leistungsportfolio des MBQ umfasst Job- und Ausbildungsmessen, Angebote für migrantische Unternehmen sowie gezielte Projekte und Maßnahmen für die Gewinnung von Arbeits-, Nachwuchs- und Fachkräften für München auch unter Geflüchteten in München. Beispielhaft ist hier die gemeinnützige Tech-Schule ReDI School of Digital Integration, die seit 2017 im Rahmen des MBQ einen besonderen Beitrag zur Förderung von digitalen Kompetenzen sowie zur beruflichen Integration von Internationalen und Geflüchteten leistet. Neben den Programmen „Digital Career Program“ und „Digital Literacy Program“ werden ein Mentorenprogramm, eine Talentplattform, Jobmessen sowie Karriere- und Techworkshops angeboten. Das „Digital Women Program” zielt speziell darauf ab, geflüchtete Frauen an die Informationstechnik heranzuführen und zu qualifizieren. Die intensive Kooperation von ReDI mit Unternehmen bietet den Teilnehmer*innen bereits während der Weiterbildungsmaßnahmen enge Kontakte und Vernetzungsmöglichkeiten mit der IT-Branche und beschleunigt so deren Arbeitsmarktintegration.
Seit dem Aufbau der ReDI School Munich hat die Tech-Schule 1.686 Teilnehmer*innen aus rund 60 Nationen Programmiersprachen und digitale Fertigkeiten vermittelt. Bei 980 ReDI-Alumni konnten jeweils ca. 2-3 Monate nach Kursende Informationen zum Verbleib eingeholt werden. Davon haben 683 Absolvent*innen einen Job gefunden oder eine betriebliche Ausbildung bzw. ein Praktikum begonnen. Eine schulische oder universitäre Ausbildung oder andere Formen von Weiterbildung schlossen 201 die-ser Alumni an. Bei 28 Personen wurde zurückgemeldet, dass sie aufgrund von Kinderbetreuung nicht in den Arbeitsmarkt eintreten konnten und 68 waren arbeitssuchend gemeldet.
Hinzu kommen neue MBQ-Maßnahmen für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine, die nach München seit März 2022 kommen. Zusätzliche Beratungsstunden in der ukrainischen Sprache, CV-Checks und Seminare zum Thema Gründung (in Kooperation mit RAW und Jobcenter) wurden in das Portfolio bereits existierender Projekte für internationale Ratsuchende aufgenommen (u.a. beim Info Zentrum Migration und Arbeit, amiga Career Center for Internationals und ReDI School). Die Vermittlungszahlen in Arbeit steigen kontinuierlich mit zunehmenden Deutschkenntnissen bei Ukrainer*innen, die in München dauerhaft bleiben wollen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Sitzungssvorlage 20-26/V 09893 des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 20.9.2023. Dort werden aktuelle Daten und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, Zuwanderung, Flucht und Migration in München unter Beteiligung der involvierten Referate und Arbeitsmarktakteure aufgezeigt.
Evaluationen im Rahmen des MBQ-Programms ausschließlich für Personen mit Fluchthintergrund werden nicht durchgeführt. Es gibt eine qualitative Studie zu „Arbeitsmarktperspektiven von Frauen mit Fluchthintergrund“ vom Referat für Arbeit und Wirtschaft, die im Stadtrat am 5. Mai 2022 vorgestellt wurde2.“
Das Referat für Bildung und Sport führt Folgendes aus: „Die Landeshauptstadt München hat sich bereits im Schuljahr 2016/2017 dazu entschieden, eine eigenständige Berufsschule zur Berufsintegration, die ausschließlich das Unterrichtsmodell der Berufsintegrationsklassen anbietet, zu gründen. Die Städtische Berufsschule zur Berufsvorbereitung wurde hierzu zum Schuljahr 2016/2017 geteilt, aus ihrer ehemaligen Außenstelle in der Balanstraße 208 entstand die Städtische Berufsschule zur Berufsintegration an selbigem Standort. Die Beschulung Neuzugewanderter und Geflüchteter fand in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 neben der Berufsschule zur Berufsintegration auch an 22 anderen städtischen Berufsschulen und einer Fachoberschule statt. Die Anzahl der Klassen sank aufgrund des verminderten Zuzugs von Neuzugewanderten von 88 auf derzeit 35 städtische Berufsintegrationsklassen, die Anzahl der Schüler*innen reduzierte sich von 1.593 auf 619. Der Unterricht für berufsschulpflichtige Geflüchtete und Neuzugewanderte erfolgt in den beruflichen Schulen der Landeshauptstadt München entweder in schulischer oder in kooperativer Form. Bei der Beschulung mit einem Kooperationspartner übernimmt die-ser einen Teil des Unterrichts und die sozialpädagogische Betreuung. Ziel der zweijährigen Beschulungsform ist die Vermittlung der Jugendlichen in ein Ausbildungsverhältnis oder an eine weiterführende Schule, dies gelingt im Durchschnitt bei rund 40 Prozent der Schüler*innen.
Bewerbungstrainings und mehrere Praktika zählen hierbei zu unabdingbaren Bausteinen der Berufsintegrationsklassen.
Bereits im Jahr 2018 begann Prof. Dr. Philip Anderson mit der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung der Berufsintegrationsklassen. Im Nachgang hierzu erschienen seine Handlungsempfehlungen „Lass mich endlich machen!“ Eine Strategie zur Förderung in der beruflichen Bildung für junge berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (BAF). Ein Abstrakt der genannten Evaluation kann unter folgendem Link im Ratsinformationssystem abgerufen werden: https://risi.muenchen.de/risi/doku- ment/v/4032470.“
Im Folgenden finden Sie die Ausführungen der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK), der Industrie und Handelskammer München und Oberbayern (IHK), der Agentur für Arbeit München und des Jobcenters München.
Alle Institutionen nehmen regelmäßig an Vernetzungstreffen teil bzw. initiieren diese. Z.B. lädt das Jobcenter München dreimal jährlich zu dem „Spitzengespräch Arbeit und Flucht“ ein. Mehrmals jährlich finden Ausbildungs- und Berufsmessen, die auch Geflüchtete ansprechen, in Kooperation zwischen den Arbeitsmarktakteuren und der Stadtverwaltung statt. Die enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch aller beteiligter Institutionen ist ein wichtiger Baustein, um Geflüchtete in der Landeshauptstadt München erfolgreich in und durch die Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.
Die HWK nimmt wie folgt Stellung:
„Die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) beschäftigt zwei vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geförderten „Akquisiteure für Geflüchtete“. Ihre Aufgabe ist es, in Schulklassen über die Berufsausbildung insbesondere im Handwerk zu informieren und den jungen Menschen die Vorzüge einer Ausbildung nahezubringen. Außerdem vermitteln sie interessierte junge Menschen in Praktika und Ausbildung und begleiten sie während der Ausbildung.
Des Weiteren bietet die HWK vor Beginn des Ausbildungsjahres Workshops für neue Auszubildende an, bei denen die Rechte und Pflichten in der Ausbildung thematisiert werden. Auch hier sind Geflüchtete besonders im Fokus.“Weiter führt die HWK aus, dass am 31.12.2022 über alle Lehrjahre 422 Auszubildende aus fluchtwahrscheinlichen Ländern (Personen mit der Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) im Münchner Handwerk in Ausbildung waren. „Das sind 9,5 Prozent aller Lehrlinge. Geflüchtete sind damit ein wichtiger Pfeiler für den Fachkräftenachwuchs im Handwerk,“ so die HWK.
Die IHK nimmt wie folgt Stellung:
„Die Industrie und Handelskammer München und Oberbayern (IHK) hat 2020 das Kombimodell im Handel an der Berufsschule Einzelhandel Mitte als ein gemeinsames Projekt der IHK mit der LHS München (Referat für Bildung und Sport, RBS) gestartet. Diese Klasse bereitet sich aktuell auf die Abschlussprüfung der Ausbildung Verkauf vor. Ein Auszubildender konnte schon vorzeitig erfolgreich die Ausbildung beenden Dank der besonderen Förderung durch das Kombimodell. Die Integrationsberaterinnen und Integrationsberater der IHK, gefördert vom bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, begleiten die beteiligten Unternehmen und Auszubildenden intensiv.“
Insgesamt werden derzeit 578 Menschen aus den Haupt-Fluchtländern – darunter 40 junge Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft – von IHK-zugehörigen Betrieben ausgebildet.“
Seitens der Agentur für Arbeit München wurden seit 2015 verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt umgesetzt. Darunter waren z.B. Sprachkurse, Berufsorientierung und -beratung, zielgruppenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen aus dem Herkunftsland und Kooperation mit Unternehmen. Es wurde auch der Kompetenztest MY SKILLS entwickelt und angewandt, um bereits vorhandene Kenntnisse in 30 Berufen sichtbar machen zu können.
Mit dem „Zentrum Flucht“ wurde ein niederschwelliger Zugang für Geflüchtete zur Agentur für Arbeit München geschaffen. Mehrsprachige Arbeitsvermittler*innen und Berufsberater*innen stellten ihre Unterstützungsleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen, in Unterkünften und Schulen vor. Arbeitgeber*innen nutzten das Zentrum Flucht für Stellenangebote, die Durchführung von Projekten und als kompetente Stelle bei offenen Fragen zu rechtlichen Weisungen und Fördermöglichkeiten.
Weiter führt die Agentur für Arbeit aus:
„Die Agentur für Arbeit München bot und bietet in Kooperation mit Bildungsträgern bereits im Rahmen der Weiterentwicklung des Arbeitsmarkt-programms ‚Flucht‘, ein umfassendes Coaching- und Qualifizierungsangebot an:
- Clearing-Center
In Zusammenarbeit mit einem Verbund aus 2 lokalen Bildungsträgern wurde die Maßnahme ‚Clearing-Center‘ konzeptioniert. Inhalt und Ziel der Maßnahme sind, durch gezieltes Einzelcoaching, Fähigkeiten und Kenntnisse zu bestimmen, um eine professionelle Qualifizierungsempfehlung abgeben zu können.
- Grundkompetenzen
Die Maßnahme ‚Grundkompetenzen‘ ist vor allem für den Personenkreis der gering qualifizierten Geflüchteten ausgelegt. Durch eine intensive Vorbereitung werden die Teilnehmer*innen an weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen herangeführt.
- Integration +
Das Angebot ‚Integration +‘ bietet ein umfängliches Coaching mit individuellen Vermittlungs- und Qualifizierungsstrategien an. Den Teilnehmer*innen werden während der gesamten Dauer berufsbezogene Deutschkenntnisse vermittelt.
- Berufsberatung in den Berufsintegrationsklassen (BIK u. BIK-V)
Die Berater*innen bieten in den BIK (BIK-V) ein umfangreiches Beratungsangebot an. Durch gezielte Ansprachen wird der lokale Ausbildungsmarkt transparent gemacht, die Schüler*innen gewinnen Eindrücke in die umfangreiche Berufslandschaft und es erfolgen erste Vermittlungen in Arbeit und Ausbildung.
Evaluation
Die Agentur für Arbeit München hat bisher keine gesonderte Evaluation durchführen lassen.
Das IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - führt grundsätzlich umfangreiche Bewertungen und Analysen zum Prozess der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch.
Zum Beispiel: ‚Fünf Jahre seit der Fluchtmigration 2015 Integration in Arbeitsmarkt und Bildungssystem macht weitere Fortschritte‘ https://doku. iab.de/kurzber/2020/kb0420.pdf“
Seitens des Jobcenters München wurden seit 2015, im Zuge der ersten Flüchtlingsbewegung, zahlreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, um diesen Personenkreis bestmöglich zu betreuen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Darunter fallen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Sprache und Qualifizierung
Im Rahmen der ersten Flüchtlingswelle (2015/16): ca. 6.000 PlätzeIm Rahmen der Flüchtlingswelle aus der Ukraine (2022/23): ca. 7.900 Plätze
- Berufsorientierung und -förderung
Zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von geflüchteten Menschen verfügt das Jobcenter München über ein breites Angebot an Maßnahmen, Leistungen und Programmen. Neben der Zuleitung zu Maßnahmen des MBQ waren eigene Maßnahmen des Jobcenters z.B. AKTIMA, Jobbegleitung, Joblinge Flucht, Intense/IVM, Oktopus 2.0 (International), TOBI.
Kooperationen mit Unternehmen
- Projekt Freie Berufe: Kooperation mit 40 Apotheken und 7 Steuerkanzleien zur Integration von ukrainischen Geflüchteten mit entsprechenden Vorkenntnissen aus dem Heimatland
- TalentNavigator: Initiative in Kooperation mit dem Verband der bayerischen Wirtschaft zur Anbindung von ukrainischen Geflüchteten an den Münchener Arbeitsmarkt; Starttermin 1.6.2023
- Kooperation mit der Bildungsakademie der Schweißerinnung: Geflüchtete mit Vorerfahrungen im Metallbereich werden zum Schweißer nach den deutschen Vorgaben ausgebildet. Ziel ist neben der Tätigkeit die intensive Sprachförderung, um auch die nötigen beruflichen Sprachkenntnisse im Rahmen der Weiterbildung zu erlangen. Jeder erfolgreiche Absolvent hat im Anschluss die Wahl zwischen mehreren Arbeitsangeboten. Damit ging eine Beendigung der Hilfebedürftigkeit aufgrund der guten Tarifverträge im Metallgewerbe einher.
- MVG-Projekt: In Zusammenarbeit mit der MVG wurden hier Busfahrer, Trambahn-Fahrer und U-Bahnfahrer ausgebildet. Die erfolgreichen Absolventen wurden dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert und konnten über die Werkswohnungen der MVG bzw. der Landeshauptstadt München auch die Wohnungslosigkeit beenden.
- Z.I.E.L.-Projekt der Johanniter: In Kooperation mit den Johannitern wurde eine modulare Bildungskette aufgebaut, die den Geflüchteten die Möglichkeit geboten hat und weiter bietet den Abschluss als Rettungssanitäter (m/w/d) oder Pflegehelfer (m/w/d) zu erreichen. Auch die Johanniter haben hier eigene Wohnungen zur Verfügung gestellt.
Weiter führt das Jobcenter München aus:
„Anerkennung der Berufsqualifikationen
- Projekt MigraNet: Qualifizierungsberatung durch Projektverantwortliche im JC München auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen im Amt für Wohnen und Migration der LHM. Zielsetzung des Projekts: Erleich-terung eines qualifikationsgerechten beruflichen Einstiegs durch den Einsatz von Anpassungsqualifizierungen, berufsbezogenen Deutsch-
kursangebote und zielgruppenspezifischen Integrationsmaßnahmen.
- Projekt FiBA/Nachfolger FiBA 2/Nachfolger FiBA+ (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung): Spezielles Beratungsangebot im Zentrum für Wohnen und Integration für Menschen, die aufgrund ihres Fluchthintergrundes spezifische Vermittlungshemmnisse aufweisen und vor diesem Hintergrund einen deutlich höheren Beratungsbedarf aufweisen.“
„Organisatorische Maßnahmen innerhalb des Jobcenters München
- Zum 1.1.2016: Einrichtung eines spezialisierten Migrations- und Integrationsteams (Team MIT) die damalige ZEF (Zentraleinheit Flüchtlinge) innerhalb des Zentrums für Wohnen und Integration und Aufbau eines umfangreichen Netzwerkes rund um das Thema Flucht und Migration
- Ab Mai 2022 Ausbau der personellen Ressourcen auf insgesamt 3 MIT-Teams
- Etablierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in allen Sozialbürgerhäusern zum Thema Flucht und Migration
- Einrichtung einer Dolmetscherkoordination in Kooperation mit der LHM“
Zur Evaluation führt das Jobcenter München aus:
„Das Jobcenter München analysiert und bewertet initiierte und durchgeführte Maßnahmen regelmäßig im Hinblick auf deren Wirkung, auf zusätzlich vorhandene Bedarfe und ggf. vorhandene Anpassungserfordernisse. Die jeweiligen Ergebnisse fließen dann in die jährlichen strategischen Planungen bzw. in die Prozesssteuerungen innerhalb des Jobcenters München und an den Schnittstellen zu den Arbeitsmarktpartnern ein. Nicht zuletzt zeigt sich die erfolgreiche Arbeit des Jobcenters auch an den Integrationserfolgen der letzten Jahre.“
Frage 5:
In welcher Höhe wurden seit 2015 städtische Mittel zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Münchner Arbeitsmarkt bereitgestellt und abgerufen?
Antwort:
Seit 2015 wurde im Sozialreferat, Abteilung Migration, Integration, Teilhabe eine Reihe von Projekten zur bildungs- und arbeitsmarktbezogenen Integration bedarfsorientiert angepasst, neu konzipiert oder erweitert. Standen im Jahr 2015 für die Integration von Zugewanderten und Geflüchteten in der Abteilung rund 4 Millionen Euro zur Verfügung, so sind es seit 2018durch zahlreiche umfassende Stadtratsbeschlüsse rund 9 Millionen Euro pro Jahr, die an Zuschussprojekte für die Integration von Neuzugewanderten und Geflüchteten ausgereicht werden.
Die Entwicklung der Platzzahlen wird jährlich erfasst und im Rahmen des Steuerungsberichts im Stadtrat bekannt gegeben. Momentan werden insgesamt etwa 2.000 Plätze in unterschiedlichen Maßnahmen für Zugewanderte mit und ohne Fluchthintergrund angeboten.
Das RAW nimmt wie folgt Stellung:
„Die Verteilung von Personen mit Fluchthintergrund auf die Projekte ist gleichmäßig, separate MBQ Maßnahmen nur für diesen Personenkreis – bis auf die Geflüchtete aus der Ukraine – existieren aktuell nicht. Insofern ist auch keine Aussage zu spezifischen Projektkosten möglich. Diejenigen, die ihr Asylverfahren mit einer Anerkennung abgeschlossen haben, sind in den Rechtskreis des SGB II gewechselt und münden dort in arbeitsmarktpolitische Regelangebote. In der Folge sind MBQ Unterstützungsangebote aus den Jahren 2015 und 2016, die als die Reaktion auf die Ankunft vieler Geflüchteten nach München angefangen wurden, nicht mehr existent bzw. wurden entsprechend strukturell angepasst.“
1 In den zwei großen MBQ-Programmbereichen „Soziale Betriebe“ und „Verbundprojekt Perspektive Arbeit (VPA)“ werden jährlich rund 6.000 Personen betreut und begleitet.
2 (siehe: Studie zu Arbeitsmarktperspektiven von Frauen mit Fluchthintergrund – Landeshauptstadt München – Referat für Arbeit und Wirtschaft (wirtschaft-muenchen.de)