Energiesparen: Außenbeleuchtung städtischer Wohnanlagen reduzieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 7.10.2022
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG München und GEWOFAG ab Oktober 2022 das Beleuchtungsniveau im Außenbereich durch Optimierung der Dämmerungsschaltung und Bewegungssensoren reduzieren.
Zur Begründung führen Sie aus, dass die städtischen Wohnungsgesellschaften als Töchter der Kommune schnellstmöglich den Energiesparmaßnahmen des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München nachziehen sollen, um schon diesen Winter nicht nur zur Abwendung des Energienotstandes beizutragen, sondern auch um eine Reduzierung der gestiegenen Stromkosten für den Hausstrom zu erreichen, den die Mieter*innen der städtischen Wohnungsgesellschaften per Umlage zahlen. Neben der Abwendung des Energienotstandes und der Entlastung von Mieter*innen nütze dies der Ressourcenschonung, dem Klima- und Artenschutz (gerade in Grünflächen) sowie dem Gesundheitsschutz. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 7.10.2022 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Nach Auffassung der GEWOFAG zielt der „5-Punkte-Maßnahmenplan zur Senkung des Energieverbrauchs in der Staatsverwaltung“, der u.a. die „Abschaltung der Außenbeleuchtung staatlicher Gebäude bzw. deren Anpassung an die Betriebszeiten“ enthält, darauf ab, die Beleuchtung von Gebäuden an sich zu reduzieren (z.B. Fassadenstrahler zur kunstvollen Darstellung des Gebäudes, Leuchtreklamen, Großbeschriftungen etc.), nicht jedoch die Verkehrswegebeleuchtung rund um die Gebäude.
Hierzu gibt es bei der GEWOFAG nur einen einzigen Anwendungsfall, nämlich das Gebäude am Innsbrucker Ring 70 - 72, das nachts mit einer künstlerisch gestalteten farbigen Dauerbeleuchtung der Laubengänge entlang des Innsbrucker Rings die Anmutung eines langen Wohnblocks entlang einer Hauptverkehrsstraße auflockert. Diese nächtliche Beleuchtung wurde bereits angesichts der drohenden Energiekrise abgeschaltet. Die jeweiligen Laubengänge werden nur noch bedarfsgesteuert wie ein Treppenhaus-licht mit Zeitschaltung beleuchtet.
Die Beleuchtungen im Außenbereich betreffen Hausnummernbeleuchtungen (zur besseren Auffindung auch z.B. durch Rettungsdienste), Hauseingangs- sowie Müllhausbeleuchtungen und Wegebeleuchtung, die die Verkehrssicherheit sicherstellen. Hier ist eine dem Nutzungszweck und -grad entsprechende Beleuchtung vorzusehen, die zu jeder Zeit ein sicheres Begehen ermöglicht. Insbesondere die Rettungswege müssen bis zu einer sicheren Sammelstelle in geeigneter Weise beleuchtet werden.
Die GEWOFAG hat ihre Planungsrichtlinien aber schon seit vielen Jahren darauf ausgerichtet, den Energieverbrauch von Beleuchtungsanlagen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflichten und berechtigter Erwartungen der Mieter*innen zu minimieren. Daher wird die Beleuchtung auf die in der DIN VDE 12464 angegebenen 5 Lux in Wegmitte für reine Gehwege ausgelegt (zur Einordnung: Mondlicht entspricht etwa 1 Lux, bewölkter Himmel 20.000 Lux, strahlender Sonnenschein 60.000 Lux). Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt gemäß Planungsrichtlinien über Dämmerungsschalter mit separatem Lichtfänger. Auf diese Art und Weise wird unterschiedlichen natürlichen Beleuchtungsniveaus angemessen Rechnung getragen, anders als dies eine Zeitschaltung zu leisten vermag.
Das Thema Bewegungssensoren findet bei der GEWOFAG bewusst keine umfassende Anwendung, da Kosten und Wartungsaufwand in Anbetracht einer nicht sehr hohen Zuverlässigkeit und erheblichen Gefahr der Manipulation in keinem angemessenen Verhältnis zum Einspareffekt stehen. Die Gleichstellungsstelle für Frauen weist zudem darauf hin, dass Bewegungssensoren eine punktgenaue Verfolgung von Bewegungsmustern der nutzenden Personen ermöglichen und somit nicht zur Gewährleistung von Sicherheit in Bezug auf sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung oder andere Personenangriffe beitragen.
Die GEWOFAG vertritt daher die Ansicht, in Bezug auf den sparsamen Umgang mit Beleuchtung gut aufgestellt zu sein. Zudem hat die GEWOFAG bereits Maßnahmen getroffen, verzichtbare Beleuchtung auszuschalten. Hinweisen der Mieter*innen zu Auffälligkeiten bei der Beleuchtung, die z.B. über das Kundencenter oder die Mieter-App der GEWOFAG eingehen, wird nachgegangen, um mögliches weiteres Optimierungspotenzial zu heben.
Auch der GWG München liegt die Verringerung der Umweltbelastung durch Treibhausgasemissionen sehr am Herzen. Deshalb hat die GWG München seit der Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas durchdas Wirtschaftsministerium am 30.3.2022 umfangreiche Kapazitäten für dieses Thema bereitgestellt.
Die GWG München beabsichtigt, die Dämmerungswächter in den Au-ßenbereichen der GWG Anlagen zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzustellen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verkehrssicherung, damit die Gebäude und Außengelände für die Mieter*innen sicher bleiben. Die Hauseingangsbeleuchtungen sind bereits über Bewegungsmelder gesteuert. Dennoch wird die GWG München mögliches Optimierungspotenzial prüfen.
Im Hinblick auf Kostenreduktionen bei Mieter*innen ergab eine interne Untersuchung der GWG München zur Hebelwirkung von Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes den größten Ansatzpunkt in der Wärmeversorgung der Gebäude. Sanierungsoptionen, Umstieg auf das Fernwärmenetz der Stadtwerke München oder emissionsärmere Wärmequellen werden daher derzeit bei der GWG München prioritär untersucht und bewertet, um die größtmöglichen Einsparungen zu erkennen und die Maßnahmen umzusetzen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.