Autonomer Verkehr II – Fahrerlose U-Bahn für München planen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 24.6.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Umsetzung eines autonomen Betriebs auf einer bestehenden U-Bahnlinie.
Der Antrag wird seitens des Facharbeitskreises Mobilität des Behindertenbeirats mit der Maßgabe unterstützt, dass, zur Sicherheit speziell von Menschen mit Behinderungen, fahrerlose U-Bahnen nur in Verbindung mit Bahnsteigtüren geplant werden dürfen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der dafür zuständigen MVG erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Seit dem Jahr 2019 planen die Stadtwerke München (SWM) die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik.
Die Abkündigung von Teilen der Bestandstechnik ist nur ein Grund für die zwingend notwendige Erneuerung. Mit dem bestehenden System können zudem Maßnahmen die notwendig sind, um den steigenden Fahrgastzahlen zu begegnen (z.B. die Einführung des 2-Minuten-Taktes) nicht umgesetzt werden.
Im Rahmen dieser Planung war eines der Projektziele die Einführung des voll-automatisierten Betriebes aller U-Bahn-Linien. Um dieses Ziel umzusetzen und den Betrieb sicher durchführen zu können, war auch der Bau von Bahnsteigtüren geplant.
Leider hat sich die finanzielle Situation der SWM und der Stadt München bedingt durch die Corona-Pandemie dramatisch verschlechtert. Die Planun-gen wurden daher auf die Einführung eines teilautomatisierten Betriebs reduziert, der aber eine Aufwärtskompatibilität zu einem vollautomatisierten Betrieb ermöglicht. Die Planung und Umsetzung des vollautomatisierten Betriebs ist somit auch zukünftig möglich und kann bei entsprechenden wirtschaftlichen Grundlagen fortgesetzt werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass wir Ihren Antrag dennoch zufriedenstellend beantworten konnten und dieser als erledigt gelten darf