Senkung der Kosten für Wärmestrom
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.11.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag wird gefordert, dass der Oberbürgermeister gebeten werden soll, „gegenüber der Stadtwerke München GmbH (SWM) und falls dort nicht möglich, über den deutschen Städtetag eine Senkung der Kosten für Wärmestrom über einen staatlichen Ausgleich zu erwirken.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen die Antwort der SWM schriftlich per Antwortschreiben mit.
Wir haben die Stadtwerke München GmbH um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Zur Ursache der Strompreisentwicklung in 2023, insbesondere auch beim Wärmestrom, wird auf das Antwortschreiben vom 14.3.2023 (StR-Anfrage 20-26/F 00605 vom 29.11.2022) verwiesen.
Die Stadtwerke München haben seither verschiedene Maßnahmen getroffen, damit insbesondere Kunden mit Wärmepumpe entlastet werden:
Einführung von Bestabrechnung für Wärmepumpen-Strom. Bei Wärmestrom für Wärmepumpen handelt es sich in der Regel um ein Zweitarif-Produkt, d.h. um ein Produkt mit einem höheren Preis in der HT-Zeit (Starklast/Tagstrom) und einem niedrigeren Preis in der NT-Zeit (Schwachlast/Nachtstrom). Zusätzlich bieten die SWM Wärmestrom für Wärmepumpen auch als Eintarif-Produkt an, der Preis liegt hier zwischen dem HT-Preis und NT-Preis.
Seit 1. Januar 2023 wird bei den SWM die Wärmestrom-Grundversorgung für Wärmepumpen bestabgerechnet. Das bedeutet, die Abrechnung erfolgt über den gesamten Abrechnungszeitraum in Abhängigkeit des Verbrauchs zur jeweils günstigsten Tarifart. Das heißt, entweder auf Basis des Zweitarifs (mit HT 75,24 ct/kWh und NT 34,72 ct/kWh) oder auf Basis des Eintarifs (50,42 ct/kWh).
Damit mindern die SWM die Mehrbelastung auf Kundenseite und tragen einen Teil der Mehrbelastung selbst.
Strompreissenkung zum 1.4.2023Die Stadtwerke haben, auch auf dringenden Wunsch des Herrn Oberbürgermeisters, Spielräume für eine sofortige Preissenkung genutzt. Diese ergaben sich dadurch, dass die vorgesehene Abschöpfung der Gewinne aus den Windparks der SWM – zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse – statt im September erst im Dezember 2022 startete und nicht rückwirkte. Die SWM mussten also aus den Erträgen ihrer Windparks weniger als ursprünglich angekündigt an den Bund abführen. Die SWM haben ihre Strompreise pauschal um 10 Cent je Kilowattstunde (kWh) gesenkt, auch, wenn der SWM Stromvertrieb dadurch vorübergehend mit Verlusten arbeitete.
Strompreissenkung zum 1.11.2023
Die SWM ziehen eine für 2024 anvisierte Preisanpassung vor und senken noch vor der Hauptheizperiode in 2023 erneut ihre Strompreise – so auch beim Wärmestrom für Wärmepumpen – diesmal um über 30%*. (Anmerkung: *Dieser Wert gilt nicht für die Preise von Wärmestrom für Nachtspeicherheizungen)
Den Stadtwerken München ist die Bedeutung von Wärmepumpen für eine erfolgreiche Wärmewende sehr bewusst. Aus diesem Grund bieten wir seit diesem Jahr mit unserem M-Wärmepumpe-Angebot allen Interessenten die Beratung, Planung, Installation und Wartung von Luft- und Wasserwärmepumpen in einem Rundum-sorglos-Paket an.“
Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von neun Monaten überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit der SWM.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.