Sicher, komfortabel und vernetzt radeln in München 4: Radnetzlücke zwischen Partnachplatz und Heckenstallerstraße schließen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 25.5.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen für die Straßen Sachsenkamstraße und Friedrich-Hebbel-Straße geeignete Maßnahmen für den Radverkehr zu ergreifen. Sie beantragen die Anlage von Schutzstreifen, die Markierung einer Piktogrammkette, die Anordnung von Tempo 30 und/oder die Anordnung einer Fahrradstraße.
Das Mobilitätsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg wie folgt zu beantworten:
Anlage von Schutzstreifen
Schutzstreifen können nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Für die Markierung von Schutzstreifen ist somit das Vorliegen einer konkreten Gefahr erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Kriterien für die Begründung einer konkreten Gefahr für den Radverkehr (Höchstgeschwindigkeit, Fahrbahnbreiten, Verkehrsstärke) können sowohl in der Friedrich-Hebbel-Straße als auch in der Sachsenkamstraße keine Schutzstreifen markiert werden. Wie bereits mitAntwortschreiben zum BA-Antrag mit der Nr. 20-26/B 02277 mitgeteilt, kann der Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt werden.
Markierung einer Piktogrammkette
Bei den sogenannten Piktogrammketten Fahrrad handelt es sich um eine relativ neue Maßnahme, deren einheitliche Umsetzung innerhalb des Stadtgebietes kürzlich im Mobilitätsreferat festgelegt wurde. Nach einer ersten Prüfung eignen sich die Sachsenkamstraße und die Friedrich-Hebbel-Straße für die Markierung von Piktogrammketten. Für die konkrete Ausgestaltung der Piktogrammketten in dem genannten Bereich erfolgen in den nächsten Wochen weitere interne Abstimmungen. Bis zur Umsetzung bitten wir daher noch um etwas Geduld.
Anordnung von Tempo 30
Die Friedrich-Hebbel-Straße und die Sachsenkamstraße befinden sich zwar in einem allgemeinen Wohngebiet, gegen die Aufnahme in eine Tempo 30-Zone sprechen jedoch der Ausbauzustand – also die Profilierung bzw. Breite der Straße – und vor allem der lange, geradlinige Verlauf.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen des Weiteren vor, dass in einer Tempo 30-Zone – entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten – keine lichtzeichengeregelten Kreuzungen, Leitlinien oder Vorfahrtsbeschilderungen vorhanden sind.
Die antragsgemäße Ausweitung der Tempo 30-Zone auf die genannten beiden Straßen kommt daher unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen nicht in Betracht. Auch für die Anordnung von Tempo 30 als Einzelmaßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes ist rechtlich leider nicht möglich Sollten sich auf der derzeitig laufenden Novellierung der StVO neue rechtliche Spielräume ergeben, wird eine mögliche Anordnung von Tempo 30 erneut geprüft werden.
Anordnung einer Fahrradstraße
Die Ausweisung einer Straße bzw. von Straßenzügen zur Fahrradstraße erfolgt zunächst nach dem sogenannten Netzgedanken. Das heißt, wesentliches Entscheidungskriterium für die Ausweisung einer Straße bzw. eines Straßenzuges als Fahrradstraße ist die Bündelung des Radverkehrs, z.B. durch eine bereits bestehende Beschilderung als Radverkehrsroute oder als wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Kleinteilige Maßnahmen kommen hingegen nicht in Betracht.Im derzeit noch gültigen Verkehrsentwicklungsplan-Rad kommt der Sachsenkamstraße und der Friedrich-Hebbel-Straße keine Netzbedeutung zu. Dies ändert sich voraussichtlich im derzeit in Erstellung befindlichen Radwegenetz, welches aber noch nicht final abgestimmt und vom Stadtrat beschlossen worden ist.
Unabhängig davon sind Fahrradstraßen nur bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässig. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ist wie oben dargelegt rechtlich nicht möglich.
Die Einsatzbereiche von Fahrradstraßen sind außerdem nach der Stra-ßenverkehrsordnung und den technischen Regelwerken auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr begrenzt. Diese Voraussetzungen sind in der Sachsenkamstraße zwischen Albert-Roßhaupter-Straße und Novalisstraße gemäß der letzten Verkehrserhebung vom 7.10.2020 mit ca. 4.050 Kfz/Tag und 480 Radfahrenden in acht Stunden nicht gegeben.
Wir bitten daher um Verständnis, dass unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen derzeit keine Ausweisung einer Fahrradstraße möglich ist. Somit kann eine Fahrradstraße sowohl in der Sachsenkamstraße als auch in der Friedrich-Hebbel-Straße mangels vorliegender Voraussetzungen nicht eingerichtet werden.
Alternativ wurde die Ausweisung der Novalisstraße zur Fahrradstraße als Alternativroute geprüft.
Diese ist im Verkehrsentwicklungsplan-Rad als Hauptroute ausgewiesen; im geplanten Radwegenetz kommt ihr keine Netzbedeutung zu.
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist eine hohe oder zu erwartend hohe Fahrradverkehrsdichte notwendig, um Fahrradstraßen anordnen zu können. Mit lediglich 19 Radfahrenden in der Spitzenstunde ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die künftig eine Steigerung des Radverkehrsaufkommens erwarten lassen.
Aus diesen Gründen ist auch die Novalisstraße nicht als Fahrradstraße geeignet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.