München smart und mobil I Wann wird die MVGO-App um Carsharing erweitert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Ulrike Grimm und Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.3.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen.
In Ihrer Anfrage vom 10.3.2023 führten Sie Folgendes aus:
„Die MVGO-App stellt ein umfangreiches Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Bereich der Fahrrad- und E-Rollermobilität bereit. Laut der Homepage der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ist es zudem geplant, dass die MVGO-App zukünftig auch Carsharing integriert. Bisher ist dies aber noch nicht geschehen. Eine auch in Zukunft erfolgrei- che, integrierte Mobilitätsapp sollte möglichst alle verfügbaren Mobilitätsformen enthalten, um den Nutzerinnen und Nutzern eine Optimierung ihrer persönlichen Wege zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen. Die Integration mehrerer Carsharing-Anbieter in die MVGO-App ermöglicht eine größere und verbesserte Abdeckung des Gebietes. Daher fragen wir den Oberbürgeremeister:
- Wann sollen die Standorte von Carsharing-Anbieter in die MVGO-App integriert sein?
- Ist es möglich, alle Carsharing-Anbieter zu integrieren?“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen – nach Abstimmung mit der MVG – Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wann sollen die Standorte von Carsharing-Anbieter in die MVGO-App integriert sein?
Antwort:
Die MVG hat mit den Carsharing-Anbietern MILES, SHARE NOW, SIXT und STATTAUTO Verträge geschlossen, die eine Integration in MVGO ermöglichen. Seit Ende April 2023 werden die Standorte der Carsharing-Autos oder -Stationen sowie weiterer Fahrzeugdetails (Fahrzeugtyp, Tankfüllstand/ Reichweite) in der MVGO angezeigt. Zur Buchung und Bezahlung verlinkt die MVGO direkt aus MVGO auf die Ansicht des Fahrzeugs in der App des jeweiligen Anbieters.
Frage 2:
Ist es möglich, alle Carsharing-Anbieter zu integrieren?
Antwort:
Die Auswahl der Anbieter basierte auf einem Bewerbungsverfahren, das auf eine faire und kriteriengeleitete Auswahl der zu integrierenden Anbieter abzielte. Aktuell werden alle Anbieter integriert, die sich darauf bei der MVG beworben hatten. Sollten sich zukünftig weitere Anbieter bewerben, können sie ebenfalls integriert werden, sofern sie den Mindestanforderungen entsprechen. Dazu gehört eine gewisse Mindest-Flottengröße und die Bereitschaft, die Integration gemeinsam mit der MVG weiter zu entwickeln, sodass Fahrzeuge perspektivisch auch in der MVGO gebucht werden können.
Die Weiterentwicklung der Münchner Mobilitätsplattformen, die auch die Buchbarkeit von Carsharing-Fahrzeugen in der MVGO beinhalten wird, wird in eine für November 2023 geplante Beschlussvorlage einfließen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.