Keine Beratungs- oder Managementleistungen der FMG für Planung und Betrieb des Flughafens Vlora
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 16.8.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem o.g. Antrag bitten Sie den Oberbürgermeister und den Referenten für Arbeit und Wirtschaft, sich im Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH gegen weitere Beratungs- und Managementleistungen der FMG
oder ihrer Tochtergesellschaften für Planung oder Betrieb des im südalbanischen Vlora geplanten Flughafens auszusprechen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag als Brief zu beantworten und kann Ihnen auf Basis der Stellungnahme der Flughafen München GmbH (FMG) hierzu Folgendes mitteilen:
Die Firma MABCO Constructions S.A. (MABCO), eine Tochter der MABE-TEX Group mit Sitz in Lugano (Schweiz), hat den Zuschlag für eine langfristig laufende Konzession zum Bau, Betrieb und Management des neuen Flughafens Vlora in Albanien erhalten. Die Munich Airport International GmbH (MAI), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FMG, erbringt lediglich reine Beratungsleistungen für den Konzessionär MABCO. Die diesbezüglich zu erbringenden Dienstleistungen der MAI umfassen die Beratung bezüglich betriebliches Terminaldesign, betriebliche Entwicklung von Betriebskonzepten, Betriebsvorbereitung und Inbetriebnahme des neuen Flughafens Vlora. Einflussnahmemöglichkeiten oder Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Standortwahl des neuen Flughafens bestanden seitens der MAI nicht. Der Standort wurde der MABCO durch die albanische Regierung vorgegeben.
Die MABCO hat auch in Abstimmung mit albanischen Regierungsstellen auf Nachfrage der MAI mitgeteilt, dass alle für den Bau und den Betrieb des neuen Flughafens Vlora erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, in welche auch lokale Naturschutzbelange einbezogen worden seien, vorliegen würden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts wurde durchgeführt und vom albanischen Ministerium für Tourismus und Umwelt genehmigt. Die MAI hat eine lokale Rechtsanwaltskanzlei für erforderliche Bewertungen des dortigen nationalen Rechts mandatiert. Im Rahmen der Erbringung ihrer Beratungsleistungen legt die MAI entsprechend ihrer Unternehmensstrategie einen starken Fokus auf Zielsetzungenzur Erreichung hoher Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards sowie betreffend die Erreichung der branchenspezifischen Klimaziele.
Derzeit befindet sich die MAI in Verhandlungen mit der MABETEX Group betreffend einem Dienstleistungsvertrag zur Unterstützung des Managements im Hinblick auf den späteren Betrieb des Flughafens. Auch hier würde die MAI weiterhin als reine Dienstleistungserbringerin für die Flughafenbetreibergesellschaften tätig werden. Insbesondere würde die MAI in keiner Weise als Flughafenbetreiberin fungieren. Der Aufsichtsrat der FMG wird über entsprechende Projekte der MAI regelmäßig informiert und eingebunden.
Sollte sich trotz umfangreicher Compliance-Prüfungen im weiteren Fortgang des Projektes nachweislich ergeben, dass im Rahmen der Genehmigung des Flughafens Vlora gegen Gesetze verstoßen wurde, insbesondere im Hinblick auf geltendes Naturschutzrecht, hat die MAI bei den Dienstleistungsverträgen jeweils ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.