Grüner Parteifilz an der Isar?
Anfrage Stadträte Hans Hammer und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.7.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 13.7.2022 beziehen Sie sich auf eine am 10.7.2022 stattgefundene Demonstration der Initiatoren „Isarlust e.V.“ und „die urbanauten“ und erkundigen sich u.a. nach einer etwaigen Sperrung der Corneliusbrücke für einen Pop-up Fuß- und Radweg.
Frage 1:
Gibt es bereits konkrete Pläne für den Umbau bzw. die Sperrung der Corneliusbrücke für den Autoverkehr? Falls ja: Wann werden diese dem Stadtrat vorgelegt?
Antwort:
Nein, es liegen keine konkreten Pläne für den Umbau oder eine Sperrung der Corneliusbrücke vor.
Frage 2:
Sollen die durch eine Sperrung der Cornelius Brücke entstehenden Flächen Herrn David und den urbanauten direkt oder indirekt zur Nutzung überlassen werden und zu welchem Preis?
Antwort:
Eine Überlassung an die urbanauten GbR zur Durchführung einer Veranstaltung ist nicht vorgesehen und wurde auch nicht beantragt. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes für Veranstaltungen richtet sich im Übrigen nach den Veranstaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München, nach welchen eine dauerhafte Belegung nicht möglich ist.
Frage 3:
Welche Berechnungen gibt es für den Ausweichverkehr über andere Brücken über die Isar?
Antwort:
Da aktuell keine Brückensperrung geplant ist, liegen keine Berechnungen zum Ausweichverkehr vor.
Frage 4:
Gibt es Pläne für weitere Brückensperrungen über die Isar?
Antwort:
Aktuell sind keine Brückensperrungen geplant und es stehen unmittelbar auch keine Arbeiten an der Corneliusbrücke an. Das Baureferat verweist auf den Beschluss „Gestaltung einer romantischen Ruine auf der Bastion der Corneliusbrücke“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15170, Beschluss des Bauausschusses vom 2.7.2019 (SB)). Diese Maßnahme soll nach Abschluss der Gleisarbeiten auf der Ludwigsbrücke durchgeführt werden.
Frage 5:
Wie sieht der städtische Masterplan für die Querung des Autoverkehrs über die Isarbrücken aus (falls es überhaupt einen gibt)?
Antwort:
Es besteht kein städtischer Masterplan für die Querung des Autoverkehrs über die Isarbrücken.
Frage 6:
Wird das Baureferat „kurzfristig“ reagieren? Werden im Newsletter des Isarlust e.V. die üblichen Entscheidungspfade der Stadtverwaltung unter Einbindung des Stadtrats korrekt dargestellt?
Antwort:
Der angesprochene Newsletter liegt dem Baureferat nicht vor.
Anfragen zu Veranstaltungen erhalten die beteiligten Stellen des Baureferates in der Regel über das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) des Kreisverwaltungsreferates oder bei Großveranstaltungen durch das Mobilitätsreferat.
Frage 7:
Spricht der Alt-Oberbürgermeister Ude hier im Sinne des amtierenden Oberbürgermeisters Dieter Reiter?
Antwort:
Oberbürgermeister Reiter freut sich, dass sein Amtsvorgänger den Mut der aktuellen Stadtregierung lobt.
Frage 8:
In welcher Höhe erhielten Isarlust e.V. und die urbanauten Zuschüsse durch die Landeshauptstadt in den letzten fünf Jahren?
Antwort:
Aus dem Stadtbezirksbudget wurden für den Verein Isarlust e.V. für die Projekte „Play me I´m yours“ und „Kulturlieferdienst“ in den Jahren 2018-2022 Zuschüsse von insgesamt 163.284,10 Euro von einer Vielzahl von Bezirksausschüssen gewährt. Seitens des Kulturreferats wurden dem Isarlust e.V. Zuschüsse in Höhe von 33.400 Euro gewährt.
Frage 9:
Wie viel Miete haben Isarlust e.V. und die urbanauten in den letzten fünf Jahren für die Nutzung der städtischen Flächen bezahlt?
Antwort:
Im Bereich Veranstaltungen tritt die urbanauten GbR als Veranstalterin der kulturellen Strandveranstaltungen gegenüber dem KVR, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro auf.
Zunächst sei erläutert, dass öffentliche Flächen nicht zivilrechtlich vermietet werden, sondern eine Nutzung öffentlich-rechtlich genehmigt wird. Falls dafür ein Gebührentatbestand besteht, werden Nutzungsgebühren erhoben. Vergleichbar geringe Verwaltungsgebühren fallen dagegen grds. für die Bearbeitung des Genehmigungsgegenstandes bzw. für die Verwaltungstätigkeit an. Nach dem Kommunalabgabengesetz dürfen Gebühren nach dem Bestimmtheitsgrundsatz nur verlangt werden, wenn dies explizit geregelt ist.
Für die von den die urbanauten GbR genutzten städt. Grünanlagen, dem Vater-Rhein-Brunnen und der Bastion an der Corneliusbrücke können keine Nutzungsgebühren erhoben werden, da dafür kein Gebührentatbestand nach der Grünanlagengebührensatzung vorliegt. Nach § 2 Abs. 1 der Grünanlagengebührensatzung können für die temporäre Nutzung durch Veranstaltungen nur in folgenden Grünanlagen bzw. deren Einrichtungen Nutzungsgebühren erhoben werden: Westpark (Seebühe, Theatron, Pagode, Sardisches Haus), Theatron im Ostpark, Festivalgelände am Spiridon-Louis-Ring. Im Übrigen für Festzelte, Fahrgeschäfte etc. und Wanderzirkusse sowie kommerzielle befristete Marktveranstaltungen.
Anders verhält es sich bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes, weil hier die Sondernutzungsgebührensatzung anzuwenden ist. Für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes, bzw. beim Westufer der Isar des Straßenbegleitgrüns, wurden den die urbanauten GbR im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen Gebühren in Höhe von 6.018,15 Euro nach der Sondernutzungsgebührensatzung in Rechnung gestellt (§§1 und 4, Anlage I Ziffer 33 Buchstabe a der Sondernutzungsgebührensatzung: je Tag und Quadratmeter 0,30 Euro). Beim sog. „Kultursommer an der Isar“ bzw. Isarstrand (Erweiterungsflächen zwischen Boschbrücke und Reichenbachbrücke) im Jahr 2021 sowie beim sog. „Kulturstrand“ 2020 für die Nebenfläche an der Corneliusbrücke/Ecke Erhardtstraße erfolgte pandemiebedingt eine Reduzierung aufgrund der damals bestehenden Einschränkungen und der daraus resultierenden geringeren Nutzbarkeit der Flächen (social distancing), so wie dies auch bei anderen vergleichbaren Veranstaltungen, wie z. B. dem Sommer in der Stadt und dem Tollwood praktiziert wurde. In den Jahren vor der Pandemie wurden keine Tatbestände für Nutzungsgebühren erfüllt.
Die Durchführung von Versammlungen auf öffentlichem Grund ist für die Veranstalter*innen grundsätzlich kostenfrei.
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass Bezirksausschüsse keine politischen Demonstrationen bzw. Versammlungen nach Art. 13 BayVersG, finanzieren?
Antwort:
Gemäß Ziffer 3.2.11 der Stadtbezirks-Richtlinien gilt: „Die Antragsteller*in verpflichtet sich, die zu fördernde Maßnahme parteipolitisch neutral, mit weltanschaulicher Offenheit und mit Toleranz gegenüber Andersdenkenden umzusetzen. Die zu fördernde Maßnahme ist weder Parteiveranstaltung, noch eine Veranstaltung mit religiöser Zielrichtung.“
Bei der Antragsstellung müssen die Richtlinien als rechtsverbindlich anerkannt werden. Ebenso muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Antrag bestätigt werden. Eingehende Anträge werden anhand der Stadtbezirksbudget-Richtlinien geprüft. Sofern es Anhaltspunkte gibt, dass ein Projekt die Richtlinien nicht erfüllt, wird diesen nachgegangen und der Antrag ggf. dem zuständigen Bezirksausschuss zur Ablehnung vorgelegt. Die Förderung aus dem Stadtbezirksbudget von Veranstaltungen, die als Versammlung nach Art. 13 BayVersG durchgeführt werden, ist gemäß der Stadtbezirksbudget-Richtlinien nicht ausgeschlossen.
Frage 11:
Wie wird gewährleistet, dass durch das Stadtbezirksbudget ausschließlich Maßnahmen, Projekte bzw. städtische Leistungen finanziert werden, die den städtischen Richtlinien entsprechen? Wer führt konkret die Kontrollen durch?
Antwort:
Ergänzend zur Prüfung, ob alle Angaben im eingereichten Antrag den Richtlinien entsprechen, muss nach Beendigung eines Projekts ein Verwendungsnachweis, bestehend aus einem zahlenmäßigem Nachweis (inkl. Belegen über die abzurechnenden Kosten) und einem Sachbericht, eingereicht werden. Sämtliche Anträge und Verwendungsnachweise werden durch städtische Mitarbeiter*innen des Teams Stadtbezirksbudget in der Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten im Direktorium geprüft.
Frage 12:
Eigentlich sollte jeder Antrag auf Zuwendung im Rahmen des Stadtbezirksbudgets vorab von der Stadtverwaltung geprüft werden: War dies in den o.g. Angelegenheiten der Fall? Liegen Verwendungsnachweise mit Anlagen (Rechnungen, usw.) komplett vor?
Antwort:
Jeder Antrag auf eine Zuwendung aus dem Stadtbezirksbudget wird
und wurde vor der Zuleitung einer Beschlussvorlage an den zuständigen Bezirksausschuss durch städtische Mitarbeiter*innen des Teams Stadtbezirksbudget in der Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten im Direktorium geprüft. Selbiges gilt für die Verwendungsnachweise. Zu abgeschlossenen Projekten wurden in allen Fällen durch den Verein Isarlust e.V. vollständige Verwendungsnachweise vorgelegt. Diese wurden, inkl. der eingereichten Kostenbelege, in jedem Einzelfall ordnungsgemäß geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung wurden die Kostenbelege wieder an die Antragsteller*innen zurückgesendet.
Frage 13:
Wie hoch sind die jährlichen Gewinne von die urbanauten?
Antwort:
Die Gesellschaft unterliegt nicht der Publizitätspflicht, infolgedessen sind die Jahresabschlüsse der Gesellschaft nicht öffentlich abrufbar. Auskünfte aus evtl. vorhandenen Steuerakten unterliegen dem Steuergeheimnis nach § 30 AO-Abgabenordnung. Ausnahmen, die ein Offenbaren evtl. vorhandener Angaben zu jährlichen Gewinnen rechtfertigen würden, liegen nicht vo r.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.