Wie bewertet die Stadtregierung die verkehrliche Wirkung von E-Scooter-Stellplätzen?
Anfrage Stadträte Andreas Babor und Hans Hammer (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.6.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.
In Ihrer Anfrage vom 5.6.2023 stellen Sie die Frage, wie die Stadtregierung die verkehrliche Wirkung von E-Scooter-Stellplätzen bewertet.
Hierzu können wir Ihnen einleitend Folgendes mitteilen:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2019 mit dem Grundsatzbeschluss „Sharing Mobility“ die planungs- und ordnungspolitischen Grundlagen dafür geschaffen. Der Beschluss kann im Ratsinformationssystem (RIS) unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_doku- mente.jsp?risid=5495752
Mit diesem Beschluss wurde das Mobilitätsreferat mit der Entwicklung und Umsetzung einer Gesamtstrategie für die stadtweite Koordination von Shared Mobility-Angeboten beauftragt. Ziel ist es, einen koordinierten und ganzheitlichen Ansatz für den flächendeckenden Ausbau von Shared Mobility-Angeboten im gesamten Stadtgebiet zu entwickeln, der die Bedürfnisse der Stadt berücksichtigt. Ein entsprechender Umsetzungsbeschluss zu Shared Mobility wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München am 19. Januar 2022 gefasst. Der Beschluss kann im Ratsinformationssystem (RIS) unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://risi.muenchen.de/risi/sitzung/detail/6953272/tagesordnung/oeffentlich?to-pid=6982180
Frage1:
Werden die E-Scooter-Stellplätze aus Sicht der Stadtverwaltung gut angenommen?
Antwort:
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 43 Abstellflächen für E-Tretroller innerhalb des Altstadtrings eingerichtet. Ab August 2022 ist die Rückgabe von ausgeliehenen E-Scootern im Altstadtbereich nur noch in diesen Bereichen möglich. Davon werden 40 nach erfolgreichem Probebetrieb in diesemJahr dauerhaft eingerichtet und ab Ende 2023, sofern Platz vorhanden ist, auch für andere Dienste wie geteilte Fahrräder und E-Motoroller geöffnet. Durch die Aktivierung des Abstellsystems ist es den Nutzer*innen nicht möglich, E-Tretroller außerhalb dieser Bereiche abzustellen. Im gesamten Bereich der Altstadt ist eine Abstellverbotszone eingerichtet worden. Das Abstellen von E-Tretrollern außerhalb der ausgewiesenen Abstellflächen bedeutet automatisch eine Verlängerung der Miete und kann somit für die Nutzer zu einer kostspieligen Angelegenheit werden bzw. ist in den Systemen der Anbieter gesperrt.
Nach Meinung aller Beteiligten (Mobilitätsreferat, Kreisverwaltungsreferat, Kreisausschuss, Münchner Polizei) ist das Fazit über die Wirksamkeit der Abstellflächen durchweg positiv. Die Stellplätze werden von den Nutzer*innen gut angenommen. Auch die Zahl der Beschwerden ist deutlich zurückgegangen. Die unterstützenden Maßnahmen der Anbieter*innen tragen wesentlich zur Wirksamkeit der Abstellflächen bei.
Frage 2:
Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Stellplätze?
Antwort:
Zahlen für die durchschnittliche Auslastung aller Abstellflächen existieren aktuell noch nicht. Im Rahmen des Forschungsprojekts GeoSence laufen allerdings aktuell Erhebungen und bis Ende des Jahres sollen mit Hilfe von Systemauswertungen belastbare Auslastungsdaten verfügbar sein.
Frage 3:
Wie viele E-Scooter-Stellplätze wurden seit 2019 in München eingerichtet?
Antwort:
In den Stadtbezirken Schwabing-West, Schwabing-Freimann, Schwanthalerhöhe und Maxvorstadt wurden bereits 2021 30 Abstellflächen für E-Tretroller eingerichtet.
In der Altstadt wurden 2022 insgesamt 43 Stellplätze für E-Tretroller eingerichtet, – 40 davon werden im Jahr 2023 dauerhaft eingerichtet bzw. verstetigt.
Darüber hinaus wurden an den 7 bereits eingerichteten Mobilitätspunkten im Jahr 2023 weitere geteilte Abstellflächen eingerichtet. (Stand Juni 2023)
Frage 4:
Welche durchschnittliche Fläche wird für einen E-Scooter-Stellplatz benötigt?
Antwort:
Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und des unterschiedlichen Platzangebots variieren auch die einzelnen Stellplätze für die geteilte Mikromobilität in ihrer Größe. Die Stadtverwaltung errechnet einen durchschnittlichen Bedarf von 0,75m² pro E-Tretroller. Die vier derzeit in München aktiven Anbieter dürfen gemäß der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung maximal 4 E-Tretroller pro Ort bereitstellen, sodass mit einer durchschnittlichen Fläche von 12m² pro Abstellfläche gerechnet werden muss.
Frage 5:
Rechtfertigt die Einrichtung der E-Scooter-Stellplätze aus Sicht der Stadtverwaltung den Wegfall von PKW-Parkplätzen?
Antwort:
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist für die Stadtverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Dazu tragen unter anderem die Abstellflächen für geteilte Mikromobilitätsangebote bei, damit diese nicht auf dem Gehweg abgestellt werden müssen und dürfen. Dies kommt insbesondere Menschen mit Geh- und/oder Sehbehinderungen zugute, die die Einrichtung von Pflichtabstellflächen begrüßen. Die Einrichtung der Abstellflächen rechtfertigt daher auch den Wegfall der Parkplätze. Die Stadtverwaltung berücksichtigt im Gesamtkonzept auch immer die jeweiligen Anteile der Verkehrsleistung und bemisst die Abstellflächen nach den Nutzungsanteilen der verschiedenen Verkehrsträger.
Frage 6:
Welchen Einfluss haben E-Scooter und die für sie eingerichteten Stellplätze auf das Nutzungsverhalten gegenüber anderen Verkehrsmitteln?
Antwort:
Die von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebene und zu Beginn des Jahres 2022 abgeschlossene Studie „Evaluierung der verkehrlichen Wirkungen von E-Tretrollern“ beschäftigt sich u.a. mit den angesprochenen Themen.
Ein zentrales Ergebnis: Die meisten Fahrten beginnen und enden die in der Nähe von U- und S-Bahn-Stationen. „E-Tretroller werden als Zubringer zu schienengebundenen öffentlichen Verkehrsmitteln für die sogenannte‚letzte Meile‘ genutzt.“ Außerdem lässt sich eine Verlagerung der Verkehrsmittelnutzung erkennen: „Zwar geht bei Nutzenden der Anteil der Wege, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, marginal zurück, insgesamt stellen E-Tretroller jedoch eher eine Ergänzung und Erweiterung der Optionen zu den bisher verfügbaren Verkehrsmitteln dar.“ E-Tretroller sind eine Stärkung des ÖPNV durch bessere Erreichbarkeit, eine erfolgreiche Verknüpfung zu anderen Sharing Angeboten und bieten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeit, kurze Strecken zu öffentlichen Verkehrsmitteln und längere Strecken in Fußgängerbereichen zu bewältigen.
Die Untersuchungsergebnisse der E-Tretroller Nutzung können unter folgendem Link abgerufen werden: https://muenchenunterwegs.de/ange- bote/untersuchungsergebnisse-e-tretroller-nutzung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.