Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat heute die Erhaltungssatzung „St.-Benno-Viertel“ in den Stadtbezirken Maxvorstadt und Nymphenburg-Neuhausen erlassen. Nach dem Beschluss der Vollversammlung und der Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung „St.-Benno-Viertel“ mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt überwiegend im 3. Stadtbezirk (Maxvorstadt) sowie zu einem kleinen Teil im 9. Stadtbezirk (Neuhausen-Nymphenburg). Die Erhaltungssatzung wird unbefristet und mit leicht erweitertem Umgriff erlassen. Somit ist der Block westlich der Lazarettstraße und nördlich der Nymphenburger Straße beim U-Bahn Aufgang Maillingerstraße nun vollständig enthalten. Weiterhin wird die Satzung südlich der Nymphenburger Straße und westlich der Maillingerstraße um einen Block erweitert und umfasst damit nun 4.200 Wohnungen, in denen 6.800 Einwohner*innen leben.
In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 347.700 Einwohner*innen in 201.700 Wohnungen leben.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Der Erlass der unbefristeten Erhaltungssatzung für das St.-Benno-Viertel ist ein wichtiger Schritt, um die langjährigen Bewohner des Viertels auch künftig vor Verdrängung zu bewahren und die gewachsenen, sozialen Nachbarschaften zu erhalten.“
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 35 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Weitere Informationen sind unter https://www.muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.