Mehrfach zugesagt, aber nicht gehalten: Fragen zur Umwandlung des Hartplatzes des FC Phönix in einen Kunstrasenplatz
Anfrage Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.9.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 1.9.2023 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausgeschickt:
„Gemäß Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 31.8.2023 ist die Umsetzung der durch Oberbürgermeister Dieter Reiter und die Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl mehrfach zugesagten Umwandlung des Ascheplatzes des FC Phönix an der Langkofelstraße in einen Kunstrasenplatz aus verschiedenen Gründen ins Stocken geraten. Die Versprechen einer vollständigen Kostenübernahme durch die Stadt München aus den Jahren 2020 und 2022 für einen Kunstrasenplatz und neue Flutlichtmasten werden demnach bis heute nicht erfüllt. Eine zeitliche Perspektive für die Realisierung ist derzeit nicht bekannt. Für den Verein, der inzwischen trotz dieser Finanzierungszusagen selbst erhebliche Mittel eingeworben und die Renovierung seines Vereinsheims zurückgestellt hat, ist das eine untragbare Situation.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Zusagen im Hinblick auf die Finanzierung der Umwandlung des bestehenden Platzes in einem Kunstrasenplatz wurden dem Verein durch den Oberbürgermeister und die jetzige Dritte Bürgermeisterin in welchem Zusammenhang gemacht?
Antwort:
Der Schul- und Sportausschuss hatte bereits am 22.9.2010 das Referat für Bildung und Sport beauftragt (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 04206), die städtischen Tennenplätze Zug um Zug durch Natur- oder Kunstrasenplätze zu ersetzen. Zur Beschleunigung dieses Vorhabens hat der Sportausschuss am 3.12.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01789) ein Sonderbauprogramm für städtische Kunstrasenplätze eingeführt. Auf Grundlage der beiden vorgenannten Beschlüsse hat das Referat für Bildung und Sport mittlerweile fast alle städtischen Tennenplätze durch Kunstrasenplätze ersetzt. Für dieSportinfrastruktur ist es wünschenswert, dass diese letzten verbleibenden Tennenplätze zeitnah durch Kunstrasenplätze ersetzt werden.
Dies wurde durch Herrn Oberbürgermeister Reiter im Jahr 2020 und durch Frau Bürgermeisterin Dietl im Jahr 2021 gegenüber dem FC Phoenix auch zugesagt.
Gleichermaßen muss das auch für die aktuell noch sechs bestehenden Tennenplätze gelten. Die Tennenplätze auf städtischen Bezirks-/Freisportanlagen werden im Rahmen der Sport- und Schulbauprogramme voraussichtlich bis spätestens 2025/2026 durch Kunstrasenplätze ersetzt werden. Daneben gibt es noch vier Tennenplätze auf vereinseigenen Freisportanlagen:
- Agnes-Bernauer-Straße 239, DJK Pasing e.V.
- Görzer Straße 193, DJK Fasangarten e.V.
- Langkofelstraße 3, FC Phönix e.V.
- Papinstraße 22, ESV Sportfreunde Neuaubing e.V.
Frage 2:
Was genau war Sinn und Inhalt des medienwirksamen Ortstermins der Dritten Bürgermeisterin im Oktober 2021 beim FC Phönix, an dem unter anderem auch der örtliche Bezirksausschussvorsitzende und ein Altoberbürgermeister der Landeshauptstadt München teilnahmen?
Antwort:
Nachdem corona- sowie haushaltsbedingt die finanziellen Voraussetzungen für die Vereinsförderung nicht mehr gegeben waren, wurde das Thema der Umwandlung der Tennenplätze in Kunstrasenplätze durch die Dritte Bürgermeisterin im Jahr 2021 wieder neu aufgenommen und führte zu einer entsprechenden Beschlussvorlage (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.1.2022 zur Förderung von vereinseigenen Baumaßnahmen der Sportvereine, Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04992).
Frage 3:
Welche Gründe genau führen dazu, dass die im Anschluss öffentlich für das Haushaltsjahr 2022 angekündigte Kostenübernahme durch die Stadt München offenbar bis heute nicht erfolgt?
Antwort:
Die Förderung von vereinseigenen Baumaßnahmen erfolgt nach den vom Stadtrat erlassenen Richtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung des Sports (SpoFöR). Demnach können Sportvereine gefördert werden, deren Sportanlagen im Eigentum des Vereins stehen oder diesemlangfristig überlassen sind und für die der Verein selbst Träger der maßgeblichen Kosten für den Betrieb und Unterhalt ist. Die Landeshauptstadt München beteiligt sich an den Baukosten in Form von Zuschüssen und Darlehen, bei Neubaumaßnahmen sind dies in der Regel 30% Zuschuss und 10% zinsloses Darlehen (vgl. §7 SpoFöR). Um der Zielrichtung der Landeshauptstadt München gerecht zu werden, alle Tennenplätze in München durch Kunstrasenplätze zur ersetzen und den Vereinen die Umsetzung finanziell zu ermöglichen, hat das Referat für Bildung und Sport vorgeschlagen, in diesen Fällen abweichend von den Förderrichtlinien eine erhöhte Förderung zu gewähren. Da es im Rahmen der Förderung von Vereinsbaumaßnahmen nur noch um die oben genannten vier Kunstrasenplätze geht und besondere sportinfrastrukturelle Gründe bestehen, ist ein Alleinstellungsmerkmal gegeben. Die Förderung soll neben den Zuschüssen des Freistaates Bayern und der Berücksichtigung des notwendigen Eigenanteils in Höhe von 10% abweichend von §7 der Sportförderrichtlinien als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung ausgegeben werden.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Projekt mit der außerplanmäßigen Bezuschussung der Landeshauptstadt München in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (ca. 78%), dem Zuschuss des Freistaates Bayern (ca. 12%) und der Eigenbeteiligung in Höhe von 10% der Gesamtbaukosten durch den FC Phönix e.V. zu 100% finanziert ist.
Frage 4:
Warum waren der Stadtverwaltung etwaige rechtliche Hinderungsgründe dafür, wie sie im Bericht der Süddeutschen Zeitung erwähnt werden, nicht vorher bekannt?
Antwort:
Voraussetzung für die erfolgreiche Projektumsetzung wäre, dass der Zuschuss des Freistaates Bayern ohne Verzögerung nach Baufortschritt ausgereicht würde. Da eine entsprechende Verbindlichkeit jedoch nicht hergestellt werden konnte, hat der Bayerische Landessportverband (BLSV) eine Zwischenfinanzierung dieses Zuschusses durch den FC Phönix e.V. gefordert, welche der Verein finanziell nicht leisten kann und die Landeshauptstadt München rechtlich nicht leisten darf.
Frage 5:
Sind andere Vereine ebenfalls betroffen – wenn ja, welche?
Antwort:
Da die anderen Vereine sowohl den Eigenanteil als auch die Zwischenfinanzierung ermöglichen können, sind keine Vergleichsfälle gegeben.
Frage 6:
Wann und wie gedenkt die Landeshauptstadt München die Stadtratsbeschlüsse sowie die schriftlichen und mündlichen Zusagen zu erfüllen?
Antwort:
Jegliche Sonderregelung zu Gunsten des Vereins, z.B. zur Übernahme von Zwischenfinanzierungskosten etc. könnte Bezugsfälle schaffen und wäre aus Gründen der Gleichbehandlung rechtlich nicht vertretbar.
Frage 7:
Wie ist das konkrete weitere Vorgehen, welche zeitliche Perspektive gibt es?
Antwort:
Hinsichtlich dieser Thematik ist das Referat für Bildung und Sport nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Verein zum wiederholten Male auf das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) sowie den BLSV zugegangen, um hier weiterhin auf eine schnelle Lösung zu drängen und die Finanzierungsfrage dann nochmals mit dem Verein abzustimmen. Eine Beschlussvorlage zur Förderung der Vereinsbaumaßnahme soll dann im Sportausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München am 8.11.2023 erfolgen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.