Bürger*innen und Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB), die beispielsweise für die Erlangung von Taxikonzessionen oder die Bewerbung um öffentliche Aufträge erforderlich ist, online bei der Stadtkasse der Landeshauptstadt München zu beantragen. Mit der UBB können Bürger*innen ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen und sich bestätigen lassen, dass sie ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Bürger*innen der Landeshauptstadt München können mithilfe des neuen Services die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt von zu Hause aus beantragen und die Gebühr mithilfe verschiedener Online-Zahlungsmethoden begleichen, darunter Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal oder giropay. Gleichzeitig wird die Antragsbearbeitung beschleunigt, sodass die benötigte Bescheinigung den Bürger*innen schneller zur Verfügung steht. Durch die Einführung des Online-Services kann die Stadtkasse eine nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zwingend umzusetzende Verwaltungsleistung aus dem OZG-Umsetzungskatalog
vollumfänglich anbieten.
Voraussetzungen und die benötigten Unterlagen finden sich im Internet unter https://stadt.muenchen.de/service/info/stadtkasse/1072786/.