Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung
Anfrage Stadtrat Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.9.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In der Antwort des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) auf die Anfrage ‚Die Münchner Klimaschutzsatzung: Nur auf dem Papier existent?‘ vom 19.9.2022 konnten einige Fragen zur Umsetzung der Klimasatzung aufgrund fehlender Strukturen oder fehlenden Personals nicht oder nur unbefriedigend beantwortet werden. Heute – fast genau ein Jahr später – sollten diese ‚Geburtswehen‘ überwunden sein und aussagekräftigere Antworten möglich sein.“
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Bei wie vielen wesentlichen Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt München (LHM) sind bisher die Klimafolgekosten berechnet worden? Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Entscheidungen, entspricht das?
Antwort:
Das Vorgehen zur Berechnung der Klimafolgekosten wurde gemeinsam mit dem Baureferat und der Stadtkämmerei in 2021 in einem Schritt konkretisiert. Für die Einführung einer Klimafolgekostenbewertung hat der Stadtrat Anfang 2022 eine Stelle genehmigt. Die Einrichtung der Stelle bis zum Start des Stellenbesetzungsverfahrens hat sich eineinhalb Jahre hingezogen. Ein erstes Stellenbesetzungsverfahren musste mangels geeigneter Bewerbungen ergebnislos im 3. Quartal 2023 beendet werden. Das Ausschreibungsverfahren muss jetzt wiederholt werden. Erst nach erfolgreicher Stellenbesetzung (vsl. 1. Quartal 2024) kann die Umsetzung erfolgen und das Verfahren verbindlich eingeführt werden. Aus diesem Grund konnten bislang noch keine Berechnungen der Klimafolgekosten umgesetzt werden.
Frage 2:
Wurden Entscheidungen zurückgenommen, weil die Klimafolgekosten als zu hoch angesehen wurden?
Antwort:
Da bislang keine Berechnungen durchgeführt werden konnten (siehe Frage 1) wurden auch keine Investitionsentscheidungen zurückgenommen.
Frage 3:
Wie viele Beschlüsse städtischer Gremien wurden bisher vorab auf ihre Klimawirksamkeit geprüft? Bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen und Referaten. Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Beschlussvorlagen aus dem Zeitraum, entspricht das?
Antwort:
Mit der Beschlussvorlage vom 20.7.2021 „Einführung einer Klimaprüfung bei Beschlussvorlagen“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03535) wurde ein Konzept für die Einführung einer Klimaschutzprüfung vorgelegt. Bei Klimaschutzprüfung von Beschlussvorlagen handelt es sich um einen neuen Prozess, für den es an vielen Stellen noch keine Erfahrungswerte gibt. Daher mussten zunächst die erforderlichen Arbeitsschritte definiert und vorbereitende Arbeiten (z.B. Vorlagen, Dokumentationen, Einbindung der Referate in einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe) vorgeschaltet werden.
Für die Klimaschutzprüfung wurde ein dezentrales Verfahren festgelegt, d.h. die beschlusserstellenden Referate führen die Klimaschutzprüfung selbst durch und übermitteln dem RKU die auf Klimaschutzaspekte geprüften Beschlussvorlagen. Dem RKU kommt neben der Koordinierung und Entwicklung des Prozesses die Aufgabe zu, die Einschätzungen der Referate zu prüfen und – sofern erforderlich – zur Klimaschutzprüfung Stellung zu nehmen. Anfang 2022 wurden die ersten klimageprüften Beschlussvorlagen dem RKU zugeleitet. Es kann festgehalten werden, dass alle Referate hinsichtlich der Klimaschutzprüfung informiert und sensibilisiert sind. In einigen Referaten ist der Prozess der Klimaschutzprüfung bereits gut integriert.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (15.9.2023) gingen im RKU insgesamt 64 klimageprüfte Beschlussvorlagen beim RKU ein, davon wurden 24 als „positiv klimarelevant“, acht als „negativ klimarelevant“ und 32 als „nichtklimarelevant“ eingestuft. Über die Anzahl der geprüften Beschlussvorlagen pro Referat gibt folgende Tabelle Auskunft:
Eine wie in Frage 3 formulierte Prüfquote lässt sich nicht sinnvollerweise berechnen, da erstens nicht grundsätzlich für alle Beschlussvorlagen, sondern v.a. potenziell klimarelevante Themen eine Klimaschutzprüfung durchgeführt wird. Zweitens obliegt die Auswahl der zu prüfenden Beschlussvorlagen den Fachreferaten. Das RKU geht allerdings davon aus, dass sich die Anzahl der geprüften Beschlussvorlagen mit zunehmender Etablierung des Prozesses in der Zukunft noch deutlich erhöhen wird.
Frage 4:
Wie viele Klimaschutzprüfungen fielen negativ aus? Wurden Mitzeichnungen zu Beschlüssen verweigert, weil die Klimaschutzprüfung negativ ausfiel?
Antwort:
Insgesamt wurden acht Beschlussvorlagen als „negativ klimarelevant“ eingestuft. In keinem Fall wurde die Mitzeichnung zu einer Beschlussvorlage verweigert.
Frage 5:
Wie viele Klimaschutzvereinbarungen mit privaten Unternehmen hat die LHM bis jetzt geschlossen, um die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch der Unternehmen zu reduzieren?
Antwort:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat 2016 den Klimapakt Münchner Wirtschaft ins Leben gerufen. Der Klimapakt ist ein Klimaschutzbündnis der größten Unternehmen in München, die sich freiwillig dazu verpflichten, Emissionen im Stadtgebiet (und darüber hinaus) zu reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels Klimaneutralität 2035 leisten.
Unter dem Motto „Verbindlich. Wirksam. Sichtbar“ ist im Juli 2023 die dritte Phase dieses Netzwerks gestartet, die bis Ende 2025 läuft.16 Großunternehmen sowie drei Kooperationspartner haben eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und tragen somit mit großem Engagement zum Reduktionspfad der Landeshauptstadt München bei. Das Fachgutachten „Szenarien für ein klimaneutrales München“ (2021) sieht einen Reduktionsbeitrag von rund 48.000 Tonnen CO2 durch alle Großunternehmen auf dem Stadtgebiet München in den Jahren 2023 bis 2025 vor. Die Klimapakt-Unternehmen setzen sich dafür ein, einen signifikanten Beitrag zu diesem Reduktionsziel zu leisten. Zudem sollen auch über das Stadtgebiet hinaus wirksame Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden und der fachliche Austausch gefördert werden.
Zudem bieten das Referat für Klima- und Umweltschutz und das Referat für Arbeit und Wirtschaft in gemeinsamer Projektträgerschaft Münchner Betrieben die Teilnahme am Programm ÖKOPROFIT an. ÖKOPROFIT ist ein niederschwelliges, betriebliches Umweltmanagementsystem und
stellt seit Juli 2023 auch offiziell von der EU-Kommission die Vorstufe zum Europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Eco Management and Audit Scheme) dar. Betriebe können durch die Teilnahme an ÖKOPROFIT die Umwelt und das Klima entlasten und gleichzeitig Kosten sparen. Mit ÖKOPROFIT wird zu den drei Schwerpunkten der Nachhaltigkeit beigetragen: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Seit 1998 haben bereits 422 Unternehmen in 15 Jahrgängen an ÖKOPROFIT in München teilgenommen, dadurch einen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz geleistet und sich gleichzeitig für ein nachhaltiges und lebenswertes München eingesetzt. In der aktuellen Runde 2023/2024 nehmen erneut 13 Betriebe und 21 Volksfestbetriebe erstmalig an ÖKOPROFIT teil.
Sowohl der Klimapakt Münchner Wirtschaft als auch ÖKOPROFIT München sind Bestandteil der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und sind somit auch bundesweit sichtbar.
Die vorstehenden Ausführungen wurden mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft abgestimmt. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und hoffen, dass wir Ihre Anfrage zur Zufriedenheit beantworten konnten.