Energieversorgung auf dem Prüfstand IV: Den Weiterbetrieb von Isar II über das Frühjahr 2023 hinaus sichern!
Antrag Stadträte Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.10.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit Ihrem Antrag bitten Sie, dass die Landeshauptstadt München (LHM) und der Oberbürgermeister als Vertreter des Gesellschafters der Stadtwerke München (SWM) aufgefordert werden, „sich gegenüber der Bundesregierung für einen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Isar II über das Frühjahr 2023 hinweg einzusetzen, solange bis sich die Energiekrise durch eine alternative Energieversorgung abschwächen lässt und niedrigere Preise dominieren.“
Da es eine gesetzliche Regelung zu dem im Antrag angesprochenen Anliegen gibt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Die Stadtwerke München GmbH (SWM) ist Miteigentümerin in Höhe eines Anteils von 25% am Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2). Die weitere Miteigentümerin mit einem Anteil in Höhe von 75% ist die PreussenElektra GmbH (PEL), eine 100% Tochtergesellschaft der E.ON SE, die auch für die eigenverantwortliche Betriebsführung des KKI 2 insgesamt zuständig ist. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist gesetzlich klar geregelt. Das Atomgesetz erlaubte einen Leistungsbetrieb des KKI 2 bis längstens 15.4.2023. Das Atomgesetz fordert weiterhin in §7 (3) für Leistungsreaktoren, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist, diese unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Diese Stilllegung und der Abbau der Anlage bedürfen wiederum einer Genehmigung gemäß Atomgesetz. Die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das KKI 2 wurde bereits am 1.7.2019 beantragt und wird für den Jahreswechsel 2023/24 erwartet. Eine parlamentarische Mehrheit für eine kurzfristige Veränderung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht gegeben. Somit richten sich für das KKI 2 alle Planungen der Betreiber darauf aus, nach dem Ende des Leistungsbetriebs in den sicheren Nachbetrieb und Rückbau überzugehen. Dazu gehört als vorbereitende Maßnahme auch die sogenannte FSD (full system decontamination).“Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von neun Monaten überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit der SWM.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Impressum:DiepresserechtlicheVerantwortungfrdienachfolgendenAntrgeundAnfragenliegtbeidenjeweiligenStadtratsmitgliedern.Alle:Rathaus,80313Mnchen;Druck:Stadtkanzlei