Die Stadtwerke München bauen an der Ständlerstraße einen neuen Tram-Betriebshof. Sie haben dazu am 24. August für das Vorhaben einen Antrag auf Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt. Der Neubau ist Voraussetzung für den bereits beschlossenen Ausbau des Straßenbahnnetzes.
Um den Münchner Bürger*innen die Gelegenheit zu geben, sich über das Projekt zu informieren und gegebenenfalls Einwendungen gegen den Plan erheben zu können, werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Und zwar vom Montag, 13. November, bis einschließlich Dienstag, 12. Dezember, Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr. Die Pläne liegen aus im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071. Einwendungen können bis zum Ablauf des 12. Januar 2024 bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, oder bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Zum Hintergrund: Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt. Der rechtlich verbindliche Bekanntmachungstext ist im Amtsblatt Nr. 31/2023 der Landeshauptstadt München vom 10. November 2023 veröffentlicht, sowie im Internet unter muenchen.de/auslegung.