Vereinssport ist wichtig – Unterstützung für den SV Laim
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Beppo Brem, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 23.8.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie um Prüfung, „mit welchen Maßnahmen der SV Laim bei der Gestaltung des Trainings- und Spielbetriebes während der langjährigen Einschränkungen durch den Ausbau der U 5 Unterstützung erfahren kann.“ Insbesondere soll die Möglichkeit analysiert werden, „in- wieweit das an das Vereinsgelände angrenzende öffentliche Areal dem SV Laim zeitweise zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Um die Möglichkeit einer Nutzung der öffentlichen Grünanlage an der Valpichlerstraße durch den SV Laim zu erörtern, fanden im laufenden Jahr mehrere Besprechungen zwischen dem Referat für Bildung und Sport (Geschäftsbereich Sport), dem Baureferat (Gartenbau) und dem Bezirksausschuss 25, Laim, statt.
Dabei wurde übereinstimmend vereinbart, dass das Baureferat (Gartenbau) die baufachlichen Voraussetzungen prüft, unter denen dieses Vorhaben realisiert werden kann. Auf Nachfrage teilte das Baureferat (Gartenbau) Folgendes mit:
Die im Antrag genannte öffentliche Spielfläche befindet sich in der öffentlichen Grünanlage Von-der-Pfordten-Straße/Valpichlerstraße und ist im Bebauungsplan Nr. 1185 als öffentliche Grünfläche mit Spielangeboten festgesetzt. Es handelt sich um eine mit dichtem Baumbestand umstandene asphaltierte Fläche, nordwestlich angrenzend an das Vereinsgelände des SV Laim. Im Norden dieser Fläche schließt sich Wohnbebauung an. Aus Sicht der Stadt- und Grünplanung kann einer Befreiung für die temporäre Nutzung (für die Dauer der Baustelleneinrichtung während des Ausbaus der U5) dieser Fläche als Spielfeld für den SV Laim unter folgenden Bedingungen zugestimmt werden:
- Wenn die Fläche außerhalb der Trainingszeiten des SV Laim weiterhin der Öffentlichkeit zur Nutzung offen steht. Diese öffentliche Fläche ist unter anderem ein wesentlicher Bestandteil für die Versorgung der angrenzenden Wohnquartiere mit öffentlichen Grünflächen. Darüber hinaus wird die Fläche vom dort angesiedelten Jugendzentrum, von den Freeletic Athlet*innen sowie generell als Streetball-Court genutzt.
- Wenn die mobile Flutlichtanlage, die in diesem Zusammenhang aufgestellt werden soll, die Anforderungen an den Artenschutz erfüllt. So sind für die Beleuchtung ausschließlich Natriumdampflampen oder LED-Leuchtmittel ohne UV-Strahlung mit einer warm-weißen Farbtemperatur (< 3.000 Kelvin) zu verwenden. Beim Lampenaufbau und der Lampenform ist eine möglichst wenig insektenschädliche Konstruktionsweise zu wählen (z.B. mittels Ausrichtung, Abschirmung, Reflektoren, Barrieren gegen eindringende Insekten). Insbesondere ist der Abstrahlwinkel auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Wenn nachgewiesen wird, dass keine zusätzliche unzumutbare starke Lärmbelastung auf die nördlich angrenzende Wohnbebauung von dieser Nutzung ausgeht
Aus Sicht des Baureferates ist ferner anzumerken, dass im Bereich öffentlicher Grünanlagen prinzipiell keine Nutzungsregelungen und Privilegierungen einzelner Nutzergruppen erfolgen können. Daher ist es nötig, die betreffende Spielfläche temporär an das Referat für Bildung und Sport zu übertragen, damit die Fläche dem SV Laim für den Sportbetrieb zur Verfügung gestellt werden kann.
Wie vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung ausgeführt, soll die Sportfläche außerhalb der noch festzulegenden Nutzungszeiten durch den SV Laim öffentlich zugänglich und nutzbar sein. Die Beauftragung an das Baureferat (Gartenbau) und die Finanzierung der erforderlichen Planungen, Gutachten sowie die Umsetzung der Maßnahme muss vor diesem Hintergrund durch das Referat für Bildung und Sport erfolgen.
In diesem Zusammenhang wurden auch weitere Optionen geprüft, um dem SV Laim den Trainings- und Spielbetrieb während des Ausbaus der U5 zu erleichtern. Eine Verlängerung der Spiel- und Trainingszeiten ist aufgrund der hohen Auslastung der Sportanlage nicht möglich. Der SV Laim hat derzeit 18 Fußballmannschaften im Spiel- und Trainingsbetrieb, wodurch die bestehenden Kapazitäten erschöpft sind.Eine Versetzung der bestehenden Flutlichtanlage zur Verlängerung der Nutzungszeiten ist nach Mitteilung des Baureferates (Hochbau) nicht möglich. Eine Erweiterung der Flutlichtanlage ist nach Einschätzung des Baureferates (Hochbau) ebenfalls nicht zielführend, da die Anbringung zusätzlicher Strahler nicht ausreichend wäre, um das Rasenhauptfeld in einer Weise zu beleuchten, dass ein regulärer Sportbetrieb gewährleistet werden könnte.
Alternativ wird derzeit die Möglichkeit geprüft, inwiefern eine Beleuchtung des Rasenhauptspielfeldes mit Flutlichtmasten an der Längsseite realisiert werden kann, um den Trainingsbetrieb nach Einbruch der Dunkelheit weiterführen zu können. Das Baureferat (Hochbau) hat signalisiert, dass mit dieser Lösung bereits auf anderen Sportanlagen gute Erfahrungen gemacht wurden.
Bezüglich der Optimierung der Rasenqualität steht das Baureferat (Gartenbau) in regelmäßigem Austausch mit dem SV Laim, um sicherzustellen, dass die bestehenden Rasenfelder maximal bespielt werden können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.