Notschlafplätze für Studierende zum Semesterstart auf der Theresienwiese realisieren
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 15.9.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art.37 Abs.1 Satz 1 Nr.1 GO, §22 GeschO) handelt, die nicht gemäß §60 Abs.9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Sie haben den Antrag gestellt, wonach eine temporäre Übernahme der Oktoberfest-Zelte als Notschlafplätze für Studierende im Anschluss an die Wiesn geprüft werden soll.
Ausgangslage
Die Wiesnzelte befinden sich im Eigentum von Festwirten, Brauereien und Zeltbaufirmen. Vor der Aufnahme von detaillierten Planungen, muss mit den Zelteigentümern geklärt werden, welche Zelte für welchen Zeitraum angemietet werden könnten.
Eignung der Wiesnzelte
Die Zelte sind Fliegende Bauten, die nicht für Schneelasten und für die kalte Jahreszeit geeignet sind. Die Firsthöhe von bis zu 16m macht eine wirksame Beheizung unmöglich.
In den Zelten befinden sich keine Waschräume. Dazu müssten Sanitärcontainer angemietet werden, die angesichts der derzeitigen Lage in der erforderlichen Anzahl nur schwer zu beschaffen sein dürften.
Zeitschiene
Für den erforderlichen Umbau der Festzelte müsste nach ersten Schätzungen der Zeltbaufirmen ein Zeitraum von mindestens sechs Wochen veranschlagt werden.
Alternative
Aus Sicht der Zeltbaufirmen wäre es sinnvoller und auch wirtschaftlicher, die Wiesnzelte abzubauen und im Bedarfsfall als Notunterkünfte Leichtbauhallen aufzustellen, die winterfest sind und wesentlich besser und kostengünstiger beheizt werden könnten.
Zusammenfassung
Die Wiesnzelte sind auf Grund ihrer Bauweise nicht winterfest und damit als Notschlafplätze für Studierende nicht geeignet.Winterfeste Leichtbauhallen könnten voraussichtlich kostengünstiger bereitgestellt und auch effektiver beheizt werden.
Die Nutzung der Wiesnzelte als Notschlafplätze für Studierende ist daher nicht sachdienlich und empfehlenswert und soll daher nicht weiter verfolgt werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.