Stadtratshearing zum Thema Prostitution
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 22.8.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München ein Stadtratshearing zum Thema Prostitution veranstaltet. Dazu sollen die verschiedenen Sozialverbände oder Beratungsstellen, das Polizeipräsidium, die Regierung von Oberbayern, das Kreisverwaltungsreferat, das Gesundheitsreferat und „last but not least“ auch Betroffene eingeladen werden. Dem Stadtrat soll allgemein ein umfassender Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Aspekte zu diesem Thema gegeben werden. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 22.8.2022 teilen wir Ihnen aber in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 1.7.2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollte die rechtliche Situation von Sexarbeitenden gestärkt und es sollten klare Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes geschaffen werden.
Der Vollzug der vielfältigen, neu geschaffenen Regelungen wurde im Bereich der Landeshauptstadt München auf das Kreisverwaltungsreferat und das Gesundheitsreferat aufgeteilt. So findet beispielsweise die gesundheitliche Beratung im Sinne von § 10 ProstSchG im Gesundheitsreferat statt, während die Anmeldung nach § 3 ProstSchG sowie der Vollzug der den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes betreffenden Regelungen nach §§ 12 ff. ProstSchG im Kreisverwaltungsreferat erfolgen.
Die beiden Referate arbeiten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben eng mit den in München ansässigen Fachberatungsstellen zusammen. Dies zeigt sich nicht nur bei der täglichen Arbeit, wie zum Beispiel bei den zusammen mit Fachberatungsstellen durchgeführten Beratungsgesprächen, sondern auch bei dem seit Jahren etablierten Austausch im Arbeitskreis Prostitution. In diesem Arbeitskreis werden regelmäßig aktuelle Themenvon allen beteiligten städtischen Stellen, den Fachberatungsstellen sowie der Regierung von Oberbayern und dem Polizeipräsidium München diskutiert.
Unabhängig davon möchte das Kreisverwaltungsreferat den Diskurs rund um das Thema Sexarbeit weiter intensiveren. Vor diesem Hintergrund wird das Kreisverwaltungsreferat Anfang 2023 zu einem Runden Tisch Prostitution einladen. Dabei sollen Stadträt*innen die Arbeit der beteiligten Referate im Bereich der Sexarbeit kennenlernen und gemeinsam mit den bekannten Fachberatungsstellen, wie insbesondere Mimikry/Marikas, Solwodi und Jadwiga, unter anderem soziale und gesellschaftliche Auswirkungen in Bezug auf die Stadt München diskutieren.
Zudem sollen im ersten Runden Tisch auch die Durchführung und die Inhalte des genannten Stadtratshearings gemeinsam festgelegt werden. Seitens des Kreisverwaltungsreferates ist vorgesehen, Mitte 2023 wie gewünscht ein Stadtratshearing zum Thema Sexarbeit durchzuführen und neben den Fachberatungsstellen vor allem auch in der Prostitution Tätige zu Wort kommen zu lassen. Es freut mich sehr, dass Sie das Kreisverwaltungsreferat durch Ihren Antrag auf dem eingeschlagenen Weg unterstützen und das Thema Sexarbeit und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Betroffenen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.