Mehr Sportflächen für Neuhausen, Umsetzung der Platzbedarfe des ESV München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Nikolaus Gradl, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster (SPD/Volt-Fraktion), Anja Berger, Beppo Brem, Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Anna Hanusch, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Leo Agerer, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.3.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit o.g. Antrag wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, den Platzbedarf des ESV München, welcher erweitert werden soll, zu unterstützen. Es ist der Bau einer Outdoor-Erweiterungsfläche angedacht, verbunden mit dem Rückbau des im Bebauungsplan festgesetzten Verbindungsweges, welcher bisher durch das Vereinsgelände führt. Ferner soll geprüft werden, ob bestehende KFZ-Stellplätze sowie eine Befreiung von der Stellplatzpflicht aufgrund der Erweiterung des Geländes für diese Maßnahme ausreichen könnten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zum Antrag vom 20.3.2023 teilt Ihnen daher das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die Lokalbaukommission hat zur Umsetzung der Platzbedarfe des ESV München mit Bescheid vom 15.12.2021 den Neubau zweier Tennisplätze, zweier Padel-Tennisplätze und einer Flutlichtanlage auf dem Gelände der Tennisabteilung genehmigt.
Der betreffende Bereich befindet sich im Umgriff des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr.1925 – Nymphenburg Süd. Die betreffenden Grundstücke liegen in den Bereichen SO 1 und SO 2 (Sondergebiete Sportanlagen), welche sich östlich und westlich eines übergeordneten und festgesetzten Fuß- und Radwegs befinden. Dieser dient als nahräumliche Verbindung der HLP-Achse (die perspektivisch als Radschnellverbindung in Richtung Fürstenfeldbruck dienen wird) zu der nördlich parallellaufenden Margarethe-Danzi-Straße sowie der direkt angrenzenden Verbindung nach Norden „An der Schloßmauer“ entlang der Kleingartenanlagen und des Nymphenburger Parks für den Fuß- und Radverkehr.Mit dem Verbindungsweg zwischen den beiden Teilen des ESV-Sportgeländes wird eine zukünftige kurze und attraktive Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr gesichert. Aufgrund der Bautätigkeiten der 2. S-Bahnstammstrecke und der damit einhergehenden Baustraße verläuft die heutige Radverkehrsverbindung über die Margarethe-Danzi-Straße.
Auch im Zuge der Planungsüberlegungen hinsichtlich der Realisierung eines Steges über die Bahngleise vom Pronner Platz (siehe: Publikation Perspektive München – Konzepte – Zentrale Bahnflächen München – Fuß- und Radwegekonzept – Der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung von September 2006; https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:d22a80a8-38c2-45c9-be92-4066c562be15/zentrale_bahnflae-chen_fuss_radwegekonzept.pdf) stellt der Verbindungsweg eine sinnvolle, attraktive Weiterführung des Fuß- und Radverkehrs in Richtung Norden dar.
Aus Sicht der Stadtplanung ist der Erweiterungsgedanke des Sportvereins aufgrund steigender Mitgliederzahlen erfreulich, sehr gut nachvollziehbar und wird unterstützt. Hier sollte aber keine Wahl zwischen attraktiver Fahrradverbindung für die gesamte Stadtgesellschaft an den Laimer Steg oder Erweiterung der Sportflächen des ESV München getroffen werden müssen; es sollte eine Lösung gefunden werden, um beides zu gewährleisten. Einer Befreiung von dem festgesetzten Fuß- und Radweg und einer Verpachtung dieser Fläche an den ESV kann daher aus Sicht der Stadtplanung nicht zugestimmt werden.
Die Stadtplanung hat erste Überlegungen für zwei Bebauungsvarianten entwickelt, die sowohl die Belange des ESV als auch die Durchwegung sicherstellen. Eine vertiefte Untersuchung dieser Varianten müsste dann durch den ESV in Abstimmung mit der Stadtplanung erfolgen.
Grundvoraussetzung für beide Varianten wäre jedoch eine Klärung zum Stellplatznachweis. Die Stellplatzberechnung erfolgt hier nicht über die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München, sondern ist ebenfalls im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1925 – Nymphenburg Süd geregelt. Danach werden für die Sondergebiete Sportanlagen SO 1 und SO 2 insgesamt 240 Stellplätze festgesetzt, von denen 210 Stellplätze in der festgesetzten Stellplatzanlage nördlich des Sondergebietes SO 1 und im Ostteil des Sondergebietes SO 2 nachzuweisen sind.
Ob und in welchem Umfang von dieser Festsetzung befreit werden kann, wäre anhand eines noch zu erarbeitenden konkreten Konzeptes, welches eine verträgliche Abwicklung der ausgelösten Verkehre nachweist, noch zu prüfen. Die Anordnung an anderer Stelle aber auch Stellplatzablöse aufgrund von ÖPNV-Nähe oder nach Vorlage eines stimmigen Mobilitätskonzeptes können dabei in die Überlegungen einfließen.Eine abschließende Prüfung ist ohne konkrete Planungsvorschläge und Unterlagen der Bauherrin nicht möglich. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher mit dem ESV München Kontakt aufnehmen und diesen über das bisherige Prüfungsergebnis informieren. Für weitergehende Beratungen anhand konkreterer Unterlagen stehen die Kolleg*innen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.