Finanzierung und Realisierung des S-Bahn-Halts Berduxstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Bernd Schreyer, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 1.6.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. In Ihrer Anfrage vom 1.6.2021 führten Sie als Begründung aus: „Am 9. Dezember 2020 hat der Münchner Stadtrat beschlossen, dass die Landeshauptstadt München mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Verhandlungen über eine Zuschussvereinbarung zur Planung und Realisierung des S-Bahn-Haltepunkts Berduxstraße führen soll. Das Verhandlungsergebnis soll dem Stadtrat in einem weiteren Beschluss dargestellt werden.“
Ich möchte im Vorgriff auf die Sitzungsvorlage 20-26/V 06043 aus der Vollversammlung vom 27.7.2022 verweisen, in der einige der genannten Fragen bereits beantwortet wurden und die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt München am S-Bahnhof Berduxstraße bereits vom Stadtrat beschlossen wurde.
Die Finanzierungsvereinbarung wurde am 27.9.2023 von Herrn Oberbürgermeister Reiter und dem Bayrischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr unterzeichnet.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Mit welchem Planungszeitraum für das Projekt rechnet die Stadtverwaltung nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Staatsministerium?
Antwort:
Gemäß o.g. Vorlage wird von einem Planungszeitraum von 2 Jahren ausgegangen.
Frage 2:
Was ist notwendig, um die vollumfängliche Finanzierung des S-Bahn-Haltepunkts sicherzustellen?
Antwort:
Um eine vollumfängliche Finanzierung sicherzustellen, bedarf es neben o.g. Stadtratsbeschluss auch entsprechende Beschlüsse des Freistaates Bayern.
Frage 3:
Mit welchen Bauzeiten für das Projekt rechnet das Staatsministerium und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
Antwort:
Gemäß o. g. Vorlage wird von einem Bauzeitraum von 5 Jahren ausgegangen. Demzufolge ist mit einer Inbetriebnahme frühestens im Jahr 2030 zu rechnen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.