Stoppt die Frühsexualisierung von Kindern – Vorlesung von „Drag-Künstlern“ untersagen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 15.5.2023
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt die Pläne der Stadtbibliothek München, am 13. Juni 2023 in Bogenhausen eine an Kinder gerichtete Veranstaltung mit Dragkünstler*innen durchzuführen, missbillige. Der Oberbürgermeister sollte beauftragt werden, die Stadtbibliothek anzuweisen, die Veranstaltung abzusagen.
Darüber hinaus beantragen Sie, dass sich der Münchner Stadtrat „in jedweder Form von sämtlichen Frühsexualisierungsversuchen an Kindern in städtischen Einrichtungen“ distanziere und „sich ausdrücklich zu den Bestimmungen der Bayerischen Verfassung nach Art.126 Abs.3 Satz 1“ bekenne. Des Weiteren fordern Sie, dass die Stadtverwaltung beauftragt werden solle, „den aktuellen Schutz der Rechte von Minderjährigen in städtischen Einrichtungen zu prüfen und ein Konzept zu deren Verbesserung zu erarbeiten“.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 15.5.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Da die genannte Veranstaltung inzwischen stattgefunden hat, darf Ihr erstes Anliegen als nicht mehr aktuell gelten. Eine deutliche Mehrheit des Stadtrats hat die Veranstaltung nicht missbilligt, sondern deren Stattfinden ausdrücklich unterstützt.
Bezüglich Ihrer inhaltlichen Ausführungen darf ich Sie auf mein Schreiben vom 12. Mai 2023 verweisen. Darin hatte ich bereits betont, dass Veranstaltungen mit Drags immer wieder zur Zielscheibe der extremen Rechten werden. Die Vorwürfe einer vermeintlichen „Frühsexualisierung“ sowie einer angeblichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entbehren dabei nicht nur jeglicher Grundlage, sondern sie werden bewusst zur Stimmungsmache gegen queere Menschen und Lebensentwürfe eingesetzt.Für eine Distanzierung von der Veranstaltung in der Münchner Stadtbibliothek sehe ich keine Veranlassung – ganz im Gegenteil. Die Vielfalt der Münchner Stadtgesellschaft werden wir auch weiterhin gemäß unseres demokratischen Auftrags in unseren Angeboten widerspiegeln.
Erinnern darf ich Sie bei dieser Gelegenheit daran, dass das Handeln der Landeshauptstadt München auf den Werten des deutschen Grundgesetzes basiert, dem auch Sie als Stadträt*innen verpflichtet sind.
Es wird um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.