München – Heimat fürs Handwerk XI: Schnelle Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl, Alexander Reissl, Sebastian Schall und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.12.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass die LHM den Energiekostenfonds der Stadtwerke München auf mind. 40 Mio. Euro aufstockt und auf kleinere und mittlere Unternehmen ausweitet, damit sich auch diesem Kreis die Möglichkeit bietet, sich im Härtefall Hilfe und Unterstützung bei der Zahlung ihrer Energiekosten holen zu können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag auf der Basis der Stellungnahme der Stadtwerke München Folgendes mit:
Um sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen, hat die Bundesregierung Mitte Dezember 2022 Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Mit diesen Preisbremsen erhalten Kundinnen und Kunden einen Zuschuss zum Strom-, Gas- und/oder Wärmepreis. Diesen übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder mit der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Energiepreisbremsen im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten die Energiepreisbremsen ab März 2023 und umfassen auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs bei einem bestimmten Betrag gedeckelt ist (Gas 12 Cent je Kilowattstunde, Strom 40 Cent je Kilowattstunde, Wärme 9,5 Cent je Kilowattstunde). Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.Zudem hat der Bund für Erdgas und Wärme auch den Dezember-Abschlag 2022 für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen übernommen.
Der Münchner Wärmefonds, der zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte eingerichtet wurde, konnte ab Mitte Januar 2023 Auszahlungen leisten. Ende März waren bereits über 2 Mio. Euro an Auszahlungen bewilligt und die ausgezahlte Unterstützung ist über 5.000 Münchner*innen zugutegekommen. Die Entscheidung über die Vergabe sowie die Auszahlungen übernehmen das Sozialreferat und die Münchner Wohlfahrtsverbände. D.h. der Wärmefonds stützt sich organisatorisch auf die Strukturen des Sozialreferates und der Münchner Wohlfahrtsverbände. Die SWM entscheiden nicht über die Bedürftigkeit der Antragsteller. Auf das Antwortschreiben des Sozialreferats zum Stadtratsantrag Nr. 20-26/A 03140 wird ergänzend verwiesen.
Die Industrie- und Handwerkskammer verweist in einer Stellungnahme vom 24.10.2023 darauf, dass nach einem positiven Wirken der Gas- und Strompreisbremse auf Bundesebene die Preise wieder gesunken sind, weshalb aktuell kein eigenes Programm erforderlich sei.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.