Unabhängig davon, ob die Gas- und Strompreisbremse durch den Bund Ende des Jahres auslaufen, wird die Stadt München mit dem Wärmefonds weiter Menschen unterstützen, die Hilfe brauchen. Aus dem Wärmefonds konnten seit Beginn im Januar bis Ende November über 7,3 Millionen Euro bewilligt werden. Damit haben über 17.000 Personen (5.960 Anträge) einen Zuschuss erhalten.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen soll der Fonds helfen, ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Antragszahlen zeigen deutlich, dass diese Hilfe nötig ist und angenommen wird. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass globale Krisen diese Menschen nicht in den finanziellen Ruin treiben. Der Wärmefonds geht in die Verlängerung: Auch im Jahr 2024 können Leistungen aus dem Wärmefonds beantragt werden.“
Der Wärmefonds ist eine Kooperation der Stadtwerke München, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Landeshauptstadt München. Er unterstützt Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen bei der Bewältigung der gestiegenen Heizkosten.
Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Wärmefonds können Personen stellen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter den Einkommensgrenzen liegt.
Im März hatte der Stadtrat wegen der erheblichen allgemeinen Preissteigerungen in den vergangenen beiden Jahren die Einkommensgrenzen
angehoben, die Grundlage für den Anspruch Münchner Bürger*innen auf freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München sind – auch Grundlage für Zuschüsse aus dem Wärmefonds. Damit erhöht sich der Kreis der Berechtigten deutlich.
Seit 1. April gelten die neuen Grenzen. So steigt die Grenze beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt von 1.540 auf 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2.460 auf 2.650 Euro netto. Ebenso können Menschen einen Antrag stellen, die BaföG oder BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen. Der Zuschuss aus dem Wärmefonds erfolgt einmal jährlich in 2023 und 2024 in Form einer Pauschale. Sie beträgt grundsätzlich pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro. Die Pauschalen können an verschiedenen Standorten beantragt werden, bei Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrt sowie in den Sozialbürgerhäusern (SBH). Die Antragstellung für 2023 ist bis zum 20. Dezember 2023 möglich.
Nähere Infos gibt es unter www.waermefonds.de sowie über die Energie-Hotline der Diakonie München und Oberbayern telefonisch unter 126991-5150 von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.