Nach Missbrauch von toter AfD-Politikerin als „Schießbudenfigur“ – Hausverbot für Grüne Jugend im Rathaus
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 3.7.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Mit Schreiben vom 3.7.2023 haben Sie Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen: Veranstaltungen und Aktionen der Grü- nen Jugend im Münchner Rathaus werden bis auf weiteres untersagt. Dies schließt die Einbindung der Grünen Jugend in Veranstaltungen Dritter im Rathaus ein.“
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art.37 Abs.1 Satz 1 Nr.1 GO und §22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.7.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die jährlich im Neuen Rathaus stattfindende Veranstaltung „18-jetzt“ und die in dessen Rahmen vom Kreisjugendring, von den Bezirksausschüssen und dem Ring politischer Jugend organisierte Polit-Lounge soll jungen Menschen Politik näherbringen. Dies kann und soll mit Spaß und Freude passieren, allerdings müssen auch hier die Grenzen des guten Geschmacks eingehalten werden. Derzeit sehen wir keinen Anlass und keine Handhabe für weitergehende Maßnahmen wie den Ausspruch eines Hausverbotes.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.