Sparkassen-Chaos – Welche Regeln gelten für die neuen Kontomodelle?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 19.10.2023
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Die Stadtsparkasse München hat im Sommer neue, durchaus umstrit- tene Girokontomodelle eingeführt. Viele Kund*innen waren schon damals unzufrieden mit der Kommunikation und dem Angebot der Sparkasse. So erfuhren viele langjährigen Kontoinhaber*innen erst aus der Presse von der Umstellung. Schon im günstigsten Modell sollten geringste Kartenzah- lungen Gebühren nach sich ziehen. Erst nach anhaltender öffentlicher Kritik wurden diese ursprünglichen Pläne entschärft. Auch die jüngste Kommunikation seitens der Stadtsparkasse hat zu Ver- wirrung und Unsicherheit geführt. Es ist bis heute nicht geklärt, ob auch Bestandskund*innen ihr Kontomodell umstellen müssen. Die Sparkasse suggeriert mit ‚Erinnerungen‘ beim Login, Anrufen, E-Mails und Briefen, dass eine Umstellung verpflichtend nötig ist. In der Presse verkündete eine Sparkassen-Sprecherin jedoch, dass Bestandskunden bei ihrem alten Modell bleiben könnten. Wiederholen wollte diese Aussage die Sparkasse nun nicht mehr. Laut Presseberichten weicht die Sparkasse konkreten Fra- gen aus.
Darum bitten wir den Oberbürgermeister, der auch Aufsichtsratsvorsitzen- der der Stadtsparkasse München ist, Licht ins Wechsel-Wirrwarr zu brin- gen. Leider konnte die Fraktion ÖDP/München-Liste die Fragen nicht direkt in einer Aufsichtsratssitzung stellen, da die kleinen Fraktionen durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens davon ausgeschlossen wurden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Müssen Bestandskunden tatsächlich ihre Konten im alten Tarif umstellen oder haben sie die Möglichkeit, im bisherigen Tarif zu verbleiben, wenn sie dies wünschen?
Antwort:
Zum Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2021 entschieden, dass Banken die schriftlich dokumentierte Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen, wenn sie die Preise verändern.Die Stadtsparkasse München teilt hierzu mit, dass sie neue Kontomodelle für Privatkundinnen und -kunden entwickelt hat, die sich am unterschiedlichen Kundenverhalten orientieren und für Jeden eine passende Lösung bieten. Die Zustimmung für die neuen Kontomodelle ist aufgrund des BGH-Urteils erforderlich. Die Stadtsparkasse wird mit allen Kundinnen und Kunden ein persönliches Gespräch führen, um sie in die neuen Kontomodelle zu überführen. Wenn sich die Lebenssituation ändert, kann man sein Konto jederzeit wechseln. Man kann sich in den Filialen, telefonisch oder im Internet informieren.
Frage 2:
Falls Bestandskunden sich gegen einen Wechsel entscheiden, was sind die Konsequenzen oder Bedingungen für die Weiterführung ihrer alten Kontomodelle?
Antwort:
Die Stadtsparkasse München teilt hierzu mit, dass die bisherigen Kontomodelle für Privatkunden nicht weiterentwickelt werden. Das heißt, neue Leistungen oder Serviceangebote können nicht in Anspruch genommen werden. Die alten Kontomodelle werden nicht unbegrenzt weitergeführt. Mittelfristig wird es nur noch die neuen Modelle geben. Die Stadtsparkasse hat bewusst für die Übergangsphase keinen Termin gesetzt.
Frage 3:
Bis zu welchem Zeitpunkt müssen Bestandskunden ihre Entscheidung hinsichtlich des Wechsels treffen, und welche Möglichkeiten werden ihnen in dieser Hinsicht eingeräumt?
Antwort:
Siehe oben.